Kreis Stade: Tierquäler schießt Katze ins Auge
Schock für Jacqueline Fenske aus Kutenholz (Kreis Stade): Ihrer Katze Fienchen wurde mit einem Gewehr ins Auge geschossen. Es ist nicht der erste Fall dieser Art in der Nachbarschaft. Welche Strafen dem Täter drohen.
Jacqueline Fenske ist gerade in Stade unterwegs, als der schockierende Anruf kommt: Ihr Sohn klingelt sie mit einem Videoanruf an. Auf dem Bildschirm ihres Handys sieht Jacqueline Fenske ihre Katze Fienchen - mit einem stark blutenden Auge. "Ihr rechtes Auge war total zerfetzt", erinnert sich die Mutter im Gespräch mit dem Tageblatt an den ersten Schock. Es ist etwa 16 Uhr an einem Sonntag. Ihre Katzen hatte sie erst zwei Stunden zuvor zum Freilauf aus dem Haus gelassen. Die Fenskes wohnen in einer ruhigen Wohnsiedlung.
Kurze Zeit später kommt die Kutenholzerin zu Hause an. Sie lädt Fienchen ins Auto und eilt mit ihr zum Tiernotdienst. Ein Röntgenbild gibt ihr Gewissheit über das, was sie bereits geahnt hat: Auf die Katze wurde mit einem Luftgewehr geschossen. Das Projektil befand sich noch im Magen des Tieres. "Es ist durch das Auge eingetreten und durch den Gaumen aus", gibt Jacqueline Fenske wieder, was ihr der Tierarzt erklärte.
Ähnliche Tat im Wohngebiet im Jahr 2019
Die vierjährige Fienchen hat ihr Auge verloren. Es musste bei einer Operation entfernt werden. Der Kater einer Freundin von Jacqueline Fenske musste vor wenigen Jahren eine ähnliche, aber noch grausamere Tat erleben - nur eine Straße von ihrem Haus entfernt.
Familie Fenske wohnt in der Raiffeisenstraße. Im Jahr 2019 wurde in der Parallelstraße, dem Pappelweg, eine ähnliche Tat von der Polizei aufgenommen: Damals war es Kater Lucky, der Opfer eines Tierquälers wurde. Ebenfalls an einem Sonntag wurde dem Tier in den Kopf geschossen. Vier Luftgewehrkugeln wurden damals im Körper des Katers gefunden.
Als Lucky nach Hause zurückkehrte, hatte er Verletzungen am Kopf. Seine Besitzerin vermutete zunächst, dass der Kater von einem Auto angefahren worden sein könnte. Am nächsten Tag fuhr sie mit Lucky zum Tierarzt. Bei einer Röntgenuntersuchung stellte der Veterinär fest, dass sich vier Luftgewehrkugeln im Körper des Tieres befanden. Zwei der Kugeln müssen nach Angaben des Tierarztes durch die Nasenlöcher in den Kopf geschossen worden sein. Dazu muss Lucky festgehalten worden sein. Der Kater hatte an allen Pfoten Abwehrverletzungen.
Strafanzeige bei der Polizei gegen unbekannt
Bei Fienchen waren keine Abwehrverletzungen zu erkennen. Jacqueline Fenske ist schockiert, dass sich das Schicksal von Lucky bei ihrer Katze wiederholt hat. Schon 2019 ließ sie ihre Katzen aus Angst vor dem Tierquäler vorübergehend nicht mehr aus dem Haus. "Aber das sind Freigänger, das ist schwierig auf Dauer umzusetzen."
Der Täter im Fall Lucky konnte damals nicht ermittelt werden, teilt Polizeisprecher Rainer Bohmbach mit. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. "Es könnte jeder gewesen sein", sagt Jacqueline Fenske. Sie hat Strafanzeige bei der Polizei erstattet, macht sich jedoch wenig Hoffnung auf Erfolg. Dennoch will sie Anwohner dafür sensibilisieren, wachsam zu sein - und Hinweise auf Schüsse bei der Polizei zu melden.
Fenske involvierte die sozialen Medien und schaltete auf der Plattform "Ebay Kleinanzeigen" einen Zeugenaufruf, unter dem sie auch weiter Hinweise entgegennimmt. Einen kleinen Erfolg hatte sie mit ihrem Gang an die Öffentlichkeit bereits: Eine Zeugin aus Kutenholz habe zum ungefähren Tatzeitpunkt etwas gehört, ihre Hunde seien aus dem Schlaf hochgeschreckt. "Es muss also im nahen Umfeld passiert sein", sagt Fenske.
Tierquälerei mit Schusswaffe im Kreis eher selten
Neben Fotos der Verletzungen, Gutachten des Tierarztes und Projektilen seien Zeugenaussagen ein wichtiger Ermittlungsansatz, heißt es von Polizeisprecher Bohmbach. Insgesamt 18 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden im vergangenen Jahr im Landkreis Stade angezeigt. Darin seien allerdings auch die Fälle von gewerblicher Tierhaltung, beispielsweise in der Landwirtschaft, und die damit verbundenen Transporte zu Schlachthöfen enthalten.
"Das Quälen von Tieren mittels einer Schusswaffe ist die Ausnahme", sagt Bohmbach. In den vergangenen fünf Jahren seien es im Kreis jährlich maximal zwei Fälle gewesen, die bei der Polizei gemeldet wurden. Dabei handele es sich fast ausnahmslos um verletzte Vögel, in zwei Fällen seien aber auch entlaufene Rinder ohne Abschusserlaubnis getötet worden.
Laut Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas ist es ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, sobald ein Tier ohne Grund getötet oder mit roher Gewalt gequält wird. "Solche Straftaten werden mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet", so Breas.
Von Sophia Ahrens