Führerschein-Umtausch im Kreis Cuxhaven: Wichtige Fristen und Kosten
Wer im Kreis Cuxhaven seinen Führerschein umtauschen muss, sollte die Fristen im Blick behalten. Ein Versäumnis könnte nicht nur ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen, sondern auch unerwartete Komplikationen im Ausland mit sich bringen.
In Deutschland müssen bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Viele Führerscheininhaber (Geburtsjahr 1953 bis 1970) mussten ihren Führerschein bereits tauschen. Im Kreis Cuxhaven haben seit dem 19. Januar 2019 bereits 22.868 Personen ihren Führerschein umgetauscht. Wie viele die Frist versäumt haben, ist nicht bekannt.
"Aufgrund vieler Umzüge aus dem und in den Landkreis Cuxhaven in den vergangenen Jahrzehnten kann nicht festgestellt werden, wie viele Personen, die im Landkreis Cuxhaven ihren Führerschein gemacht haben, diesen auch umgetauscht haben. Es gibt beim Führerschein keine Verpflichtung, den Umzug bei der Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen", heißt es von der Führerscheinstelle des Landkreises Cuxhaven.
Kein Mietwagen mit ungültigem Führerschein
Wer die jeweilige Umtauschfrist versäumt, dessen alter Führerschein verliert seine Gültigkeit - und hat unter Umständen Konsequenzen. Denn das Fahren mit einem ungültigen Führerschein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden. Im Ausland können sogar erhebliche Probleme entstehen, etwa beim Anmieten eines Mietwagens. Da das für viele Urlauber essenziell ist, wird empfohlen, die entsprechenden Fristen einzuhalten, um Unannehmlichkeiten - hier oder im Urlaub - zu vermeiden.
Folgende Unterlagen werden benötigt
Der Umtausch des Führerscheins ist ein rein verwaltungstechnischer Vorgang, die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Es sind keine zusätzlichen Prüfungen oder ärztlichen Untersuchungen erforderlich. Für den Umtausch werden der alte Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument (wenn dieses keine Adresse enthält, wird eine Meldebescheinigung benötigt, die nicht älter als drei Monate ist) sowie ein biometrisches Passfoto benötigt. Falls der Führerschein nicht vom Landkreis Cuxhaven ausgestellt wurde, muss der Führerscheininhaber eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde vorlegen. Diese muss selbst angefordert werden und ist in der Regel kostenfrei. Der Umtausch selbst ist hingegen gebührenpflichtig und kostet 32,90 Euro.
Was ist beim Verlust des Führerscheins zu tun?
Falls der alte Führerschein verloren wurde, muss ein Ersatzführerschein beantragt werden. Hierfür sind ein biometrisches Passfoto und ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. Zudem muss eine eidesstattliche Erklärung über den Verbleib des Führerscheins abgegeben werden. Dabei fallen zusätzliche Gebühren an. Wurde der Führerschein gestohlen, ist eine Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle erforderlich. Falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird eine übersetzte Anzeige benötigt."Der Antrag auf einen Ersatzführerschein kann auch im Ordnungsamt der Wohnortgemeinde im Landkreis Cuxhaven - mit Ausnahme der Stadt Cuxhaven - gestellt werden. Betroffene aus dem Stadtgebiet wenden sich bitte weiterhin an die Führerscheinstelle des Landkreises Cuxhaven", heißt es von der Führerscheinstelle.
Termine online vereinbaren
Eine Terminvereinbarung für den Führerscheinumtausch ist zwingend erforderlich und kann über den Online-Terminkalender unter www.terminland.de/landkreis-cuxhaven-FS vorgenommen werden. Einzelne Termine sind bereits für den Folgetag buchbar. Nach dem Termin dauert es in der Regel maximal zwei Wochen, bis der neue Führerschein per Post zugestellt wird.
Fristen für den Führerscheinumtausch
Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998):
Kartenführerscheine (ausgestellt zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013):