Auch die Fortsetzung der "Winterruhe" war am Montag Thema bei der Ministerpräsidenten-Konferenz. Das Dorumer Tief ist trotz der Winterruhe zu besuchen. Archivfoto: Ulich
Auch die Fortsetzung der "Winterruhe" war am Montag Thema bei der Ministerpräsidenten-Konferenz. Das Dorumer Tief ist trotz der Winterruhe zu besuchen. Archivfoto: Ulich
MPK-Konferenz

Was die Beschlüsse der Regierungschefs für den Kreis Cuxhaven bedeuten

25.01.2022

KREIS CUXHAVEN. Am Montag haben sich der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zu einem Corona-Gipfel getroffen, um das weitere Vorgehen zur Bewältigung der Corona-Krise zu besprechen.

"Es wurde eine Vereinbarung getroffen, welche verschiedene Themen wie beispielsweise: Fortgeltung der Winterruhe, Großveranstaltungen, Isolation und Quarantäne behandelte. Diese Vereinbarung führt nicht automatisch zu einer Änderung in dem bisherigen Vorgehen und den gültigen Regelungen", teilt der Landkreis Cuxhaven am Dienstagnachmittag mit.

Ein weiteres Thema der Ministerpräsidentenkonferenz sei die Forderung der Gesundheitsministerkonferenz, die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, zu konzentrieren - also auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe.

Bund und Länder müssen reagieren

Voraussetzung für eine Umsetzung dieser Forderung sei allerdings, dass Bund und Länder ein verändertes Testregime entwickeln und die Nationale Teststrategie sowie in der Folge die Niedersächsische Coronavirus-Testverordnung entsprechend angepasst werde.

Solange dies nicht geschehe und die Verordnung nicht geändert ist, gelten weiterhin die gewohnten Regeln, betont der Landkreis: "Jede Person mit einem positiven Selbst- oder Schnelltest hat einen Anspruch auf einen PCR-Test. Eine Freitestung aus der Isolation oder Quarantäne kann bei 48 Stunden Symptomfreiheit bereits nach sieben Tagen mit einem zertifizierten Schnelltest erfolgen." Dies gelte nicht für Personen, die mit vulnerablen Gruppen arbeiten. "Diese benötigen derzeit noch einen PCR-Test zur Freitestung."

Alle aktuellen Infos rund um die Entwicklung und Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Region rund um Cuxhaven lesen Sie hier.

Keine Lockerungen vorgesehen

Trotz des rasanten Anstiegs der Infektionszahlen wollen Bund und Länder die Corona-Maßnahmen vorerst nicht verschärfen. Sie sehen im Moment aber auch keine Möglichkeit für Lockerungen. Man müsse unverändert vorsichtig bleiben, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Montagabend nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder. Noch sei unklar, wie sich die Pandemie weiter entwickeln werde. Man werde bei Bedarf die notwendigen Entscheidungen treffen. "Jetzt aber gilt erst mal: Kurs halten!"

Bund und Länder beschlossen, weitergehende Schritte zur Infektionskontrolle zu vereinbaren, falls eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Zugleich vereinbarten sie, Öffnungsperspektiven für jenen Moment zu entwickeln, an dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.

Impfquote in Deutschland erhöhen

Zur Erhöhung der Impfquote in Deutschland will die Bundesregierung laut Scholz noch stärker als bisher für den Impfschutz gegen das Coronavirus werben. Mit großer Anstrengung habe die Bundesregierung eine neue Kampagne zum Impfen und Boostern aufgelegt, erklärte der Kanzler. Neben Plakaten mit der Motto-Aufschrift "Impfen hilft" solle es nun auch verstärkt Aufrufe im Radio und auch auf Social-Media-Plattformen geben. 

Bund und Länder beschlossen, die begrenzten Kapazitäten für PCR-Tests zu erhöhen. Dazu müssten alle Anstrengungen unternommen werden, heißt es in ihrem Beschluss. Zugleich wurde festgehalten, dass es bei auftretenden Engpässen unabdingbar sei, Priorisierungen vorzunehmen.

Einheitliche Regelungen bei Großveranstaltungen

Bund und Länder erklärten, dass es bei Großveranstaltungen einheitlicher Regelungen bedürfe. Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder wurden beauftragt, bis zum 9. Februar eine einheitliche Regelung zu vereinbaren. (dpa/red)

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