"Achtung Bahnübergang": Dieses Verkehrszeichen weist auf einen Bahnübergang (ganz gleich, ob beschrankt oder unbeschrankt) hin. Ab diesem Zeichen, das laut Deutscher Bahn circa 240 Meter vor einem Übergang aufgestellt werden sollte, müssen Verkehrsteilnehmer eine "angemessene Geschwindigkeit" wahren. Überholen ist außerdem verboten. Foto: Schröder
"Achtung Bahnübergang": Dieses Verkehrszeichen weist auf einen Bahnübergang (ganz gleich, ob beschrankt oder unbeschrankt) hin. Ab diesem Zeichen, das laut Deutscher Bahn circa 240 Meter vor einem Übergang aufgestellt werden sollte, müssen Verkehrsteilnehmer eine "angemessene Geschwindigkeit" wahren. Überholen ist außerdem verboten. Foto: Schröder
Reichen die Vorkehrungen aus?

Tödlicher Bahnunfall im Kreis Cuxhaven: Sicherheitsfragen an ungesicherten Übergängen

von Kai Koppe | 29.10.2024

Ein tragischer Unfall an einem ungesicherten Bahnübergang in Mulsum (Gemeinde Wurster Nordseeküste / Landkreis Cuxhaven) wirft dringende Sicherheitsfragen auf. Wie sicher sind unsere Bahnübergänge wirklich?

Entlang der Bahnstrecke Richtung Bremerhaven gibt es eine große Zahl von sogenannten "nicht technisch gesicherten" Bahnübergängen. Der Grund: Wo Züge vergleichsweise langsam verkehren, sind Schranken keine Pflicht.

Ein tödlicher Unfall, der sich Ende vergangener Woche an einem Bahnübergang in Mulsum (Gemeinde Wurster Nordseeküste) ereignete, wirft die Frage auf, ob an Bahnstrecken getroffene Sicherheitsvorkehrungen eigentlich ausreichen. Besonders im Fokus: Risiken, die mit dem Passieren von unbeschrankten Bahnübergängen einhergehen. An solch einem Übergang war am Freitag eine 35-jährige Autofahrerin ums Leben gekommen. Ihre beiden Töchter wurden schwer verletzt. Nach dem Unfall schwebt eines der Kinder sogar in Lebensgefahr.

Als Netzbetreiberin äußerte sich die Deutsche Bahn tief betroffen angesichts des Unfalls, der sich aus derzeit ungeklärten Gründen am Bahnübergang in der Straße Lewinger Specken ereignet hatte. "Unsere Gedanken sind bei den Verstorbenen, Verletzten und ihren Angehörigen": Diesen Satz stellte eine Bahnsprecherin einer Antwort auf eine Presseanfrage der CN/NEZ-Redaktion voran.

Die Frau wird bei dem Unfall tödlich verletzt. Ihre zwei Kinder werden schwer beziehungsweise lebensgefährlich verletzt. Foto: Keck

Über Rückbau entscheidet nicht nur die Bahn allein

In besagter Antwort stellte die DB dar, dass die Entscheidung, einen bestehenden Bahnübergang zu entfernen (und ihn durch ein mehr Sicherheit versprechendes Kreuzungsbauwerk zu ersetzen, die Red.) keineswegs im Alleingang getroffen wird. Neben der Bahn seien auch die übrigen Beteiligten, etwa der Straßenbaulastträger, einzubeziehen. "Länder und Gemeinden können grundsätzlich Einfluss auf die technische Ausstattung eines Bahnübergangs - im Sinne einer höherwertigen Technik - nehmen", fuhr die Sprecherin fort. Und sprach auch davon, dass die Finanzierung einer solchen Maßnahme miteinander abgestimmt werden müsse.

Generell sei man bestrebt, Bahnübergänge jeglicher Art zu beseitigen und den Bau neuer zu vermeiden: So äußert sich in dieser Frage der Gesetzgeber, genauer gesagt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das in seiner im April dieses Jahres veröffentlichten Ankündigung allerdings nicht zwischen beschrankten und unbeschrankten Übergängen differenziert. Auch geht es in der Stellungnahme weniger um Unfallrisiken als um den möglichst reibungslosen Verkehrsfluss: Wartezeiten an Übergängen, so heißt es dort, seien geeignet, den Stresspegel unter Verkehrsteilnehmern zu erhöhen. Aber auch Bahnreisende würden möglicherweise "ausgebremst" - dann nämlich, wenn Störungen an Bahnübergangsanlagen aufträten.

In Wursten zahlreiche ungesicherte Übergänge

Auftreten können solche Defekte an 62 Prozent der im DB-Netz befindlichen Bahnübergänge: So viele der Kreuzungspunkte nämlich sind technisch gesichert, das heißt, mit Voll- oder Halbschranken, Lichtzeichen, Blinklichtern oder (im Falle von "Anrufschranken") mit einer Sprechanlage ausgestattet. Aufgerüstet wurde in dieser Hinsicht unter anderem auf der Bahnstrecke zwischen Cuxhaven und Stade: Wie die Deutsche Bahn AG am Dienstag auf Nachfrage mitteilte, sind die in diesem Streckenabschnitt befindlichen Bahnübergänge - 56 an der Zahl - technisch gesichert.

Anders verhält es sich auf der "Südachse" zwischen Cuxhaven und Bremerhaven. 15 technisch gesicherten Gleisüberfahrten stehen dort 22 nicht technisch gesicherte Bahnübergänge gegenüber. Letztere sind lediglich mit einem Andreaskreuz gekennzeichnet, 17 davon gibt es allein in der Gemeinde Wurster Nordseeküste, wo sich vergangene Woche der Unfall ereignete.

Vorkehrungen richten sich nach der Geschwindigkeit

Wie ein Bahnübergang ausgestattet wird, ist keine Frage von Willkür. Maßgeblich für die verbaute Sicherungstechnik ist die im jeweiligen Abschnitt gefahrene Zuggeschwindigkeit. Auf technisch gesicherte Bahnübergänge, also auf Schranken und/oder Lichtzeichen zu verzichten, ist nur an eingleisigen Nebenstrecken zulässig, auf denen Züge maximal auf 80 Kilometer pro Stunde beschleunigen. An diesen Stellen ist es Sache des Verkehrsteilnehmers, sich vor dem Überqueren des Gleises zu vergewissern, ob nicht ein Zug herannaht. In der Regel hat das "auf Sicht" zu geschehen, laut DB ist aber auch auf Warnsignale zu achten, die Loks oder Triebwagen abgeben. Vielfach, auch das gehört zur Wahrheit dazu, kommt es zu Unfällen, weil Auto-, Radfahrer oder Fußgänger Umsicht vermissen lassen, leichtsinnig oder sogar riskant agieren.

Müssen die Sicherheitsvorkehrungen nicht trotzdem erhöht werden? Diese Frage kann ein Thema im Rahmen der sogenannten Bahnübergangsschauen sein, die in der Regel turnusmäßig stattfinden. Eisenbahn-Bundesamt, Bahn, Straßenbehörde und Polizei stellen (kein Trost für Verletzte oder für Hinterbliebene) eine Querungssituation aber auch dann auf den Prüfstand, wenn sich an einem Übergang ein Unfall ereignet hat.

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Kai Koppe

Redakteur
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

kkoppe@no-spamcuxonline.de

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