
Strand-Gastronomie in Cuxhavens Grimmershörnbucht: Weitere Bewerber im Rennen
CUXHAVEN. Das Vergabeverfahren für die Gastronomie in der Grimmershörnbucht in Cuxhaven steuert auf eine Entscheidung zu.
Nicht wenige bezeichnen den Standort als "schönsten Platz, den Cuxhaven zu bieten hat": Wenn das Wetter mitspielt, verbringen neben den obligatorischen Urlaubern auch Hunderte von Einheimischen den Nachmittag in der Grimmershörnbucht - mit der Option, an der frischen Luft etwas zu trinken oder zu verzehren. Die Frage, von wem die "Sonnenseite Cuxhavens" in Zukunft in gastronomischer Hinsicht bespielt wird, könnte noch in dieser Woche auf Gremien-Ebene entschieden werden.
Im Spätsommer vergangenen Jahres hatte die Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH, "Hausherrin" in der Grimmershörnbucht, ein Vergabeverfahren in Gang gesetzt. Anlass dazu bot der Umstand, dass ein Vertrag mit dem bisherigen Pächter der Bucht-Gastronomie turnusgemäß auslief. Die Ausschreibung selbst wurde schon vor Wochen geschlossen; dem Vernehmen nach könnte noch in der laufenden Woche darüber entschieden werden, wer den vis-à-vis des Bojenbades gelegenen Pavillon (mitsamt seiner in Vorjahren stets mit Tischen und Stühlen versehenen Außenflächen) in Zukunft bespielt.
Drei Bewerber, darunter der bisherige Pächter
Neben dem bisherigen Pächter, Christian Marinello, der schon im September vergangenen Jahres in einem Telefonat mit unserer Redaktion bekundete, weitermachen zu wollen und sich dementsprechend an der Ausschreibung zu beteiligen, haben zwei weitere Bewerber ihren Hut in den Ring geworfen. Sie könnten sich ebenfalls vorstellen, in der Bucht ihre gastronomischen Konzept umzusetzen. Wie jene gestrickt sind, ließen sich die Mitglieder des städtischen Verwaltungsausschusses nach Informationen unserer Zeitung noch im Herbst 2021 vortragen. Der Herangehensweise nach setzen zwei Interessenten auf Bewährtes, ein dritter Bewerber soll innerhalb seines Vorschlags auch einem "Take away"-Gedanken Rechnung tragen. Das bedeutet, dass eine Bestellung nicht zwingend an einen vom Pächter vorgehaltenen Sitzplatz gebunden wäre und sich im Umkehrschluss auch Bucht-Besucher, die sich an der Deichböschung oder auf dem den Grünstrand bildenden Deichvorland niederlassen, mit Speisen oder Getränken versorgen könnten. Wer sich neben dem bisherigen Pächter, Spross einer schon vor beinahe einhundert Jahren in Grimmershörn vertretenen Gastronomen-Familie, um eine zunächst für zehn Jahre befristete Konzession bewirbt, ist nicht nur in Rats-, sondern auch in Branchenkreisen bekannt. Auf das bevorstehende Finale des Vergabeverfahrens angesprochen, hielt sich am gestrigen Dienstag nicht nur einer der drei Bewerber bewusst mit Auskünften zurück.
Beteiligte geben sich derzeit wortkarg
Angesichts des nach wie vor in der Schwebe befindlichen Verfahrens reagierte die örtliche Stadtverwaltung ebenfalls reserviert auf Anfragen: Dass das Thema "Gastronomie in der Grimmershörnbucht" auf der Agenda des schon am heutigen Donnerstag zu seiner nächsten Sitzung zusammentretenden Verwaltungsausschuss steht, wollte Oberbürgermeister Uwe Santjer (seines Zeichens auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Stadt-Tochter Nordseeheilbad GmbH) über seinen Sprecher weder bestätigen noch dementieren. Der "VA" allerdings war in Sachen Grimmerhörnbucht allerdings von Anfang an mit im Boot - sollen seine Mitglieder doch im vergangenen Sommer den Ausschlag dafür gegeben haben, den bisherigen Pachtvertrag für die Gastronomie nicht mir nichts, dir nichts zu verlängern, sondern in einem ergebnisoffenen Verfahren neu zu vergeben - entweder an den bisherigen Vertragsnehmer oder einen Mitbewerber.
Wegen der Beliebtheit des Standorts ein "Politikum"
Rechtlich gesehen geht diese Intervention der Ratspolitik übrigens in Ordnung: Obwohl es im Regelfall der örtlichen Tourismusgesellschaft überlassen bleibt, mit wem sie ins Geschäft kommt, darf der Verwaltungsausschuss gegebenenfalls ein maßgebliches Wörtchen mitreden. Jedenfalls dann, wenn es um Entscheidungen mit einer gewissen Tragweite geht. Die politische Relevanz erklärt sich im vorliegenden Fall über die Beliebtheit der Bucht als Erholungsraum.