
Todesfall in Cuxhaven-Duhnen: Frau stirbt im Ahoi-Schwimmbad
Tragisches Unglück: Im Ahoi-Schwimmbad im Cuxhavener Kurteil Duhnen starb eine Schwimmerin - trotz intensiver Rettungsversuche. Die Ermittlungen zur Todesursache laufen. (Update am Mittwoch, 19. März, 10.30 Uhr)
Eine Schwimmerin ist im Ahoi-Schwimmbad in Cuxhaven-Duhnen ums Leben gekommen. Für die Frau kam jede Hilfe zu spät.
Marcel Kolbenstetter, Pressesprecher der Stadt Cuxhaven, und Stephan Hertz, Pressesprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven, bestätigen den Einsatz am Montagvormittag (17. März 2025) in Duhnen auf Nachfrage von CNV-Medien. Der Notruf ging zunächst bei der Feuerwehr ein, landete anschließend gegen 11.15 Uhr bei der Polizei.
Als die Polizisten am Schwimmbad ankamen, hatten die Rettungskräfte bereits erfolglos versucht, die Frau zu reanimieren, teilt Polizeisprecher Hertz auf Anfrage mit. Die Wiederbelebungsmaßnahmen waren zu diesem Zeitpunkt bereits eingestellt worden.

Laut Polizei handelt es sich bei der Verstorbenen um eine 69-jährige Frau aus Bad Meinberg (Nordrhein-Westfalen). "Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte war für die Reanimationsmaßnahmen ein Sichtschutz aufgebaut worden." Der Bereich des großen Schwimmbeckens wurde den Angaben zufolge während der Rettungsversuche geräumt.
Nach Informationen von CNV-Medien hatte die Frau zuvor auch in dem großen Becken geschwommen. Die Schwimmerin sei vom Schwimmer- in den Nichtschwimmer-Bereich gewechselt, berichtet Katharina Ziersch, Pressesprecherin Nordseeheilbad Cuxhaven (NHC) GmbH, die für den Tourismus in der Stadt zuständig ist und das Ahoi-Bad betreibt. Im Nichtschwimmer-Bereich habe sie sich auf den Rücken gedreht, sei mit dem Kopf über Wasser gewesen und habe geatmet. "Sie war nicht am Ertrinken", betont die Pressesprecherin.
Eine weitere Frau, die die Schwimmerin passierte, habe bei der 69-Jährigen eine "schwere Atmung festgestellt", so Ziersch. "Sie hat geröchelt." Daraufhin habe der Badegast den Schwimmmeister alarmiert, der sofort zu Hilfe eilte. "Es ist immer ein Schwimmmeister da, der aufpasst", versichert die NHC-Pressesprecherin. In diesem Fall sei die Notsituation für ihn nicht erkennbar gewesen.

Die Polizei hat ein sogenanntes Todesursachenermittlungsverfahren eingeleitet. Das heißt nicht, dass der Verdacht der Fremdeinwirkung vorliegt. Vielmehr handelt es sich um ein obligatorisches Verfahren, sofern die Todesursache beim Feststellen des Todes durch den Arzt nicht zu 100 Prozent geklärt ist. Hinweise auf Fremdverschulden liegen nach Informationen von CNV-Medien bislang nicht vor. Neben dem Rettungsdienst waren Polizeikräfte aus Streifendienst und Tatortgruppe vor Ort.
+++ Hinweis der Redaktion: Der Abschnitt, wie die Notsituation festgestellt worden war, wurde am Mittwochvormittag aktualisiert. (Update: 19. März, 2025, 10.30 Uhr) +++