
Brutzeit im Kreis Cuxhaven: Wo Hunde ab April angeleint bleiben müssen - und wo nicht
Von April bis Juli gilt wegen der Brut- und Setzzeit im Kreis Cuxhaven die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Der Landkreis appelliert an alle Halterinnen und Halter, sich an die Pflicht zu halten, um den Schutz der Wildtiere zu gewährleisten.
Ab dem 1. April bis zum 15. Juli gilt im Kreis Cuxhaven wieder die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft und im Wald. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Wildtieren, die in dieser Zeit ihren Nachwuchs aufziehen. Denn während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit bringen viele Wildtiere wie Rehe, Hasen und am Boden brütende Vogelarten ihren Nachwuchs zur Welt. Freilaufende Hunde können dabei eine erhebliche Gefahr darstellen, indem sie Jungtiere aufscheuchen oder verletzen. Selbst wenn Hunde nicht direkt wildern, kann ihre bloße Anwesenheit dazu führen, dass Elterntiere die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen.
Jung- und Elterntiere benötigen ungestörten Rückzugsort
Von April bis Mitte Juli erstreckt sich die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von Wildtieren - eine Phase, in der etwa Jungvögel schlüpfen und Rehkitze ihre ersten Laufversuche unternehmen. Susanne Belting, Fachliche Leiterin im DBU-Naturerbe, einer gemeinnützigen Tochter der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), bittet Besuchende auf der DBU-Naturerbefläche Cuxhavener Küstenheiden um Rücksicht: "Besonders in diesem sensiblen Lebensabschnitt benötigen die Jung- und Elterntiere Schutz und einen ungestörten Rückzugsort. Daher bitten wir Besucherinnen und Besucher, die DBU-Naturerbefläche nur auf ausgewiesenen Wegen zu erkunden und Hunde angeleint zu halten."
Schutz von störungssensiblen Wildtieren
Wenn Gäste auf den Flächen ihre Hunde anleinen, verhindere das nicht nur, dass diese Wildtieren nachstellen. "Viele Tierarten reagieren allein schon sehr sensibel auf die bloße Anwesenheit von Menschen und Hunden, selbst wenn diese sich ruhig verhalten", erklärt Belting. Dies habe im schlimmsten Fall zur Folge, dass etwa störungsempfindliche Elterntiere ihr Revier oder sogar Brutvögel ihr Gelege aufgeben. "Das betrifft vor allem am Boden brütende Vögel wie die gefährdeten Arten Baumpieper und Feldlerche. Deren Nistplätze sind auf den ersten Blick kaum zu entdecken", warnt Belting. Umso wichtiger sei es daher, sich an ausgewiesene Wege zu halten. So würden Bodennester nicht beschädigt und Störungen vermieden. Ein weiterer Aspekt: Auf der Naturerbefläche wachsen teils seltene Pflanzen, die abseits der Wege zertreten würden.
Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden
Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) schreibt daher vor, dass Hunde in dieser Zeit in der freien Landschaft und im Wald angeleint werden müssen. Verstöße gegen diese Regelung können mit Bußgeldern geahndet werden.
Um den Bedürfnissen der Hunde gerecht zu werden, gibt es in der Stadt und im Landkreis Cuxhaven ausgewiesene Bereiche, in denen Hunde auch während der Leinenpflicht frei laufen können - beispielsweise an den Hundestränden in Döse und Sahlenburg oder auf der Hundewiese im Stadtpark Otterndorf.