In der Blohmstraße 5 in Cuxhaven (Ecke Grüner Weg, hier im Juli 1971) befand sich damals das DKP-Büro, in dem damals Themen wie Frieden und Abrüstung, Arbeitsplätze in der Werftindustrie, kommunale Fragen sowie Demokratieabbau und Berufsverbote diskutiert wurden. Das Haus wurde 1987 abgerissen. Foto: Stadtarchiv Cuxhaven (H. Schönemann)
In der Blohmstraße 5 in Cuxhaven (Ecke Grüner Weg, hier im Juli 1971) befand sich damals das DKP-Büro, in dem damals Themen wie Frieden und Abrüstung, Arbeitsplätze in der Werftindustrie, kommunale Fragen sowie Demokratieabbau und Berufsverbote diskutiert wurden. Das Haus wurde 1987 abgerissen. Foto: Stadtarchiv Cuxhaven (H. Schönemann)
Kapitel aufarbeiten 

Er protestierte in Cuxhaven gegen Berufsverbote - und wurde selbst damit gestraft

von Maren Reese-Winne | 14.10.2025

Dass der Radikalenerlass aus dem Jahr 1972 in der Praxis oftmals einen Angriff auf die  Grundrechte darstellte, ist heute unstrittig. Noch heute kämpfen längst rehabilitierte Landesbeschäftigte für Entschädigung. Gerade tut sich etwas.

Vor fast drei Jahren übergaben Betroffene des sogenannten Radikalenerlasses aus dem Jahr 1972 siebzehn Petitionen an den Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags. Durch die in den 70er-Jahren ausgesprochenen Berufsverbote erlitten die Lehrkräfte soziale und finanzielle Nachteile. In einer Initiative haben sie sich zusammengeschlossen, um für Gerechtigkeit zu kämpfen.

Einer von ihnen ist Matthias Wietzer, heute einer der Sprecher der Initiative. Seine berufliche Karriere hat er in Cuxhaven und Cadenberge begonnen, bevor er jäh ausgebremst wurde. Im Innenausschuss des niedersächsischen Landtags liegt jetzt ein Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor (siehe Landtagsdrucksache 19/8465). Anschließend an einen vorhergehenden Beschluss des Landtags von 2016 soll nun dieses "unrühmliche Kapitel in der Geschichte Niedersachsens" zu einem guten und versöhnlichen Ende gebracht werden.

Kapitel nicht einfach in der Schublade versenken

Der Antrag sieht unter anderem vor, eine Regelung zur möglichen Entschädigung Betroffener zu erarbeiten und hierfür eine Kommission einzuberufen, Mittel hierfür bereitzustellen, das Thema "Radikalenerlass" für die schulische und außerschulische politische Bildung aufzubereiten und eine weitere wissenschaftliche Erforschung zu veranlassen.

In der Diskussion im Innenausschuss unter dem Vorsitz von Doris Schröder-Köpf (SPD) bestand Einigkeit darüber, dass der sogenannte Radikalenerlass ein entschädigungswürdiges Unrecht darstellt, das einer politischen Verfolgung gleichkam. Entsprechend wurde einstimmig beschlossen, den Antrag zur weiteren Veranlassung der Landesregierung zu übermitteln. Im Falle einer abschließenden Befürwortung des Antrags im Plenum des Landtags wäre Niedersachsen Pionierland bei der Bewältigung dieses begangenen Unrechts, heißt es in der Begründung zum Antrag.

