
Trotz Warnung der Polizei: Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz im Kreis Cuxhaven
Trotz bestehender Wechselpflicht für Versicherungskennzeichen waren am ersten Märzwochenende im Landkreis Cuxhaven noch viele Fahrzeuge mit der falschen Farbe unterwegs. Was bei Missachtung des Wechsels droht.
Bereits Ende Februar wies die Polizei darauf hin, dass die Versicherungen an verschiedenen Fahrzeugen wie beispielsweise E-Scootern, Kleinkrafträdern, bestimmten E-Bikes oder Microcars mit dem Monatswechsel erneuert werden müssen. Dadurch kommt es zu einem Wechsel des Versicherungskennzeichens. Die Farbe wechselt in diesem Jahr von Blau zu Grün.
Am Wochenende (1./2. März) wurde jedoch bei elf Fahrzeugen festgestellt, dass diese Wechselpflicht nicht beachtet wurde. In den meisten Fällen handelte es sich dabei laut Polizei um E-Scooter. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Missachten der Wechselpflicht stellt Straftat dar
Die Polizei weist noch einmal darauf hin, dass bei Versicherungskennzeichen in jedem Jahr eine Wechselpflicht besteht. Die Versicherung muss erneuert werden, wobei die Farbe laufend wechselt. Im aktuellen Versicherungsjahr ist die Farbe Grün. Wer der Pflicht nicht nachkommt, begeht laut Polizei eine Straftat. Außerdem bestehe unter Umständen kein Versicherungsschutz, was besonders bei Unfällen zu großen Problemen führen könne.