Verbraucher sollten immer auf eine schriftliche Vereinbarung mit Handwerkern und auf eine ordentliche Rechnung mit Adresse und ausgewiesener Mehrwertsteuer bestehen. Vorsicht, wenn Druck ausgeübt wird. Foto: dpa / Laura Ludwig
Verbraucher sollten immer auf eine schriftliche Vereinbarung mit Handwerkern und auf eine ordentliche Rechnung mit Adresse und ausgewiesener Mehrwertsteuer bestehen. Vorsicht, wenn Druck ausgeübt wird. Foto: dpa / Laura Ludwig
Verbraucherschützer gibt Tipps

Cuxhaven: Abzocke vermeiden - So erkennen Sie seriöse Handwerksbetriebe

von Maren Reese-Winne | 19.04.2023

Abzocke bei der Terrassenreinigung: Wenn die Senioren aus Cuxhaven nicht skeptisch geworden wären, hätten sie am Ende sogar 4000 statt "nur" 2000 Euro für eine in zwei Stunden hingehudelte Arbeit bezahlt. So können andere diesem Schicksal entgehen.

"Aktuell sind unseren Beraterinnen und Beratern hier vor Ort keine gleichartigen Fälle aus der Region bekannt", kann Tim-Oliver Tettinger (Stade), Referent Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen, vermelden. Allerdings ist das Internet voll mit Berichten über ähnlich gelagerte Fälle, bei denen die Handwerkerkolonnen sogar noch höhere Forderungen stellten und diese Summen auch bezahlt bekamen. Manchmal stehen sie unvermittelt vor der Tür, manchmal erfolg der Kontakt aufgrund von Flyern im Briefkasten oder als Zeitungsbeilage. Oder - wie in diesem jüngsten Cuxhavener Fall - über eine Annonce in der Tageszeitung.

Typische Maschen und Fallstricke

Tim-Oliver Tettinger nennt typische Maschen und Fallstricke, hat aber auch einige Tipps zusammentragen, an denen Verbraucherinnen und Verbraucher sich orientieren und seriöse Handwerksbetriebe erkennen können, die keine willkürlichen Mondpreise verlangen und am Ende eine ordentliche Rechnung stellen.

Er rät: "Wurde Kontakt mit einer vermeintlichen Reinigungsfirma aus einer Zeitungsannonce aufgenommen, sollten Verbraucher vor einer Beauftragung unbedingt prüfen, ob der vermeintliche Reinigungsbetrieb tatsächlich existiert und auch an der angegebenen Adresse (wenn überhaupt eine angegeben ist, d. Red.) überhaupt seinen Sitz hat." Nicht selten seien die Angaben in solchen Fällen von den vermeintlichen Betrieben nur ausgedacht. Sollten ausreichende Angaben von vornherein fehlen, sei ohnehin unbedingt Vorsicht geboten.

Erst lesen, dann Auftrag erteilen

Eine spontane Beauftragung an Ort und Stelle sollte vermieden werden. Tettinger: "Es ist immer ratsam, sich zunächst eine Visitenkarte, einen Flyer oder Ähnliches mit Angaben wie Firmenname, Firmenanschrift und gegebenenfalls Internetadresse geben zu lassen. Die Angaben können dann in Ruhe geprüft werden. Wir raten darüber hinaus auch immer dazu, sich Vergleichsangebote von ortsansässigen Handwerkern einzuholen und Angebote zu vergleichen.

Am Ende gibt's nicht mal was von der Steuer zurück

Vor Beginn der Arbeiten sollten Verbraucher einen Kostenvoranschlag inklusive Mehrwertsteuer verlangen und eine schriftliche Vereinbarung mit dem Handwerksbetrieb schließen. Tettinger: "Und zwar nicht nur darüber, für welche Arbeit welche Vergütung vereinbart ist, sondern auch, dass die geleistete Arbeit nicht bar bezahlt, sondern der Betrag nach Erhalt einer Rechnung überwiesen wird." Viele vermeintliche "Handwerksbetriebe" verlangten die Zahlung regelmäßig sofort in bar und weigerten sich, eine ordentliche Rechnung auszustellen. Das hat auch später noch Folgen: "Ohne Rechnung hat der Kunde keinerlei Möglichkeit, zum Beispiel Gewährleistungsrechte in Anspruch zu nehmen. Außerdem können die Leistungen ohne ordnungsgemäße Rechnung auch nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden", gibt der referent zu bedenken.

Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, also an der Haustür oder in einer Wohnung, abgeschlossen worden seien, könnten Verbraucher außerdem grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Nicht schweigen, sondern Anzeige erstatten

Wenn grundsätzlich Rahmenbedingungen von Anfang an fehlen und sie ohne Zeit zum Nachdenken zu schnellen Entscheidungen genötigt werden, haben Hausbesitzerinnen und -besitzer also jeden Grund, skeptisch zu werden. Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, ist das kein Grund, Stillschweigen zu bewahren: "Personen, die von vermeintlichen Handwerkern zur Bezahlung horrender Summen verleitet wurden, empfehlen wir, unverzüglich die Polizei einzuschalten und gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten; umso dringlicher, wenn bei bei den Kunden schon vor Ort das Gefühl entsteht, Betrügern auf den Leim gegangen zu sein", sagt der Experte der Verbraucherzentrale.

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Maren Reese-Winne

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

mreese-winne@no-spamcuxonline.de

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