Stade: Gericht bestätigt Entscheidung im Sorgerechtsstreit nach tödlichen Schüssen
Im Sorgerechtsstreit um das Baby des mutmaßlichen Todesschützen von Stade hat das Oberlandesgericht Celle die Beschwerde der Eltern zurückgewiesen. Der Mutter bleiben wichtige Sorgerechte entzogen.
Im Sorgerechtsstreit um das Baby des Verdächtigen von Stade hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle eine Beschwerde der Eltern zurückgewiesen. Die Mutter hat weiter kein Aufenthaltsbestimmungsrecht und kein Recht zur Gesundheitssorge, wie eine Sprecherin des OLG mitteilte. Außerdem darf die Frau keine Angelegenheiten mehr für ihr Kind bei Behörden regeln.
Ermittler gehen davon aus, dass der Sorgerechtsstreit das Motiv für die tödlichen Schüsse in der Mutter-Kind-Einrichtung in Stade war. Der Vater des Babys soll dort sechs Mitarbeitende der Jugendhilfe erschossen haben. Er nahm sich anschließend im Gefängnis das Leben. Das Baby lebt inzwischen getrennt von seiner Mutter in einer anderen Einrichtung.
Worum es vor Gericht geht
In einem ersten Verfahren hatte das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge den Eltern die Rechte entzogen und angeordnet, dass Mutter und Kind gemeinsam in der Einrichtung in Stade unterkommen sollen. Beide Elternteile wollten das nicht akzeptieren und legten Beschwerde ein - jedoch ohne Erfolg.

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte nun die Entscheidung des Amtsgerichts, die inzwischen nur noch die Mutter betrifft. Allerdings handelt es sich um eine erste Entscheidung in einem Eilverfahren. In einem weiteren Verfahren wird sich das Gericht noch einmal ausführlich mit dem Sorgerechtsstreit befassen.
Todesschüsse von Stade: Zwei Frauen unter Mordverdacht
Hinterbliebene hoffen auf einen Prozess, Politiker fordern eine Aufklärung der Todesumstände des Tatverdächtigen und die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Frauen wegen Mordes - einen Monat nach der schrecklichen Tat in Stade sind viele Fragen ungeklärt. "Das ist alles offen, ich kann keine Versprechungen machen, ob angeklagt wird", sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stade, Julia Pirk. "Menschlich kann ich das gut nachvollziehen."
Die 34 Jahre alte Kindsmutter und die 65 Jahre alte Fahrerin des Fluchtautos stehen weiterhin unter Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. "Wir sind im Ermittlungsstadium, Beschuldigte in Strafverfahren müssen sich nicht äußern", erklärte Pirk. Für die Medien sei die 65-Jährige nicht erreichbar, für die Behörde aber schon.

Derzeit wartet die Staatsanwaltschaft auf die Ergebnisse der Obduktion des 45-Jährigen. Er soll sich am 21. Juli in der JVA Bremervörde mit Oberbekleidung stranguliert haben. "Wir haben festzustellen, ob es ein Suizid ist. Bisher haben wir keine Anhaltspunkte dagegen", sagte Pirk. Mögliche Vorstrafen in der Türkei träten in den Hintergrund, weil gegen Verstorbene nicht ermittelt werde.
Wer verursachte die Gehirnblutung des Kindes?
Die Staatsanwaltschaft Hannover untersucht unterdessen, wer für die Hirnblutung des Säuglings im Vorfeld der Tat mit sechs Toten in der Mutter-Kind-Einrichtung verantwortlich war. Ein medizinisches Gutachten eines speziellen Sachverständigen aus Nordrhein-Westfalen soll frühestens Ende August vorliegen. Es soll Aufschluss darüber geben, ob die Verletzung durch ein Schütteltrauma entstand. "Wir lassen das anhand der Arztbriefe überprüfen, das ist obligatorisch", sagte Staatsanwalt Oliver Eisenhauer in Hannover.
In einem Brief der 65-Jährigen - angeblich der Patentante des Babys - ist von einem Unfall die Rede. Nach dem Tod des Vaters wird nun zudem untersucht, ob eventuell die Mutter für den Vorfall verantwortlich war. Danach war das Sorgerecht beiden entzogen worden, die 34-Jährige lebte mit dem Säugling in der Einrichtung in Stade. Bei Misshandlung von Schutzbefohlenen könnte eine Anklage oder sogar ein Haftbefehl folgen. Fallengelassen wurden die Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen mit türkischem Pass wegen Bedrohung der Ärzte.

Prozess wichtig für Hinterbliebene
Opferanwalt Steffen Hörning und Politiker fordern die Aufarbeitung des Todes in der JVA. Er ist davon überzeugt, dass es falsch war, die Haftbedingungen für den mutmaßlichen Täter zu lockern. Bereits in der Vergangenheit sei er hoch manipulativ in Erscheinung getreten. Der 45-Jährige hatte anfangs unter besonderer Beobachtung gestanden, die nach Einschätzung einer Psychologin schrittweise gelockert und schließlich ganz aufgehoben worden war.
Hörning, der zwei hinterbliebene Familien vertritt, weist auf die schwierige Bewältigung des Geschehens ohne einen Mordprozess hin: "Dort möchten sie ihrem Familienmitglied ein Gesicht geben, von ihm erzählen." Die Hinterbliebenen hofften dem Anwalt nach nun, dass man am Ende Beweise findet, dass die beiden Frauen in die Tat involviert waren und angeklagt werden. (dpa)
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