Symbolbild mit Blitzeranlage: Das Auto einer Cuxhavener Halterin hatte fünf Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho. Im Wege der Amtshilfe leitete die Polizei Cuxhaven eine Fahrerermittlung ein. Für die betroffene Familie eine unverhältnismäßige Vorgehensweise. Foto: Nicolas Armer / dpa
Symbolbild mit Blitzeranlage: Das Auto einer Cuxhavener Halterin hatte fünf Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho. Im Wege der Amtshilfe leitete die Polizei Cuxhaven eine Fahrerermittlung ein. Für die betroffene Familie eine unverhältnismäßige Vorgehensweise. Foto: Nicolas Armer / dpa
Auto in Tempo-30-Zone geblitzt

Verkehrsverstoß eskaliert: Familie aus Cuxhaven erhebt schwere Vorwürfe gegen Polizei

von Ulrich Rohde | 13.06.2025

Ein vermeintlich kleiner Verkehrsverstoß in Bremerhaven entwickelt sich für eine Familie aus Cuxhaven zum großen Ärgernis, mit unangekündigten Polizeibesuchen und einer Dienstaufsichtsbeschwerde. War die Vorgehensweise der Polizei verhältnismäßig?

Ein vergleichsweise banaler Vorfall ist zu einem großen Ärgernis für eine Cuxhavener Familie geworden. Im Mittelpunkt dabei: eine Blitzeranlage, ein Zeugenfragebogen und zwei Beamtinnen der Polizeiinspektion Cuxhaven. 
Der Vorfall spielt sich Anfang April in Bremerhaven ab. Ein Fahrzeug mit Cuxhavener Kennzeichen wird mit etwas zu hoher Geschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone geblitzt. Um genau zu sein: nach Toleranzabzug 5 Stundenkilometer zu schnell, laut Bußgeldkatalog werden dafür 30 Euro Verwarngeld fällig.

Ende April flattert der Anhörungsbogen der Bremerhavener Ordnungsbehörde in den Briefkasten der Halterin (sie möchte ihren Namen nicht in der Zeitung lesen, ist aber der Redaktion bekannt). Sie macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Das Blitzerfoto zeigt offenbar eine andere Person. Sie erhält eine Bestätigung für ihre Angaben. "Ich dachte, damit sei die Sache für mich erledigt", sagt die Frau.

Beamtinnen auf der Arbeitsstelle des Ehemanns

Einige Tage später tauchen zwei Polizeibeamtinnen in Zivil bei der Arbeitsstelle des Ehemanns der Halterin auf (auch er möchte nicht mit Namen genannt werden). Der Besuch ist unangekündigt. Sie treffen ihn nicht an, erkundigen sich im Zuge der Fahrerermittlung aber bei Büronachbarn nach ihm. "Das war wie aus einem schlechten Film", findet der Ehemann, der durch die Vorgehensweise der Polizei seinen Ruf geschädigt sieht. Auch er ist nicht auf dem Blitzerfoto zu sehen. Zum Zeitpunkt der Aufnahme lag er im Krankenhaus.

Anschließend verfasst der Cuxhavener eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die er ans Niedersächsische Innenministerium sendet. Die Prüfung des Sachverhalts liegt in der Verantwortung der Polizeidirektion Oldenburg. Stephan Hertz, Pressesprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven, bestätigt: "Von hier kann bestätigt werden, dass aktuell ein entsprechendes Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren eingeleitet wurde. Dies befindet sich aktuell in der Befassung. Von daher können wir zu entsprechenden Ergebnissen bzw. Inhalten keine Auskunft geben. Wir nehmen diese Beschwerde und auch die entsprechenden Anschuldigungen jedoch sehr ernst. Sollte es entsprechendes Fehlverhalten der Kolleginnen und Kollegen gegeben haben, zieht dies entsprechende Konsequenzen nach sich."

Befragung an der 
Wohnungstür

Tage nach diesem Vorkommnis stehen die Polizeibeamtinnen in Zivil vor der Wohnungstür des Ehepaars und klopfen energisch, der Ehemann beschreibt es als heftiges "Hämmern". In der Wohnung befindet sich nur die Mutter der Fahrzeughalterin, die das Kleinkind des Paares betreut. Die Frau ist laut deren Schilderung verängstigt, weiß nicht, ob sie die Tür öffnen soll - schließlich kann sie sich nicht sicher sein, ob es sich tatsächlich um die Polizei handelt. Im "Befehlston" hätten die Beamtinnen nach der Tochter und deren Arbeitsstelle gefragt. Sie hätten die Frau "gedrängt", das Blitzerfoto anzusehen, um die Person zu identifizieren. Sie kann aber ohne Brille nichts erkennen. Sie solle ihre Brille holen, um "richtig hinzusehen", habe es barsch geheißen. Die Frau lehnt ab.

Die Fahrzeughalterin erkundigt sich später bei der Inspektion nach den beiden Beamtinnen und erhält die Bestätigung, dass diese mit der Fahrerermittlung beauftragt seien. Stephan Hertz zur Vorgehensweise: "Dass andere Behörden Amtshilfeersuchen an die Polizei stellen, ist allgegenwärtige Praxis. Dies ist auch im Fall von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr so. Kann über das Anhörverfahren kein Fahrzeugführer ermittelt werden, ergeht ein entsprechendes Ersuchen an die Polizeidienststelle am Wohnort des Halters/der Halterin."

Unverhältnismäßig und ohne Fingerspitzengefühl?

Die Cuxhavenerin empfindet die Vorgehensweise als unverhältnismäßig, aber auch enttäuschend, weil das Fingerspitzengefühl gefehlt habe. Hätte man sie ganz einfach auf die Wache gebeten, um den Sachverhalt zu klären, hätte sich die Polizei unnötige und aufwendige Ermittlungsarbeit sparen können und der Familie Aufregung und Ärger. "Es kann natürlich sein, dass ich jetzt auch auf der Arbeit aufgesucht werde, damit auch alle Kolleginnen und Kollegen mitkriegen, dass ich von der Polizei ,gesucht' werde." Schließlich sucht der Ehemann telefonisch das Gespräch mit einer der Beamtinnen, beschwert sich über deren Verhalten. Sie habe laut seiner Aussage in den Hörer "gebrüllt", dass er ihr nicht zu sagen habe, wie sie ihre Arbeit machen solle. Und noch etwas könnte nach der Vermutung des Ehemanns eine Rolle gespielt haben. Die Familie trägt einen ausländischen Namen. "Ich stelle mir ernsthaft die Frage, ob man bei einem deutsch klingenden Namen auch so eskaliert wäre."

Ohne Ermittlung gäbe es auch keine Sanktionierung

Das weist Pressesprecher Stephan Hertz zurück: "Die Kolleginnen und Kollegen versuchen im Rahmen von Befragungen am Wohnort, aber gegebenenfalls auch an bekannten Arbeitsstellen, die entsprechenden Informationen für die ersuchende Behörde zu ermitteln. Darauf wird auch bereits auf dem Anhörungsbogen schriftlich hingewiesen. Hierbei ist die Höhe des zu erwartenden Verwarn- oder Bußgeldes irrelevant. Wenn man z.B. bei geringfügigen Verstößen keine entsprechenden Ermittlungen anstellen würde, bräuchte man diese auch gar nicht sanktionieren."

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Redaktionsleiter
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