Tödliche Attacke am Stader Bahnhof - So lautet das Urteil des Landgerichts
Nach brutalen Faustschlägen und Tritten am Stader Bahnhof starb Mehmet S. einen Tag später im Krankenhaus. Nun hat das Landgericht Stade sein Urteil gefällt - und bewertet Tat, Schuld und Verantwortung der Angeklagten.
Seit August hatte die 3. Große Strafkammer am Landgericht Stade unter dem Vorsitz von Richter Marc-Sebastian Hase verhandelt - unter großen Sicherheitsvorkehrungen.
Lange Haftstrafe für Yunus K.
Das Gericht verurteilte Yunus K. und Hasan S. wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Yunus K. erhält als Drahtzieher eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Hasan S. wurde zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt.
Drei weitere Mittäter wurden wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und drei Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Diese wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die drei Männer müssen zusätzlich jeweils 4500 Euro an soziale Organisationen wie die Opferhilfe oder Ärzte ohne Grenzen zahlen.
"Keine Tötungsabsicht"
Die Kammer unter Richter Marc-Sebastian Hase war zu dem Schluss gekommen, dass die fünf Angeklagten keinen Vorsatz hatten, ihr Opfer zu töten. "Sondern sie wollten ihm lediglich eine 'ordentliche Abreibung‘ erteilen", sagte Richter Marc-Sebastian Hase.
Opfer wird auf dem Grünstreifen zurückgelassen
Die 3. Große Strafkammer ist überzeugt, dass Yunus K. und Hasan S. ihr Opfer Mehmet S. am 21. Januar 2024 mit Faustschlägen und Fußtritten vor dem Parkhaus am Stader Bahnhof so stark verletzt haben, dass dieser einen Tag später im Elbe Klinikum in Stade starb.
Sie hatten - mit den drei weiteren Angeklagten - ihr Opfer im Einzugsbereich des Bahnhofs gesucht und Mehmet S. schließlich am Parkhaus entdeckt. Dort streckte Hasan S. den Ahnungslosen mit einem Schlag nieder. Der Kopf schlug auf dem Pflaster auf.

Mehmet S. zog sich ein Schädel-Hirn-Trauma und Knochenbrüche am Kopf zu. Die Gewalt, die auf den am Boden Liegenden ausgeübt wurde, verstärkte die Folgen. Mehmet S. war nach dem Aufprall auf die Straße sowie den Schlägen und Tritten komatös.
Blut konnte er nicht mehr aushusten, es verstopfte die Atemwege. Die Männer ließen den Hamburger bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt zurück, vorher hatten sie ihn auf einen Grünstreifen gelegt. Passanten entdeckten ihn - und wählten 112.
Illegale Waffen und Dopingmittel
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten (25, 27, 27, 36 und 36 Jahre alt) deshalb gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung, versuchten Totschlag durch Unterlassen und Aussetzung vorgeworfen.
Hinzu kamen bei Isa K. (36) unerlaubter Waffenbesitz, unerlaubte Lagerung von Waffen - Schreckschusswaffe, Munition, Schlagringe und Butterflymesser - und Besitz von Dopingmitteln.
Hintergrund der Tat soll eine Auseinandersetzung zwischen Mehmet S. und Yunus K. am Horneburger Bahnhof gewesen sein, in deren Verlauf Mehmet S. auf den heute 27-Jährigen mit einem Messer eingestochen hatte.
Die Angeklagten sollen beschlossen haben, den hier Geschädigten zur Rede zu stellen, wobei allen bewusst gewesen sein soll, dass es zu einem körperlichen Übergriff kommen könnte.
Von Björn Vasel