In der Frage der Besteuerung schwingt auch mit, wie man gesellschaftlich über die sogenannten Listenhunde denkt: Sind deren Vertreter per se gefährlicher als andere Hunderassen oder liegt das Problem bielmehr "am anderen Ende der Leine"? Foto: Kovalik/CNV-Archiv
In der Frage der Besteuerung schwingt auch mit, wie man gesellschaftlich über die sogenannten Listenhunde denkt: Sind deren Vertreter per se gefährlicher als andere Hunderassen oder liegt das Problem bielmehr "am anderen Ende der Leine"? Foto: Kovalik/CNV-Archiv
Rasseliste soll aus Satzung fliegen

Nach wachsendem Druck: Stadt Cuxhaven kippt wohl Hundesteuer-Satzung zu Rassehunden

von Kai Koppe | 12.01.2024

Eben erst in Kraft getreten, soll eine Neufassung der örtlichen Hundesteuersatzung wieder zurückgenommen werden: Die Rats-Kooperation aus SPD, Grünen und der Wählergemeinschaft "Die Cuxhavener" will mit diesem Schritt auf massive Kritik reagieren.

Unmut entlädt sich seit einigen Tagen in den sozialen Netzwerken entlädt, es gibt aber auch eine Petition und Bedenken, die von Seiten des örtliichen Tierschutzvereins gegen die zum 1. Januar in Kraft getretene Neufassung der Hundesteuersatzung vorgetragen wurden.

Innerhalb der hochemotional geführten Debatte geht es um Kosten, vor allem aber um einen Zusatz, der nach einer Sitzung des Verwaltungsausschusses in eine im Dezember verabschiedete Änderungssatzung zur Hundesteuer eingepflegt wurde: Nach dem Vorbild anderer niedersächsischer Kommunen, greift deshalb seit dem Jahreswechsel auch in der Stadt Cuxhaven eine sogenannte "Rasseliste", über welche vier landläufig als "Kampfhund" titulierte Hundearten per se der Kategorie "gefährlicher Hund" zugeordnet werden. Für Halterinnen und Halter von Bullterriern, Pitbulls, American Staffordshire Terriern, Staffordshire Bullterriern und entsprechenden Mischlingen hat das spürbare finanzielle Konsequenzen. Aufgrund der zeitgleich beschlossenen Veränderungen der Steuersätze müssen sie laut Satzung das Zehnfache des Normalbetrags, nämlich jährlich 960 Euro berappen. 

Eine Petition, viel Wirbel im Netz, Bedenken des Cuxhavener Tierschutzvereins

"Für viele Halter kaum zu wuppen", so mehren sich inzwischen die Stimmen: Eine Rentnerin, die einen so genannten "Listenhund" adoptiert hat, legte dieses Dilemma der Redaktion bereits kurz nach dem Jahreswechsel dar. Beim städtischen Neujahrsempfang sollen auch Ratspolitiker mit vergleichbaren Problemlagen konfrontiert worden sein. Und erst in dieser Woche überreichte der in Cuxhaven lebende TV-Moderator Jochen Bendel dem Oberbürgermeister eine Petition: Auf 11.500 Unterschriften belief sich am Freitagabend das auf change.org einsehbare begehren, das den Titel "Weg mit der neuen Rasseliste für Hunde in Cuxhaven" trägt und mutmaßlich von Unterstützern aus dem gesamten Bundesgebiet getragen wird. Hat sie Erfolg, werden Pitbull & Co. gemäß des Niedersächsischen Hundegesetzes wie Pudel, Spitz oder Retriever (mit 96 Euro/Jahr) veranlagt - es sei denn, sie werden aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten zu gefährlichen Hunden erklärt.

Endstation Tierheim Cuxhaven? Finanziell überforderte Halter könnten ihre Hunde loswerden wollen 

Für die Mehrheitskooperation im Rat der Stadt, die inzwischen beantragt hat, den umstrittenen Zusatz über eine neuerliche Satzungsänderung zu tilgen, hatte nach den Worten ihres Sprechers Gunnar Wegener weniger der sich auch auf Facebook-Kanäle erstreckende Gegenwind im Netz Belang, als vielmehr die Bedenken die seitens des heimischen Tierschutzvereins vorgetragen wurden. "Die Konsequenzen aus dieser Satzung hat uns das Tierheim vor Augen geführt", sagte Wegener wörtlich: Dort nämlich würde es - so die Argumentation des Trägervereins - im Handumdrehen zu einem Kapazitätsproblem kommen, wenn sich Cuxhavener, die einen der oben genannten Vierbeiner halten, sich angesichts der Steuerentwicklung von ihrem Hund trennen. Die Stadt kann eine solche Entwicklung nicht ausblenden - ist doch die Versorgung von Fundtieren originär eine kommunale Aufgabe, die der Tierschutzverein quasi in Stellvertreterfunktion erfüllt.

Eine Korrektur soll rechtlich möglich sein

Nachfragen unserer Redaktion bezüglich der Zulässigkeit einer Beschlusskorrektur bejahte die Mehrheitskooperation am Freitag mit dem Hinweis, dass dieselbe erlaubt sei, weil sie keine Verschlechterung für den Steuerzahler nach sich ziehe. Zwischen den politischen Lagern könnte es am 25. Januar (Tag der nächsten Ratssitzung, an dem über den Koop-Antrag entschieden werden soll) gleichwohl hoch her gehen.

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Kai Koppe

Redakteur
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

kkoppe@no-spamcuxonline.de

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