Zum Bauvorhaben an der Duhner Spitze gehört neben Dauer- und Gerienwohnungen auch eine bereits in Betrieb gegangene Seniorenresidenz. Foto: Koppe
Zum Bauvorhaben an der Duhner Spitze gehört neben Dauer- und Gerienwohnungen auch eine bereits in Betrieb gegangene Seniorenresidenz. Foto: Koppe
"Dünenresidenz" in Duhnen

Wohnungen auf freiem Markt in Duhnen? Stadt Cuxhaven bezieht Stellung zu Bauprojekt

von Kai Koppe | 02.08.2024

Hat der Investor mehr versprochen, als er zu halten bereit ist? Kritiker des Neubauprojekts "Dünenresidenz" sind davon überzeugt. Und sprechen von Bestrebungen, vermeintliche Personalwohnungen auf dem freien Markt anzubieten.

Spekulationen, dass das Unternehmen gegen baurechtliche Vorgaben verstoße, entbehren nach Angaben der städtischen Baubehörde allerdings einer tatsächlichen Grundlage: "Wir haben derzeit keine Hinweise darauf, dass der Bebauungsplan nicht eingehalten würde", betonte Stadtbaurat Andreas Eickmann auf Nachfrage und bezog sich dabei auf die unter dem Titel "Rugenbargsweg" getroffenen baurechtlichen Festsetzungen. Letztere seien recht detailliert, der Bebauungsplan also relativ kleinteilig gegliedert, so Eickmann: Wo Ferienwohnungen zulässig sind und welche Bereiche dem Thema Dauerwohnen vorbehalten bleiben, ist mit anderen Worten genau festgelegt. Bei den drei in erster Reihe zum Dünenweg errichteten Baukörpern verläuft eine Trennung der Nutzungsarten sogar horizontal: Gewerblich betriebene Ferienwohnungen sind in den unteren Etagen erlaubt, während das oberste Vollgeschoss jeweils dem Zweck des Dauerwohnens dienen muss.

Bauherr sprach 2022 selbst von Personalwohnungen

Zwei nachgelagerte, über den Häfchenweg zu erreichende Gebäude sind einerseits als Ferienwohnanlage ausgewiesen, andererseits mit der Nutzungsart "Allgemeines Wohngebiet" belegt. Im letztgenannten Fall sei also allein das klassische Wohnen zulässig, erläuterte Eickmann.

So sehr der B-Plan die Verwendung eines Gebäudes bestimmt, so wenig Einfluss hat er auf die Personengruppen, die im Endeffekt einziehen. Inwieweit an der Duhner Spitze tatsächlich auch Beschäftigte des ebenfalls auf dem Gelände befindlichen Alten- und Pflegeheims eine Bleibe finden, ist eine Frage, die bis auf Weiteres offenbleibt: Am gestrigen Mittwoch war die Cureus GmbH, Trägerin des Vorhabens "Dünenresidenz", für entsprechende Nachfragen nicht zu erreichen. Das auf die Entwicklung von Pflegeimmobilien spezialisierte Unternehmen aus Hamburg hatte das Thema "Unterkünfte für Beschäftigte" wohlgemerkt selbst ins Gespräch gebracht. In einer Presseerklärung aus dem Frühjahr 2022 war im Zuge einer Projektbeschreibung von "acht Mietwohnungen, die als Personalwohnungen genutzt werden können", die Rede.

Objekt ist auf dem Radar der Baubehörde

Misstrauen, dass den Bauherren (es sind derer zwei) in Teilen der Allgemeinheit entgegenschlägt, mag mit den Dimensionen des Vorhabens, mit der voraussichtlich steigenden Verkehrsbelastung auf dem Wehrbergsweg, mit einer dem Vernehmen nach ungelösten Entwässerungsproblematik oder mit der Frage zu tun haben, warum das einst ein Kinderferienheim beherbergende Gelände überhaupt in dieser Form versiegelt werden musste. Davon abgesehen könnten entsprechende Stimmungslagen auch noch auf andere Art provoziert worden sein: Wie aus den Reihen der Cuxhavener Politik zu erfahren war, gab es von Investorenseite her Vorstöße, die darauf abzielten, das festgelegte Kontingent an Ferienwohnungen zu erhöhen. Dass das in baulicher Hinsicht auf der Zielgeraden befindliche Gesamtprojekt unter Einheimischen wenig goutiert wird, ist auch in Verwaltungsetagen bekannt: "Da ist viel Unruhe drin", räumte Cuxhavens Stadtbaurat, bezogen auf die öffentliche Wahrnehmung ein. Unabhängig davon werde seine Behörde ihrer Aufgabe nachkommen: "Das ist ein Objekt, das wir auf dem Radar haben", so Eickmann. "Wir werden das genau beobachten."

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Kai Koppe

Redakteur
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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