
Verdächtiger nach Raketen-Feuer in Cadenberge ermittelt - Ermittlungen gehen weiter
In einer Cadenberger Straße ist die Silvesternacht außer Kontrolle geraten: Ein Mann löste mit Raketen einen Feuerwehreinsatz aus und gefährdete Menschen. Ein Tatverdächtiger wurde nun ermittelt. Abgeschlossen sind die Ermittlungen noch nicht.
Nach einem gefährlichen Vorfall in Cadenberge hat die Polizei einen Tatverdächtigen ausfindig gemacht. Ein Zeuge hatte bei der Suche geholfen.
In der Silvesternacht soll ein Mann Fallschirmraketen in Cadenberge abgeschossen haben, woraufhin eine Hecke in Brand geriet und die Freiwillige Feuerwehr Cadenberge ausrücken musste. Auch eine Personengruppe soll nur knapp verfehlt worden sein.
Zeuge bringt entscheidenden Hinweis für die Polizei
Die Polizei startete einen Öffentlichkeitsaufruf und bat um Hinweise. Der Aufruf war erfolgreich: "Dank eines Zeugenhinweises konnte nun ein 32-jähriger Cadenberger als Tatverdächtiger ermittelt werden", teilt Stephan Hertz, Pressesprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven, am Mittwoch (8. Januar 2025) mit. Wie der Zeuge oder die Zeugin weiterhelfen konnte, will er Hertz nicht verraten: "Das ist Ermittlungsinhalt."
Auch in Wingst-Altkehdingen waren in der Silvesternacht Fallschirmraketen abgeschossen worden. Ein Tatverdächtiger oder eine Tatverdächtige wurde hier bislang nicht ermittelt. Die Polizei prüfe aber "jegliche Zusammenhänge" zur Tat in Cadenberge, versichert der Polizeisprecher.
Raketen-Abschuss in Cadenberge: Womit der Verdächtige rechnen muss
Der 32-Jährige muss sich laut Hertz "wegen des Missbrauchs von Notrufen und eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten". Der Missbrauch von Notrufen wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Wer gegen das Sprengstoffgesetz verstößt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.
Fallschirmraketen unterscheiden sich von herkömmlichen Feuerwerksraketen, da sie ein leuchtendes Element an einem Fallschirm langsam zu Boden gleiten lassen. Aufgrund der verlängerten Brenndauer und des höheren Aufmerksamkeitswertes werden sie insbesondere in der Schifffahrt als Notsignalmittel eingesetzt. Ihr Erwerb und Besitz sind in Deutschland streng geregelt.