Eine Pflegekraft (l.) begleitet die Bewohnerin eines Altenheims mit Rollator beim Gang über den Flur. Foto: dpa/Oliver Berg
Eine Pflegekraft (l.) begleitet die Bewohnerin eines Altenheims mit Rollator beim Gang über den Flur. Foto: dpa/Oliver Berg
Kritik wird laut

Legionellen im Pflegeheim Ihlienworth: Bewohner 40 Tage ohne Duschen

von Wiebke Kramp | 16.09.2025

Das Pflegeheim Huus Ihlienworth steht wegen Legionellen unter Druck: Ein Politiker kritisiert nach privater Kenntnis über die Vorfälle Heimleitung und Geschäftsführung scharf. Bewohner waren wochenlang ohne Dusche. Auch der Landkreis äußert sich.

Der Legionellenbefund im Alten- und Pflegeheim Huus Ihlienworth beschäftigt weiterhin. Unterdessen gibt es auch eine umfangreiche Stellungnahme des Kreis-Gesundheitsamtes. Diese besagt unter anderem, dass lediglich in drei Zimmern - davon eines unbewohnt - die Umweltkeime aufgetreten seien. Bei diesen Bakterien handelt es sich um Krankheitserreger, die zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden führen können, wenn sie mit der Luft eingeatmet werden - geschwächte und alte Menschen gelten als besonders gefährdet.

Mit "Empörung" nimmt der Otterndorfer Hans-Peter Weber eine veröffentlichte Stellungnahme der Geschäftsführung des Pflegeheimes gegenüber der CN/NEZ-Redaktion zur Kenntnis. "Beschwichtigung ist eine zu harmlose Bezeichnung für das, was Herr Wieting zu den Vorfällen verlauten lässt", schreibt der CDU-Kommunalpolitiker, der privat Kenntnis von den Vorfällen im Huus Ihlienworth erlangt hat. Dort ist ein Onkel seiner Frau Bewohner. Im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner fordert Weber "eine lückenlose Aufarbeitung der Sachverhalte und Zeitabläufe sowie der Verantwortlichkeiten".

Er teilt mit: "Die Heimaufsicht des Landkreises Cuxhaven erhielt erst Mitte letzter Woche durch eine Bewohnerin des Pflegeheimes Kenntnis von den Mängeln." Seine scharfe Kritik richtet sich an die Führung: "Über 40 Tage lang konnten die Bewohner des Heimes nicht duschen; eine regelmäßige Waschung mit Waschlappen und Haarewaschen über dem Handwaschbecken (mit Wasser aus einer Schüssel / Becher) können für alte Menschen vielleicht eine kurzfristige Lösung sein, aber sicherlich nicht für über 40 Tage. Angehörige wurden erst sehr spät - nach circa zwei Wochen - informiert."

"Mietminderung angemessen und gerechtfertigt"

Eine Entschuldigung sei bis dato ausgeblieben, eine Mietminderung laut Aussage vom Heimleiter nicht vorgesehen oder beabsichtigt. Das mag Weber nicht nachvollziehen. Vielmehr stellt er folgende Rechnung auf: "Nach einschlägiger Rechtsprechung sind Mietminderungen bei Unbenutzbarkeit der Dusche in einer Wohnung zwischen 30 und 50 Prozent gerechtfertigt. In den Monatsrechnungen dieses Heimes, die bei Pflege Grad 2 circa 4.400 Euro pro Monat betragen, sind Unterkunftskosten von etwa 650 Euro und Investitionskosten von circa 450 Euro enthalten. Bei anderthalb Monaten Ausfall der Duschen scheint mir eine Mietminderung von rund 600 Euro gerechtfertigt und angemessen."

Reinigung im Pflegeheim: Nach dem Legionellenbefund werden verstärkte Hygienemaßnahmen umgesetzt. Foto: Sina Schuldt

Auf CN/NEZ-Anfragen zu dem Legionellenbefund im Alten- und Pflegeheim Huus Ihlienworth reagiert der Landkreis Cuxhaven zu Wochenbeginn mit einem ausführlichen Antwortenkatalog. Pressesprecherin Simone Starke teilt unter anderem mit, dass das Gesundheitsamt am 25. Juli 2025 Befunde der Routineprobe erhalten habe. Demnach seien Legionellen-Grenzwertüberschreitungen an drei Entnahmestellen, also in drei Zimmern, gefunden worden. Eine der betroffenen Entnahmestellen in einem leer stehenden Zimmer habe eine extrem hohe Legionellen-Belastung aufgewiesen, die sofortige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, insbesondere Desinfektion und Nutzungseinschränkung, erforderte.

Und wie sieht es mit dem Gefährdungspotenzial der Bewohner aus? "Wegen unmittelbar umgesetzter Maßnahmen zur Gefahrenabwehr schätzt das Gesundheitsamt das Risiko einer Infektion von Bewohnerinnen und Bewohnern als gering ein." Dem Gesundheitsamt seien weder Erkrankungs- oder Verdachts- noch Todesfälle gemeldet worden.

Der Bereich Gesundheit des Landkreises habe umgehend nach Kenntnis der Überschreitung des technischen Maßnahmewertes Kontakt mit der Einrichtung aufgenommen und den Betreiber auf seine Handlungspflichten bezüglich notwendiger Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Ursachenforschung nach Trinkwasserverordnung hingewiesen, so die Kreis-Pressesprecherin.

Zu den Maßnahmen, die das Gesundheitsamt angeordnet hat, gehören unter anderem ein Duschverbot in den drei betroffenen Zimmern. Foto: Hauke-Christian Dittrich

"Zu den Maßnahmen, die das Gesundheitsamt angeordnet hat, gehören unter anderem ein Duschverbot in den drei betroffenen Zimmern, eine unmittelbare thermische Desinfektion der gesamten Trinkwasser-Hausinstallation, Zusendung von Spülplänen, Nachbeprobung und weiterführende Beprobung zur Ursachenermittlung und Gefährdungsanalyse." Zuständig für die Beseitigung der Legionellen sei der Betreiber einer Trinkwasserinstallation, also in diesem Fall die Einrichtung. Der Bereich Gesundheit habe eine Überwachungsfunktion.

Die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Ursachenforschung seien am 25. Juli 2025 verhängt worden, am 12. August sei laut Betreiber die Nachkontrolle der betroffenen Zimmer durchgeführt worden. Nach Bekanntwerden der Ergebnisse der Nachprobe - die Analyse von Legionellenproben habe mehrere Wochen gedauert, sodass das Duschverbot am 29. August in den drei betroffenen Zimmern durch den Bereich Gesundheit aufgehoben worden sei, gab die Pressestelle bekannt.

Gab es Kommunikationsstörungen?

Gab es dabei möglicherweise Kommunikationsstörungen zwischen Gesundheitsamt und Heimaufsicht? Dem widerspricht der Landkreis. Der Bereich Gesundheit und die Heimaufsicht würden in allen Aspekten, die die Hygiene in Pflegeeinrichtungen betrifft, eng zusammenarbeiten. Bei schwerwiegenden Hygienemängeln sowie bei Hygienemängeln oder Maßnahmen, die auch die Versorgung oder das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner betreffen könnten, informiere der Bereich Gesundheit die Heimaufsicht umgehend. Darüber hinaus finde ein regelmäßiger Austausch statt. "In dem vorliegenden Fall war durch die Anordnungen des Bereiches Gesundheit (Duschverbot in drei Zimmern) eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens nicht zu sehen, sodass die Heimaufsicht nicht umgehend informiert wurde", ist aus dem Kreishaus zu erfahren.

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Wiebke Kramp

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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