Nach Monaten der Vorsichtsmaßnahme hebt der Landkreis Cuxhaven die Stallpflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren auf. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Nach Monaten der Vorsichtsmaßnahme hebt der Landkreis Cuxhaven die Stallpflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren auf. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Stallpflicht für Geflügel

Geflügel wieder ins Freie: Landkreis Cuxhaven lockert Maßnahmen gegen Vogelgrippe

von Redaktion | 13.03.2026

Im Cuxland endet die Stallpflicht für größere Geflügelhaltungen: Ab Sonnabend dürfen Betriebe ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Gleichzeitig warnt der Landkreis vor einer anderen Tierseuche, die erstmals seit 30 Jahren wieder aufgetreten ist.

Gute Nachrichten für Geflügelhalter im Landkreis Cuxhaven: Wie aus einer Pressemitteilung des Landkreises hervorgeht, wird die seit Ende Oktober geltende Aufstallungspflicht für größere Geflügelhaltungen aufgehoben. Ab Sonnabend, 14. März 2026, dürfen Betriebe mit mehr als 50 Tieren ihre Tiere wieder ins Freie lassen.

Die Aufstallungsanordnung galt seit dem 30. Oktober 2025 und war im Zuge des damaligen Geflügelpestgeschehens vorsorglich erlassen worden. Sie betraf ausschließlich Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren. Kleinere Bestände waren von der Regelung nicht betroffen.

Nach Angaben des Landkreises wurde seit Einführung der Maßnahme kein Ausbruch der Geflügelpest in Geflügelhaltungen im Kreisgebiet festgestellt. Gleichzeitig sei auch die Zahl der Nachweise in der Wildvogelpopulation deutlich zurückgegangen. Einfluss auf den Verlauf der Infektion bei Wildvögeln könne zwar nicht genommen werden, jedoch habe sich die Situation insgesamt entspannt.

In der aktuellen Risikobewertung seien laut Landkreis mehrere Faktoren berücksichtigt worden. Dazu zähle unter anderem, dass ein Teil des Frühjahrszugs der Zugvögel bereits abgeschlossen sei und dieser deutlich weniger umfangreich ausfalle als der Herbstzug. Auf Grundlage dieser Bewertung sei entschieden worden, dass eine Stallpflicht derzeit nicht mehr erforderlich sei.

Mit der Aufhebung der Maßnahme stellt der Landkreis auch die in den vergangenen Monaten angebotene Online-Meldemöglichkeit für Verdachtsfälle bei Wildvögeln auf seiner Internetseite ein. Funde von schwer erkrankten Wildvögeln können weiterhin telefonisch oder per E-Mail beim Veterinärwesen gemeldet werden.

Biosicherheitsmaßnahmen bleiben Pflicht

Trotz der Aufhebung der Stallpflicht weist der Landkreis in seiner Mitteilung darauf hin, dass Geflügelhalter weiterhin konsequent Biosicherheitsmaßnahmen einhalten müssen. Dazu gehört insbesondere, Ställe und Haltungsbereiche vor unbefugtem Betreten oder Befahren zu sichern. Schutzkleidung, gründliche Reinigung sowie Desinfektion von Kleidung und Maschinen seien weiterhin erforderlich.

Zudem sollten Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln möglichst vermieden werden. Diese Maßnahmen seien entscheidend, um Geflügelbestände weiterhin wirksam vor der Geflügelpest zu schützen.

Warnung vor Newcastle-Krankheit

In der Pressemitteilung informiert der Landkreis außerdem über eine weitere Tierseuche: Erstmals seit 1996 wurden in Deutschland wieder Ausbrüche der sogenannten Newcastle-Krankheit festgestellt. Die ersten Fälle seien in Brandenburg und Bayern nachgewiesen worden.

Die auch als "atypische Geflügelpest" bekannte Krankheit wird durch ein anderes Virus als die Geflügelpest verursacht und ist hoch ansteckend. Viele Vogelarten können sich infizieren. Das Virus wird unter anderem über Kot, Körpersekrete oder die Atemluft infizierter Tiere übertragen, kann aber auch über Fahrzeuge, Futter, Transportkisten oder Personen weitergegeben werden.

Für Geflügelhalter ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig: Für Hühner und Puten besteht eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit. Verstöße stellen laut Landkreis eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Halter sollten daher gemeinsam mit ihrem Tierarzt regelmäßig den Impfstatus ihrer Tiere überprüfen.

Die Krankheit betrifft ausschließlich Geflügel. Für Haustiere wie Katzen oder Hunde ist der Erreger ungefährlich. Menschen können laut Landkreis in seltenen Fällen nach Kontakt mit dem Virus eine Bindehautentzündung oder leichte grippeähnliche Symptome entwickeln.

Abschließend erinnert der Landkreis Cuxhaven in seiner Pressemitteilung daran, dass Geflügelhaltungen grundsätzlich registrierungspflichtig sind und beim Veterinärwesen gemeldet werden müssen.

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