Vor allem die dynamische Infektionslage setzt vielen Schaustellern und Veranstaltern zu. Die Politik will jetzt helfen. Symbolfoto: Soeren Stache/dpa
Vor allem die dynamische Infektionslage setzt vielen Schaustellern und Veranstaltern zu. Die Politik will jetzt helfen. Symbolfoto: Soeren Stache/dpa
In Existenznot

Wegen Corona: Schausteller und Veranstalter sollen 25 Millionen Euro erhalten

von Redaktion | 07.12.2021

KREIS CUXHAVEN/HANNOVER. Bei vielen Schaustellern und Veranstaltern, etwa auf den Weihnachtsmärkten in Cuxhaven und umzu, geht es wegen der Corona-Lage um Existenzen. Eine Finanzspritze soll jetzt helfen.

Weil das Infektionsgeschehen erneut Schausteller und Veranstalter hart treffe, die wegen verfügter oder absehbarer Einschränkungen für Weihnachtsmärkte und Veranstaltungen kaum noch wirtschaftlich arbeiten könnten, verweisen die Landtagsabgeordneten Oliver Lottke (SPD) und Thiemo Röhler (CDU) auf die Hilfe Niedersachsens. Lottke: "Die SPD-geführte niedersächsische Landesregierung wird zügig Landeshilfen für die Branche bereitstellen. Eine 25 Millionen Euro umfassende Förderrichtlinie zur Liquiditätssicherung ist kurz vor der Veröffentlichung."

"Es geht um Existenzen"

Aus Gesprächen mit Schaustellern und Veranstaltern im Cuxland und im Landkreis Osterholz sei ihm bekannt, dass viele Betriebe mit dem Rücken zur Wand stünden, sagt der Sozialdemokrat: "Und dies nicht seit gestern. Manche Betriebe haben seit dem Beginn der Corona-Pandemie noch keine Sonne gesehen. Da geht es handfest um Existenzen."

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Dynamische Infektionslage

Thiemo Röhler sieht das genauso und begrüßt ebenfalls die Förderrichtlinie zur Liquiditätssicherung für Veranstalter und Schausteller: "Das weiter sehr dynamische Infektionsgeschehen hat bisher bereits zu vielen Einschränkungen sowohl von Weihnachtsmärkten als auch Veranstaltungen geführt, sei es durch kurzfristige Absagen oder stark gestiegene Auflagen."

Ausgleich Umsatzverlust

Er sei Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) dankbar, dass er Veranstaltern und Schaustellern helfe, so Röhler. Geplant sei, dass Betriebe und Soloselbstständige der Veranstaltungswirtschaft einen pauschalierten Umsatzverlustausgleich für den 2021 entstandenen oder absehbaren Umsatzverlust gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 erhalten. (red)

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