Eine Hündin wurde nach dem Vorfall als gefährlich eingestuft – ihre Halter kämpfen gegen die Entscheidung. Wie sind die rechtlichen Grundlagen? Symbolbild: Roessler
Eine Hündin wurde nach dem Vorfall als gefährlich eingestuft – ihre Halter kämpfen gegen die Entscheidung. Wie sind die rechtlichen Grundlagen? Symbolbild: Roessler
Rechtliche Grundlage

Harte Konsequenzen nach Hundebiss: Was Halter im Kreis Cuxhaven wissen sollten

von Tamina Francke | 28.02.2025

Nach einem Vorfall zwischen Hunden in Cuxhaven-Sahlenburg, stehen dem betroffenen Hundehalter nun rechtliche Folgen bevor. Was es bedeutet, wenn ein Hund als "gefährlich" eingestuft wird und wie man sich richtig verhält, erfahren Sie hier.

Eine Hundebegegnung in Sahlenburg, nach der ein Cuxhavener Ehepaar seine 13-jährigen Hündin zu unrecht als "gefährlich" eingestuft sieht, hat nicht nur persönliche, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Doch wann wird ein Hund als "gefährlich" eingestuft und welche Rechte und Pflichten haben Hundehalter in einem solchen Fall?

Rechtliche Grundlagen nach einem Hundekampf

Nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) kann ein Hund als "gefährlich" eingestuft werden, wenn er Menschen oder Tiere gebissen hat oder eine übermäßige Kampfbereitschaft zeigt. Wird ein solcher Vorfall gemeldet, leitet die zuständige Behörde ein Verfahren ein, in dem ein Fragebogen an den Halter, Geschädigte und Zeugen verschickt wird. In der Prüfphase gilt meist eine vorläufige Maulkorb- und Leinenpflicht.

Wird der Hund schließlich als gefährlich eingestuft, muss der Halter eine Erlaubnis beantragen, die einen Wesenstest des Hundes, eine Sachkundeprüfung und ein Führungszeugnis umfasst. Werden die Nachweise fristgerecht erbracht, erteilt die Behörde die Erlaubnis. Andernfalls kann die Haltung untersagt werden, und der Hund muss möglicherweise abgegeben werden. Gegen diese Entscheidung kann Einspruch erhoben werden.

Im Landkreis Cuxhaven zeigen die Statistiken, dass die Zahl der gemeldeten Vorfälle in den letzten Jahren relativ konstant geblieben ist. Zwischen 2019 und 2023 schwankte die Anzahl der Meldungen jährlich zwischen 57 und 70, wobei die Einstufungen als gefährlich zwischen 16 und 24 Fällen pro Jahr lagen. Die meisten Hundehalter konnten jedoch nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ihre Haltungserlaubnis erhalten, ohne dass ihr Hund tatsächlich weggenommen wurde. Im Jahr 2024 wurden bisher 67 Meldungen registriert, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind.

Wie verhält man sich richtig nach einem Hundekampf?

Bei einem Vorfall zwischen Hunden ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und den Kampf schnell zu unterbrechen, ohne sich selbst zu gefährden. Dabei sollte vermieden werden, dass weitere Hunde oder Menschen in den Vorfall geraten. Falls ein Hund verletzt wurde, müssen die Kontaktdaten ausgetauscht und die Verletzung dokumentiert werden, um den Vorfall korrekt zu erfassen.

Wenn es zu einem Biss kommt, insbesondere wenn Menschen betroffen sind, ist es ratsam, die Polizei zu verständigen. Polizeisprecher Stephan Hertz erklärt: "Spätestens wenn es zu Verletzungen gekommen ist, reden wir von fahrlässiger Körperverletzung. Dann sollte die Polizei informiert werden. Auch wenn es sich in vielen Fällen um unbeabsichtigte Zwischenfälle handelt, müssen diese erfasst und dokumentiert werden, um später rechtliche Klarheit zu schaffen."

Schutz vor haltlosen Vorwürfen

Hundehalter können sich vor ungerechtfertigten Anschuldigungen schützen, indem sie den Vorfall genau dokumentieren und Beweise sichern. Wenn der eigene Hund einen anderen Hund verletzt, sollte sofort die eigene Haftpflichtversicherung informiert werden. Auch das Erstellen eines Protokolls und das Einholen von Zeugenaussagen können entscheidend dazu beitragen, den Vorfall korrekt darzustellen. Falls der Hundehalter in die Situation kommt, dass er sich ungerechtfertigten Vorwürfen ausgesetzt sieht, kann er gegen behördliche Bescheide Einspruch einlegen. "Wenn es unhaltbare Anschuldigungen gibt, sollte man sich dagegen wehren - dafür gibt es Widerspruchsfristen", betont Hertz.

Polizeisprecher Stephan Hertz erklärt, dass die Polizei Cuxhaven jährlich zwischen 30 und 45 Fälle registriert, in denen eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet wird. Dies betrifft insbesondere Vorfälle, bei denen Hunde Menschen verletzt haben, etwa durch Bisse oder durch das Losreißen eines Hundes, wodurch der Mensch beispielsweise vom Fahrrad stürzte. "In 99 Prozent der Fälle werde der Vorfall zwar fallen gelassen, jedoch müsse er trotzdem dokumentiert werden." Es handele sich bei den Zahlen nicht um eine Vielzahl an aggressiven Fällen, bei denen Hundebesitzer ihre Hunde absichtlich auf andere Menschen loslassen. "Vorfälle, bei denen Hunde ein 'aggressives‘ Verhalten zeigen, aber keine Verletzungen auftreten, werden in der Statistik nicht separat erfasst", so Hertz.

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Tamina Francke

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

tfrancke@no-spamcuxonline.de

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