"Erfolg für die Region": Kreis Cuxhaven reagiert auf Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht
Der Bundestag hat den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen. Während Weidetierhalter aufatmen, warnen Tierschutzverbände. Die Region Cuxhaven steht im Spannungsfeld zwischen Schutz und Bejagung. Die ersten Reaktionen.
Der Bundestag hat am Donnerstag (5. März 2026) mehrheitlich beschlossen, den Wolf als bejagbare Art ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Für Weidetierhalter im Landkreis Cuxhaven ist das eine lang ersehnte Entscheidung. Allein seit Jahresbeginn hat der Wolf hier mindestens 31 Nutztiere gerissen - zuletzt zwei Dutzend Schafe in der Börde Lamstedt. Allein 20 Tiere starben bei und nach einer Attacke auf die Herde, als die Raubtiere sie mehrere Kilometer durch den Ort hetzten. Daraufhin war erstmals im Kreis Cuxhaven ein Wolf legal geschossen worden.

Der örtliche Bundestagsabgeordnete Christoph Frauenpreiß ist mit dem Sitzungsergebnis mehr als zufrieden. "Das ist ein großer Erfolg", kommentierte der CDU-Politiker die aktuelle Entscheidung gegenüber cnv-medien.de. Sie fußt auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der vorsieht, dass die Population im Falle eines "günstigen Erhaltungszustands" aktiv begrenzt werden darf. Auf Basis eines zuvor zu erstellenden Managementplans können demnach auch auf Kreisgebiet Wölfe geschossen werden - in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober. "Damit schaffen wir einen realistischen Ausgleich zwischen Artenschutz und dem Schutz unserer Weidetierhaltung", bilanzierte Frauenpreiß. Es gehe nicht darum, den Wolf auszurotten, sondern darum, Weidetiere effektiv zu schützen. Dabei bleibe Herdenschutz durch Zäune und Hütehunde weiterhin ein wichtiger Baustein.

Besonders begrüßte Frauenpreiß eine für lokale Bereiche geltende Sonderregelung: "Wir geben dem Land die Möglichkeit, Deichregionen auszuweisen und eine Wolfsentnahme dort zu vereinfachen", sagte der Bundestagsabgeordnete aus Altenbruch, der im Rahmen seines Wahlkampfes eine Lösung in der Wolfsfrage versprochen hatte. In besagten Deichregionen sollen Wölfe unabhängig von ihrem Erhaltungszustand bejagt werden können.
Reaktion auf eine EU-Entscheidung
"Auf ein dynamisches Rissgeschehen müssen wir dynamisch reagieren", erklärte Heino Klintworth, Vorsitzender des Kreisbauernverbands Land Hadeln, den Sinn und Zweck der Jagdrechtsänderung. Er sei im Übrigen davon überzeugt, dass Wölfe lernfähig sind, so fügte dazu: "Die meiden Stellen, die sie als gefährlich erkennen", sagte er auf NEZ/CN-Anfrage zu einem mit der Bejagung einhergehenden Erziehungsaspekt.

Hintergrund der Gesetzesänderung ist eine Entscheidung auf europäischer Ebene: Die Berner Konvention hatte den Schutzstatus des Wolfes im März 2025 von "streng geschützt" auf "geschützt" herabgestuft - die EU passte ihre Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie daraufhin entsprechend an. Mit der Gesetzesänderung am Donnerstag setzt der Bundestag diese EU-Vorgaben in nationales Recht um.

Tierschutzverbände hatten das Gesetz scharf kritisiert - der WWF verwies darauf, dass das Gesetz keine Weidetiere schütze, aber den Artenschutz schwäche. Anlasslose Jagd senke die Risszahlen nicht - sie könnte sie sogar erhöhen. Ein Parlamentarier von Bündnis 90/Die Grünen warf der Bundesregierung vor, mit der Gesetzesinitiative "archaischen Reflexen" zu folgen. "Sie erzählen den Menschen Märchen von vorgestern", sagte Harald Ebner in Anspielung auf die Rolle des Wolfs in den Erzählungen der Brüder Grimm.