Nach schwerem Unfall einer 15-jährigen Cuxhavenerin: Wie gefährlich sind E-Scooter?
Der schwere Verkehrsunfall im Cuxhavener Stadtteil Groden, bei dem eine 15-jährige E-Scooter-Fahrerin lebensgefährlich verletzt wurde, wirft die Frage auf, ob Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeuge vermeidbar sind. Nachgefragt bei der Polizei.
Der schwere Verkehrsunfall mit einer jungen E-Scooter-Fahrerin ereignete sich am Mittwoch in einem Kreuzungsbereich der Abschnede. Wie die Polizei mitteilte, wollte eine 15-jährige Jugendliche auf ihrem E-Scooter vom Eduard-Karstens-Weg kommend die Abschnede in Richtung Katharina-von-Bora-Weg überqueren. "Dabei hat das Mädchen die Vorfahrtsregel rechts vor links missachtet", erklärt Carsten Bode von der Polizeiinspektion Cuxhaven. Wie gefährlich ist es, E-Scooter im Straßenverkehr zu bewegen?
Insgesamt neun Verkehrsunfälle mit E-Scootern wurden im Jahr 2021 im Zuständigkeitsgebiet der Polizei Cuxhaven registriert. Vier Personen verletzten sich, eine davon schwer. Im Folgejahr hat sich die Zahl der Unfälle mehr als verdoppelt - rund 20 Unfälle wurden festgehalten. 13 Personen wurden dabei verletzt - drei davon schwer. Für das Jahr 2023 zeichnen sich bisher ähnliche Tendenzen wie für das Jahr 2022 ab. Betroffen sind Menschen jeden Alters. "Bei schweren Verletzungen sprechen wir dann, wenn die verletzte Person ins Krankenhaus muss und mindestens 24 Stunden dortbleibt", ergänz Carsten Bode und sagt: "Mir ist nicht bekannt, dass wir schon mal so einen schweren Unfall mit einem E-Scooter hatten, wie den aktuellen."
Für E-Scooter-Fahrergelten gleiche Regeln wie für Radfahrer
Eine häufige Unfallursache, wie auch bei dem aktuellen Unfall, ist eine Unachtsamkeit im Zusammenhang mit den Verkehrsregeln. Da die Fahreigenschaften der Elektroroller ähnlich sind wie beim Fahrrad, gelten die gleichen Regeln im Straßenverkehr, wie für Fahrräder - obwohl sie als Kleinstelektrofahrzeuge (also Kraftfahrzeuge) eingestuft werden. "Die Unterschiede, die es beispielsweise zu Mopedfahrern gibt, sind, dass E-Scooter-Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein müssen, keinen Führerschein benötigen und keine Fahrprüfung ablegen müssen", macht Polizeihauptkommissar Carsten Bode noch einmal deutlich. Er gehört auch zum Präventionsteam der Polizei und bringt Kindern regelmäßig das richtige und sichere Verhalten im Straßenverkehr bei. Spezielle Präventionsschwerpunkte im Umgang mit E-Scootern gebe es bisher allerdings nicht. "Bei Jugendlichen fragen wir aber immer nach, ob sie motorisiert unterwegs sind, und klären dann über entsprechende Thematiken wie Alkohol oder Drogen am Steuer auf", so Carsten Bode. Derzeit seien junge E-Scooter-Fahrer noch eine große Minderheit.
Junge E-Scooter-Fahrer sind risikobereiter und haben weniger Angst
Auch wenn insgesamt nicht viele Menschen im Kreis Cuxhaven mit E-Scootern unterwegs sind, weiß der Polizeibeamte: "Die jungen Leute haben oft wenig Erfahrungen mit E-Scootern, haben weniger Angst und sind etwas risikobereiter, biegen mal eben schnell ab, ohne ein Handzeichen zu geben." Das sei gefährlich, weshalb er an die E-Scooter-Fahrer appelliert: "Vorsichtig zu fahren und sich an die Verkehrsregeln zu halten." Man dürfe nicht vergessen, dass es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt und sie sich, genauso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer, an die Straßenverkehrsordnung halten müssen.
Übrigens: Auch wenn die E-Scooter motorisiert sind, eine Helmpflicht gilt bei ihnen nicht. Carsten Bode meint dazu: "Aus polizeilicher Sicht halten wir das Tragen eines Helmes bei Fahrradfahrern und E-Scooter-Fahrern als sinnvoll." Vielleicht rüttele der schlimme Unfall den einen oder anderen E-Scooter-Fahrer jetzt auf, sich achtsamer im Straßenverkehr zu bewegen.
Die wichtigsten Bestimmungen für E-Scooter im Straßenverkehr:
- Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Es müssen Radwege genutzt werden. Ist keiner vorhanden, muss die Fahrbahn genutzt werden.
- Es gilt das Rechtsfahrgebot.
- Fußgängerzonen sind tabu. Das Schild "Radverkehr frei" gilt nicht für E-Scooter.
- Fahrbahn- beziehungsweise Fahrradampeln müssen beachtet werden.
- Promillegrenzen gelten wie beim Pkw (0,5 Promille).
- Abbiegen nur mit Handzeichen (da kein Blinker vorhanden ist).
- Nur eine Person je E-Scooter und nur das Hintereinanderfahren sind zulässig.
Diese Bestimmungen gelten für Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) mit Lenk- oder Haltestange, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Betriebserlaubnis.