Ein kommunales Pacht-Abenteuer mit teuren Folgen: Otterndorf zahlt für den Fall Café Brüning – das Archivfoto stammt aus dem Jahr 2018 – knapp 292.000 Euro. Der Bund der Steuerzahler rügt die Vertragsgestaltung und fordert Aufklärung über Fehler, Ursachen, Kontrolle und Verantwortlichkeiten. Foto: Mangels
Ein kommunales Pacht-Abenteuer mit teuren Folgen: Otterndorf zahlt für den Fall Café Brüning – das Archivfoto stammt aus dem Jahr 2018 – knapp 292.000 Euro. Der Bund der Steuerzahler rügt die Vertragsgestaltung und fordert Aufklärung über Fehler, Ursachen, Kontrolle und Verantwortlichkeiten. Foto: Mangels
Vermeidbare Fehler

Café Brüning in Otterndorf: Steuerzahlerbund kritisiert 292.000-Euro-Panne

von Christian Mangels | 08.07.2026

Der Bund der Steuerzahler schaltet sich in den Fall Café Brüning ein. Seine Kritik an Otterndorf ist deutlich: Die Stadt habe unnötige Risiken übernommen, Verträge schlecht gestaltet und so vermeidbare Kosten von fast 292.000 Euro verursacht.

Der Rechtsstreit um den Um- und Rückbau des früheren Cafés Brüning in Otterndorf beschäftigt nun auch den Bund der Steuerzahler (BdSt). Auf Anfrage von cnv-medien.de bestätigt Nico Steinert, Referent für Haushalts- und Finanzpolitik beim BdSt Niedersachsen und Bremen, dass sich der Verband seit Ende April mit dem Fall befasst. Damals war bekannt geworden, dass die Stadt Otterndorf und damit letztlich die Steuerzahler für die Folgen des städtischen Engagements rund um das Café aufkommen müssen.

Inzwischen stehen auch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten fest: 13.950,73 Euro. Das teilte Stadtdirektor Frank Thielebeule in der jüngsten Sitzung des Stadtrates mit. Zusammen mit der Vergleichssumme von rund 278.000 Euro belaufen sich die Kosten auf knapp 292.000 Euro.

Stadt hat Risiken "billigend in Kauf" genommen

Der Bund der Steuerzahler findet deutliche Worte. "Der finanzielle Schaden für die Stadt wäre erst gar nicht zustande gekommen, wenn sich die Stadt bei der Weiternutzung der Immobilie des Café Brüning gänzlich herausgehalten hätte", erklärt Steinert. Aus Sicht des Verbandes habe "keinerlei Erfordernis" bestanden, in die private Angelegenheit rund um Verkauf oder Verpachtung einzugreifen. Die Stadt habe die Risiken "billigend in Kauf" genommen.

"Es ist nicht die Aufgabe einer Kommune, für den Betrieb eines Cafés zu sorgen", betont Steinert. Die Erfahrung zeige, dass kommunales Engagement in der Gastronomie in der Regel kein zielführendes und gewinnbringendes Unterfangen sei. Sein Fazit: "Die am Ende vom Steuerzahler zu tragenden Aufwendungen waren unterm Strich vor allem eines: vermeidbar."

Der Fall nahm Ende 2017 seinen Anfang. Die Familie Brüning wollte das traditionsreiche Café am Kirchplatz aus Altersgründen abgeben. Nachdem die Suche nach einem Käufer schwierig verlief, sprang die Stadt mit dem damaligen Verwaltungschef Harald Zahrte ein. Sie wollte nach damaliger Darstellung einen städtebaulichen Missstand an zentraler Stelle verhindern. Anfang 2019 wurde Claudia Wolf als Unterpächterin präsentiert. Sie und ihr Geschäftspartner Stefan Grieving bauten das Café grundlegend um und setzten auf ein modernes Konzept im "norddeutschen Industriestil".

