Auch in Familien mit mehreren Kindern in Schule oder Kita sorgen die unterschiedlichen Coronaregeln für Verwirrung. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Auch in Familien mit mehreren Kindern in Schule oder Kita sorgen die unterschiedlichen Coronaregeln für Verwirrung. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Corona im Kreis Cuxhaven

Diese Corona-Regeln gelten für Geschwisterkinder aus Schule und Kita

15.02.2022

KREIS CUXHAVEN. Befinden sich mehrere Kinder im Haushalt, kann es dank unterschiedlicher Regeln für Schul- und Kitakinder durchaus knifflig werden. Vor allem bei der Dauer, wie lange jedes einzelne Kind in Quarantäne bleiben muss; selbst wenn es kein Corona hat.

Wer muss wann, warum und wie lange in Quarantäne? Die Regeln der Landesregierung sind eigentlich eindeutig, sorgen jedoch auch mal für Verwirrung. Etwa bei den unterschiedlichen Regeln für Schul- und Kitakinder. Wie sollen Eltern mit dieser Situation umgehen?

"Die Regelungen für den Kita und Schulbereich sind in etwa gleich", schreibt Landkreis-Sprecherin Kirsten von der Lieth. "Wenn die Eltern feststellen, dass der Test positiv ist, müssen sie als ersten Schritt die Kita- oder Schulleitung informieren. Außerdem sollten sie die Absonderung Ihres Kindes und einen PCR-Test veranlassen", so die Sprecherin weiter. Ist der PCR-Test positiv, sollte die Schul- oder Kitaleitung auch hierüber direkt informiert werden. Für das infizierte Kind gelte fortan die zehntägige Isolationsfrist; ab dem Tag des positiven Tests. Und das ohne weitere Veranlassung des Gesundheitsamtes.

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Und wie sieht es mit den Regeln für Geschwisterkindern aus, die zwar im gleichen Haushalt wohnen, jedoch aktuell keine Corona-Infektion vorweisen? Nach aktuellem Regelwerk besteht auch für weitere Kinder innerhalb des betroffenen Haushalts eine Pflicht zur Quarantäne. Jedoch nur wenn sie innerhalb der letzten drei Monate keine Corona-Impfung erhalten haben. Schulkinder dürfen sich mittels eines zertifizierten Schnelltests (oder eines PCR-Tests) nach sieben Tagen aus der Isolation heraus testen, Kitakinder bereits nach fünf Tagen.

Bis zu drei Wochen Quarantäne

Da könne es durchaus passieren, "dass das Kind, das sich als letztes infiziert, drei Wochen zu Hause ist", so von der Lieth. Der entsprechende Testnachweis muss der Kita- oder Schulleitung vorgelegt werden. Als Kontaktpersonen sollen Kita- und Schulkinder grundsätzlich nicht in Quarantäne, es sei denn, es besteht ein zusätzlich privater enger Kontakt zu dem Coronafall." Zur Vorsorge sollten jedoch alle Kontakt-Kinder für mindestens fünf Tage getestet werden. "Wenn Kinder von Quarantänemaßnahmen betroffen sind, können die üblichen Verhaltensregeln natürlich nicht in der für Erwachsene beschriebenen Konsequenz umgesetzt werden", weiß auch die Sprecherin. Schließlich könnten diese nicht auf die Fürsorge und Zuwendung ihrer Eltern oder anderer enger Bezugspersonen verzichten.

Individuelle Lösungen finden

"Eltern sollten versuchen, die Hygieneregeln mit kindgerechten und lebensnahen Maßnahmen so gut es geht einzuhalten und individuelle Lösungen zu finden", heißt es aus dem Kreishaus, inklusive einem Lösungsvorschlag: "Vielleicht ist es ja möglich, dass sich ein Elternteil, das die Infektion kürzlich durchgemacht hat oder frisch geimpft ist, verstärkt um dieses Kind kümmert."

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