Neue Schilder im Döser Kurpark in Cuxhaven aufgestellt: Folgen für Gäste
Die Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH hat rund um den Döser Kurpark neue Schilder angebracht. Sie weist darauf hin, dass der Park für Gäste eintrittspflichtig ist. Was der Fiskus mit dieser Nachricht zu tun hat, beruht auf einer neuen Regelung.
Seit etwa drei Wochen hängen rund um den Döser Kurpark neue provisorische Schilder. An allen offiziellen Eingängen zum Park sowie an den Zugängen zum auf der Deichseite gelegenen Kinderspielplatz ist folgender Hinweis auf den laminierten Aushängen zu lesen: "Liebe Gäste, der Besuch des Kurparks ist nur mit gültiger Cuxhavener Gäste- oder Strandeintrittskarte gestattet, Ausnahmen regelt die jeweils aktuell geltende Gästebeitragssatzung der Stadt Cuxhaven." Verfasser der Nachricht ist die Nordseeheilbad Cuxhaven (NC) GmbH.

Döser Kurpark ist nicht öffentlich gewidmet
Auf Anfrage unseres Medienhauses erklärte der NC-Geschäftsführer Olaf Raffel jetzt den Grund für die neuen Schilder, die etliche Passanten aufgrund ihrer einfachen Machart und Anbringung zunächst an ein Provisorium denken lassen. "Die Anbringung der Schilder haben mit der Abzugsberichtigung der Mehrwertsteuer für die Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH und dem Kurpark zu tun", informiert der Kurdirektor und kommt damit auf die Tatsache zu sprechen, dass es sich beim Döser Kurpark um keinen öffentlich gewidmeten Park, sondern bei genauer Betrachtung um eine Kureinrichtung handelt.
Im Juli 2023 habe der Bundesfinanzhof eine Regelung erlassen, die jetzt in der Praxis Anwendung findet. Die Regelung macht es nötig, Kurgäste darauf hinzuweisen, dass für den Besuch des Döser Kurparks - wie auch an den Cuxhavener Stränden - eine Gäste- oder Strandeintrittskarte erforderlich ist. Das gilt nicht für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cuxhaven sowie für Personen, die ihnen gleichgestellt sind.
Kurpark finanziert sich aus der Kurabgabe
Wie in anderen Unternehmen auch, finden im Hause der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH regelmäßig Unternehmens- und Steuerprüfungen statt. "Bislang hat man sich auf unsere verbalen Aussagen verlassen, doch das reicht dem Finanzamt nach der Neuregelung nun nicht mehr aus. Jetzt mussten wir diese Information standardmäßig an unseren Ausschilderungen anbringen, damit unsere Gäste darüber informiert sind", sagt Olaf Raffel.

Da der Unterhalt des Kurparks mit seinem kleinen Zoo und den Wasserflächen nebst Spielplatz aus Mitteln der Kurabgabe finanziert werde, ist der beliebte Park direkt hinter dem Deich der Grimmershörnbucht natürlich in erster Linie auch für den Nutzerkreis gedacht, der seinen Unterhalt zu einem guten Teil finanziert. "Es gibt ein Gerichtsurteil. Danach sind wir gehalten, im Kurpark durch unsere mobilen Servicekräfte auch Kontrollen durchzuführen", erklärt Olaf Raffel und kommt auf die gängige Praxis zu sprechen, die an Cuxhavens Stränden schon seit vielen Jahren problemlos läuft.
Auch alle anderen niedersächsischen Kurorte stehen vor Herausforderung
"Wir wollen weiter die Umsatzsteuer zum Abzug bringen und müssen natürlich belegen, dass wir dazu auch berechtigt sind", geht der Kurdirektor ins Detail und fügt hinzu: "Vor dieser Herausforderung stehen natürlich auch alle anderen niedersächsischen Kurorte. Auch dort schaut das Finanzamt genau hin."

Der Leiter des Finanz- und Rechnungswesens bei der Nordseeheilbad GmbH Stefan Veit bringt den neuen Sachverhalt auf folgenden Nenner: "Wenn wir diese neue Regelung nicht umsetzten und den Kurpark für öffentlich erklären und dort jeder Zugang hat, ohne Geld zu bezahlen, dann würde uns der Vorsteuerabzug vonseiten des Finanzamtes versagt werden. Die Vorsteuer würde in diesem Falle bei uns als Kostenfaktor zu Buche schlagen. Deshalb sind die neuen Schilder und Kontrollen im Kurpark nötig."
"Für Gäste und Cuxhavener ändert sich nichts"
Nach Angaben von Olaf Raffel würde der NC dann ein erheblicher Geldbetrag für den Unterhalt des Kurparks fehlen. "Wir sind unter Zugzwang gekommen. So ein ähnlicher Text wird in den nächsten Monaten auf den bereits fest installierten Schildern integriert werden. Bei den Strandübergängen ist es schon ähnlich formuliert", erklärt Olaf Raffel und macht deutlich: "Für die Gäste und Cuxhavener ändert sich nichts."
Gäste zahlen demnach nach wie vor 3,90 Euro Gäste- oder Strandeintritt. Auf Anfrage müssen sie ihre Karte im Döser Kurpark vorzeigen. Wer keine Karte vorzeigen kann, der muss ein Ticket für 3,90 Euro nachlösen oder das Areal verlassen. Auch bei den Cuxhavenern bleibt alles wie gehabt: Sie haben kostenlos Zutritt in den Kurpark und müssen sich gegebenenfalls auf Anfrage mit ihrem Personalausweis als Bürger der Stadt ausweisen.
Es gibt eine Reihe von Ausnahmen am Strand von Cuxhaven
Welche Ausnahmen gibt es? Die Einwohner der Wurster Nordseeküste sind mittlerweile übrigens gleichgestellt mit den Cuxhavenern. Sie können also genau wie die Einheimischen die Strände und Kureinrichtungen ohne extra Strandeintrittskarte nutzen. Anders verhält es sich bei den Otterndorfer Bürgern, sie müssen eine Karte erwerben. Gleiches gilt für Cuxhavener, die die Einrichtungen in Otterndorf benutzen möchten. Auch sie haben dafür eine Gebühr zu bezahlen. Die gegenseitige Anerkennung der Gästekarten im Elbe-Weser-Dreieck variiert derzeit noch.