Nico Steinert, Referent für Haushalts- und Finanzpolitik beim BdSt Niedersachsen und Bremen, rügt den Fall Café Brüning. Foto: Bund der Steuerzahler

Langfristig konnte sich das Konzept jedoch nicht durchsetzen. Der Unterpachtvertrag wurde nicht verlängert, die Stadt kündigte ihr Pachtverhältnis mit Olaf Brüning zum 31. Dezember 2022. Anschließend entstand Streit über den von der Familie geforderten Rückbau. Während der Pachtvertrag zwischen Familie Brüning und der Stadt eine Rückbauverpflichtung enthielt, fehlte eine entsprechende Regelung im Unterpachtvertrag. Am Ende stand ein Vergleich vor dem Landgericht Stade - zulasten der Stadt.

Diese Vertragsgestaltung kritisiert der BdSt besonders. Nach Steinerts Einschätzung hätte eine gründliche Prüfung ergeben müssen, dass ein direktes Pachtverhältnis zwischen Eigentümerin und privater Pächterin die bessere Lösung gewesen wäre. Dann hätten die privaten Parteien Betriebs- und Rückbaupflichten untereinander regeln können.

Das "Versagen während des Prozesses mit städtischer Beteiligung" habe eindeutig in der Vertragsgestaltung gelegen, sagt Steinert. Nicht nachvollziehbar sei, warum die Stadt "eine doppelte Risikoübernahme zu ihrem Nachteil" eingegangen sei: Sie habe gegenüber der Eigentümerin die Pachtzahlung garantiert - unabhängig vom Erfolg der Unterverpachtung. Zudem habe sie das Rückbaukostenrisiko vollständig übernommen, weil die Verpflichtung nicht an die Unterpächterin weitergegeben worden sei.

"Die Stadt ließ Schnelligkeit vor Sorgfalt walten", kritisiert Steinert. Nach der Entscheidung für die Anpachtung habe sich die Kommune schnell auf eine Unterpächterin festgelegt und kurz nach Abschluss des Pachtvertrages auch den Unterpachtvertrag vereinbart.

Vertrag wurde dem Verwaltungsausschuss nicht vorgelegt

Problematisch bewertet der BdSt zudem die politische Kontrolle. In der Otterndorfer Ratsdebatte war bereits kritisiert worden, dass der betreffende Vertrag nach Darstellung der SPD nicht dem Verwaltungsausschuss zur Beratung vorgelegt worden sei. Steinert nennt es "überaus problematisch", dass dem Ausschuss der Unterpachtvertrag und dessen Ausgestaltung vorenthalten worden seien. Die Stadtpolitik sei nicht nur Entscheidungsgremium, sondern auch Korrektiv der Verwaltung. Sie müsse Vorhaben auf Sinnhaftigkeit, Machbarkeit und Finanzierbarkeit prüfen können. Da der Verwaltungsausschuss nicht öffentlich tagt, wäre die Vertraulichkeit gewahrt gewesen.

Ob der Fall in das Schwarzbuch der öffentlichen Verschwendung aufgenommen wird, lässt der BdSt offen. Jedes Jahr werde redaktionell entschieden, welche exemplarischen Fälle berücksichtigt würden, so Steinert. Bekanntgegeben werde dies erst mit der Veröffentlichung im Frühherbst.

Für andere Kommunen leitet der Verband eine klare Lehre ab: Sie sollten von Pacht- oder Unterpachtverträgen absehen, die nicht ihren originären Aufgabenbereich beträfen. Dazu gehöre auch die Gastronomie. So könnten wirtschaftlich riskante "Pacht-Abenteuer" bereits im Vorfeld vermieden werden.

Auch bei der Aufarbeitung sieht der Bund der Steuerzahler die Stadt Otterndorf in der Pflicht. Weil ein vermeidbarer Schaden zulasten der Steuerzahler entstanden sei, sollten die Otterndorferinnen und Otterndorfer umfassend darüber informiert werden, wie es zu dem Vorgang kommen konnte. Versäumnisse und deren Ursachen müssten klar benannt werden. Außerdem müsse die Stadt darlegen, warum sich ein solcher Fall künftig nicht wiederholen werde.

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