Marina Berkemeier-Reichardt ist die 1. Vorsitzende des Ritzbüttler Reitclubs (RRC). Sie kann sich noch weitergehende Grundsteuer-Befreiungen für eingetragene Vereine vorstellen. Foto: Witthohn
Marina Berkemeier-Reichardt ist die 1. Vorsitzende des Ritzbüttler Reitclubs (RRC). Sie kann sich noch weitergehende Grundsteuer-Befreiungen für eingetragene Vereine vorstellen. Foto: Witthohn
Kreissportbund

Dauerbrenner sind im Kreis Cuxhaven Sportstätten-Infrastruktur und die Grundsteuer

von Herwig V. Witthohn | 29.10.2025

Der Kreissportbund Cuxhaven vertritt rund 78.000 Sportlerinnen und Sportler, die in den angeschlossenen Vereinen im Landkreis Cuxhaven ihrem Sport nachgehen. KSB-Geschäftsführerin Stefanie Klüver weiß, welche Herausforderungen auf den KSB zukommen.

Ein Dauerbrenner bleibt das Thema Sportstätten-Infrastruktur. "Wer Bewegung ermöglichen will, muss dauerhaft in moderne und inklusive Räume investieren - dafür brauchen Vereine Planungssicherheit!" In diesem Zusammenhang begrüßt der KSB auch die geplante Grundsteuersenkung für Sportvereine. Diese geht auf eine Initiative des Landessportbundes Niedersachsen zurück. Mit der geplanten Rechtsänderung sollen Gemeinden die Möglichkeit erhalten, in Einzelfällen einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer zu gewähren. "Nicht alle Vereine im Landkreis Cuxhaven sind von der Grundsteuerreform stark betroffen - aber für die, die es trifft, zählt jede Entlastung. Die geplante Möglichkeit zum teilweisen oder vollständigen Erlass ist deshalb ein gutes und wichtiges Signal an den Sport - landesweit. Dass nun ein entsprechender Gesetzentwurf in die Verbandsbeteiligung geht, zeigt, dass die Anliegen des organisierten Sports Gehör gefunden haben. Wir hoffen auf eine zügige Umsetzung, damit die Kommunen bald rechtssicher handeln können", sagt Stefanie Klüver.

Die Stadt Cuxhaven begrüßt laut Pressesprecher Marcel Kolbenstetter grundsätzlich das Anliegen des Gesetzgebers, besondere Härtefälle im Rahmen des Flächen-Lage-Modells des niedersächsischen Grundsteuergesetzes abzufedern. Speziell auf eine Anfrage der CN/NEZ-Sportredaktion eingehend gilt es zu berücksichtigen, dass Sportvereine nach § 4 GrStG bereits heute von der Grundsteuer befreit sind, soweit die betreffenden Grundstücksflächen unmittelbar und ausschließlich für den gemeinnützigen Sportbetrieb genutzt werden - beispielsweise Sportplätze oder Vereinsgebäude. Nicht befreit sind hingegen Grundstücksflächen, die wirtschaftlich genutzt werden, etwa verpachtete Gaststätten oder Flächen, die an Dritte vergeben werden. Ebenso wenig erfasst sind Flächen im Privateigentum, die an Sportvereine verpachtet werden. In diesen Fällen wird die Grundsteuer durch den Eigentümer regelmäßig über die Pacht an den Verein weitergegeben. Die Sportvereine in Cuxhaven sind für das gesellschaftliche Miteinander und die Förderung des Ehrenamtes von besonderer Bedeutung. Die Stadt steht daher regelmäßig in engem Austausch mit den Vereinen und sucht, wenn Herausforderungen auftreten, gemeinsam nach tragfähigen Lösungen - in der Regel mit Erfolg. "Zu dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf können wir jedoch keine weitergehende oder abschließende Stellungnahme abgeben. Dies ist erst möglich, wenn das Verfahren abgeschlossen und das Gesetz in seiner endgültigen Fassung vorliegt. Gesetzesentwürfe können sich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch erheblich ändern, sodass eine Bewertung im Vorfeld weder rechtlich belastbar noch sachgerecht wäre."

Norbert Plambeck ist der 1. Vorsitzende des Küstengolfclubs Hohe Klint in Oxstedt. Ein Verein mit einem großen Klubhaus und einem weitläufigen Gelände. "Gemeinnützige Vereine, wie auch der Golfclub Hohe Klint, in Niedersachsen sind grundsätzlich von der Grundsteuer befreit, wenn der Grundbesitz ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken, inklusive Zweckbetrieb wie beim Sport, dient. Wenn der Grundbesitz für wirtschaftliche Zwecke oder Wohnzwecke genutzt wird, die nicht dem gemeinnützigen Satzungszweck dienen, ist der Grundbesitz steuerpflichtig. Der Landessportbund Niedersachsen (LSB) setzt sich zudem aktiv für steuerliche Erleichterungen für Sportvereine mit großen Flächen ein, um existenzbedrohende Belastungen nach der Grundsteuerreform abzumildern. Der Golfclub ist als gemeinnütziger Verein von der Grundsteuer befreit, ansonsten wäre das auch fûr den Vereine mit Grundbesitz nicht machbar", bezieht Norbert Plambeck klar Stellung.

Maik Schwanemann, Geschäftsführer des mitgliederstärksten Sportvereins im Landkreis Cuxhaven, des TSV Otterndorf, hofft auf einen Erfolg der Initiative des Landessportbundes Niedersachsen. Und das, obwohl der TSV Otterndorf selbst von der Grundsteuer befreit ist. "Wir haben als eingetragener Verein erfolgreich den Antrfag auf Grundsteuer-Befreiung beim zuständigen Finanzamt gestellt. Aber generell sollten die eingetragenen Sportvereine von der Grundsteuer befreit werden. Denn sie engagieren sich ja gemeinnützig und im ideellen Bereich."

Der Ritzebüttler Reitclub (RRC) verfügt auch über vereinseigene Anlagen. Die 1. Vorsitzende Marina Berkemeier-Reichardt ist froh darüber, dass die eigentliche Anlage von der Grundsteuer befreit ist. "Allerdings gehören die Paddocks, die Ausläufe für die Pferde, zum wirtschaftlichen Betrieb und sind daher nicht von der Grundsteuer befreit. Das ist schade, denn auch diese Einnahmen tragen ja letztendlich den Verein. Auch der Pensionspferdebetrieb ist für uns sehr wichtig. Dieser gehört zum Verein und dient ja dem Pferdewohl."

Norbert Plambeck (rechts), 1. Vorsitzender des Küstengolf-Clubs Hohe Klint in Oxstedt, ist froh darüber, dass sein Verein von der Grundsteuer befreit ist. Foto: Witthohn

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