Die Unfallfahrerin muss sich auf mehrere Strafverfahren einstellen. Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa
Die Unfallfahrerin muss sich auf mehrere Strafverfahren einstellen. Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa
Fahrerflucht

Zeugin und Polizei entlarven Fahrerin nach Unfall in Cuxhaven: Verstöße entdeckt

von Redaktion | 15.01.2025

Eine Unfallfahrerin aus Cuxhaven steht im Fokus der Polizei, nachdem sie ein geparktes Auto touchierte und flüchtete. Eine Zeugin half, das Rätsel um die Kennzeichen zu lösen. Und bei den Ermittlungen fielen noch weitere Vergehen auf.

Die Polizei hat eine Unfallfahrerin ausfindig machen können. Sie muss sich nun auf mehrere Strafverfahren einstellen.

Der rote VW-Transporter touchierte laut Polizei einen geparkten Renault am Montagnachmittag (13. Januar 2025) gegen 16.20 Uhr im Fleckenpüsterweg in Cuxhaven. Die Fahrerin machte sich den Angaben zufolge aus dem Staub. Allerdings: Eine aufmerksame Zeugin hatte das Kennzeichen des Transporters abgelesen und informierte die Polizei.

Die Ermittlungen ergaben, dass das abgelesene Kennzeichen jedoch nicht zum vor Ort gesehenen VW-Transporter gehörte, sondern zu einem Ford-Transporter. Zudem fanden die Polizisten heraus, dass der Ford-Transporter "definitiv nicht das unfallverursachende Fahrzeug gewesen war".

Polizei macht Fahrerin aus Gemeinde Wurster Nordseeküste ausfindig

Dennoch klärten die Beamten mit weiteren Recherchen das Unfallgeschehen auf: Vorherige Halterin des Kennzeichens war eine 36-jährige Frau aus der Gemeinde Wurster Nordseeküste. An ihrer Anschrift entdeckte die Polizei den am Unfall beteiligten VW-Transporter. Das Fahrzeug "war bereits seit gut eineinhalb Jahren nicht mehr zugelassen oder versichert. Jedoch waren die alten Kennzeichen noch montiert", erklärt ein Polizeisprecher. Die entsprechenden Zulassungssiegel und die Plakette zur Hauptuntersuchung (TÜV) hätten ebenfalls nicht zum Fahrzeug gehört.

Die Frau muss nun mit mehreren Strafverfahren rechnen. Dazu zählen: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Urkundenfälschung sowie Verstöße gegen das Pflichtverversichungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz.

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