Matthias Wietzer engagiert sich an der Seite zahlreicher weiterer Betroffener für Rehabilitation und Entschädigung; hier bei einer Aktion 2014 vor dem Landtag in Hannover. Foto: Niedersächsische Initiative gegen Berufsverbote

Für die Betroffenen äußern sich Cornelia Booß-Ziegling und Matthias Wietzer von der Niedersächsischen Initiative gegen Berufsverbote: Cornelia Booß-Ziegling: "Nach so vielen Jahren gibt uns dieser niedersächsische Antrag gewissermaßen unsere Grundrechte zurück. Ich hoffe, dass er auch in anderen Bundesländern dazu beiträgt, Unrecht zu beseitigen und unsere Demokratie ein Stück weit wieder besser zu machen." Matthias Wietzer: "Nach über 50 Jahren seit Existenz des unseligen sogenannten Radikalenerlasses ist der Antrag nach erlebter Arbeitslosigkeit, Gerichtsprozessen und vielfältiger Diskriminierung für uns alle ein Lichtblick, der hoffentlich bundesweite Ausstrahlung entwickelt."

Engagement brachte ihm eine verhängnisvolle Vorladung ein

Im Januar 2022 hatten wir ausführlich über sein Schicksal und das der anderen Betroffenen berichtet. Nach seiner Ausbildung in Cadenberge und am Lehrerseminar in Cuxhaven hatte Matthias Wietzer (heute Hannover) im Jahr 1977 das 2. Lehrerexamen mit der Note "gut" bestanden. Danach arbeitete er als angestellter Lehrer in der Grund- und Hauptschule Cadenberge, war Klassenlehrer einer 7. Klasse und Mitglied des GEW-Kreisvorstands Land Hadeln (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft).   

Die Teilnahme an einer Protestaktion gegen Berufsverbote in Hannover (die wurden damals massenhaft nicht nur gegen Lehrkräfte, sondern auch Postboten, Lokführer oder Bademeister ausgesprochen) brachte ihm selbst eine Vorladung ins Innenministerium ein. Dort wurde ihm unter anderem die Teilnahme an fünf öffentlichen Veranstaltungen der DKP (Deutsche Kommunistische Partei) in Cuxhaven sowie das Anbringen eines Wahlplakats "auf einer genehmigten Werbefläche in der Beethovenallee" vorgeworfen. Keine verbotenen Aktivitäten, wohlgemerkt. Es ging um Frieden und Abrüstung, Zukunft der Werften, Demokratie und eben den Einsatz gegen Berufsverbote.

Fünf Prozesse auf dem Weg zur Gerechtigkeit

Einer der Betroffenen war plötzlich er selbst. Statt vor der Klasse zu stehen, wurde ihm der Einsatz für das Land Niedersachsen verwehrt. Er musste sich als Fensterputzer und Taxifahrer durchschlagen. Bei seinem Kampf um Einstellung in den Landesdienst, für den er fünf Prozesse führte, erlebte er massive Unterstützung (unter anderem) aus Cadenberge, wo allein der Schulelternrat 1000 Unterschriften für seinen Verbleib an der Schule sammelte. 

Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit kam mit Verspätung

Erst nach dem Regierungswechsel 1990 in Niedersachsen wurde er zum 1. Februar 1991 in den Schuldienst eingestellt und anderthalb Jahre später zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Er leitete danach Förder-, OS- und Hauptschulklassen und engagierte sich im Personalrat, bis er im Januar 2014 aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Schuldienst ausschied. Aber die zwölfjährige Berufsverbotszeit hat sein Ruhegehalt monatlich um mehrere hundert Euro reduziert. 

Die Initiative "Weg mit den Berufsverboten" hat die Forderung nach Rehabilitation und Entschädigung wieder in den
Vordergrund gerückt. Der in der Ägide Willy Brandts 1972 erlassene Radikalenerlass und alle dazu ergangenen Beschlüsse sind seit 1990 aufgehoben. Vor allem politisch Aktive des linken Spektrums seien damals unzulässig in der Ausübung ihrer Grundrechte wie Meinungs-, Organisations- und Versammlungsfreiheit behindert, bestraft und bedroht worden, hieß es 2016 in einer Landtags-Entschließung.

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Maren Reese-Winne

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

mreese-winne@no-spamcuxonline.de

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