Der Alte Fischereihafen könnte Schauplatz eines qualifizierten Bildungsangebots werden: Die ersten Räumlichkeiten für die Zukunftsakademie sollen im AFH entstehen, wo sich künftig auch der gesamte Campus entwickeln kann. Foto: Larschow
Der Alte Fischereihafen könnte Schauplatz eines qualifizierten Bildungsangebots werden: Die ersten Räumlichkeiten für die Zukunftsakademie sollen im AFH entstehen, wo sich künftig auch der gesamte Campus entwickeln kann. Foto: Larschow
Offene Fragen

300.000 Euro für die Zukunftsakademie Cuxhaven: Rats-Koop und Opposition nicht einig

von Tim Larschow | 24.06.2025

Die geplante Zukunftsakademie in Cuxhaven benötigt Geld, um mit dem Geschäftsbetrieb beginnen zu können. Doch was die Auszahlung der Anschubfinanzierung angeht, ist man sich nicht einig. Jetzt melden sich die Rats-Koop und die Opposition zu Wort.

Die als Bildungsstätte geplante Zukunftsakademie (ZAC) in Cuxhaven benötigt Geld, um mit dem Geschäftsbetrieb beginnen zu können. Die Anschubfinanzierung soll für Räumlichkeiten, Investitionen in Technik, Organisation, Verwaltung, Marketing und die Entwicklung von Bildungsangeboten eingesetzt werden. Geplant sind zunächst Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote. Themenschwerpunkte sollen Tourismus und regenerative Energien sein.

Der Geschäftsbetrieb soll im Juli starten

Die Pläne für die Zukunftsakademie sollen weiter Gestalt annehmen, doch in der aktualisierten Planung sind vorerst keine Förderung durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) oder andere Fördermittel vorgesehen. Der Grund: Der GRW-Förderantrag wurde im ersten Anlauf abgelehnt, wie die Tourismuswirtschaftsgemeinschaft (TWG) berichtete. "Das war unerwartet - insbesondere nach der positiven Beratung durch die NBank. Es bleibt aber eine realistische Option, die wir weiterverfolgen", so die TWG auf Nachfrage unseres Medienhauses.

Im Alten Fischereihafen könnte schon bald eine Hochschule stehen. Grafik: Alter Fischereihafen GmbH

Der Verein geht unabhängig von den Fördermitteln der NBank davon aus, dass der Geschäftsbetrieb der Zukunftsakademie im Juli starten kann, die aktualisierte Finanzplanung zeige laut TWG deutlich die Machbarkeit. Dafür ist allerdings die Anschubfinanzierung der Stadt notwendig.

Doch was politische Entscheidungen und die Auszahlung der Anschubfinanzierung angeht, ist man sich im Rathaus bisher nicht einig. Im Rathaus ist vor allem die Finanzierung des Projektes Thema, seit klar ist, dass die NBank keine Mittel zur Verfügung stellt.

Viel mehr ist über die Beratungen nicht bekannt, denn das Thema wird nur in nicht-öffentlichen Sitzungen besprochen. Doch jetzt melden sich die Rats-Koop und die Opposition zu Wort.

Es gibt bereits Pläne für die Zukunftsakademie. Grafik: Alter Fischereihafen GmbH

Grünes Licht von der Rats-Koop 

Nach dem jüngsten Artikel zur ZAC in der vergangenen Woche meldete sich unter anderem der Sprecher der Rats-Koop, Gunnar Wegener (SPD), zu Wort. Wegener teilte mit, dass sich SPD, Grüne und die Cuxhavener noch einmal intensiv mit dem Thema Zukunftsakademie auseinandergesetzt und auch Gespräche mit der Tourismuswirtschaftsgemeinschaft sowie Tanja Plambeck, der Geschäftsführerin der Trägergesellschaft, geführt hätten. Man habe danach einstimmig bekräftigt, der Auszahlung der 300.000 Euro, die bereits im Haushalt als Anschubfinanzierung für die Zukunftsakademie eingestellt sind, am 1. Juli im Rat zuzustimmen, so der Koop-Sprecher.

Auch Thiemo Röhler (CDU) äußerte sich zu den Vorgängen. Der Gruppenvorsitzende der CDU und der Demokraten zeigte sich jedoch verwundert über die aktuelle Entwicklung, da noch viele Fragen unbeantwortet seien. "Wir gehen davon aus, dass es derzeit keine Beschlussfassung geben kann, weil die Fachausschüsse erst noch über die zu beantwortenden Fragen beraten müssen", so Röhler. Vorher könne man auch keinen Beschluss zur Auszahlung fassen.

Entscheidungen hinter verschlossenen Türen

Die Entscheidung über die Anschubfinanzierung aus Haushaltsmitteln soll im nicht-öffentlichen Teil einer Ratssitzung abgestimmt werden. Zulässig ist das nur, wenn berechtigte Interessen Einzelner oder das öffentliche Wohl dies erfordern. Dies kann beispielsweise bei Grundstücksangelegenheiten oder Personalsachen der Fall sein. Die Kommunalverfassungen vieler Bundesländer sehen vor, dass Ratssitzungen grundsätzlich öffentlich sind. 

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Tim Larschow

Redakteur
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

tlarschow@no-spamcuxonline.de

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