
2G+ im Kreis Cuxhaven: Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch
KREIS CUXHAVEN. Ab Mittwoch greift die Corona-Warnstufe 2 im Kreis Cuxhaven - dann gelten verschärfte Regeln für Teile des öffentlichen Lebens. Welche das sind, haben wir zusammengefasst.
Was sich in den vergangenen Tagen bereits abzeichnete, ist nun offiziell: Ab Mittwoch (1. Dezember) tritt im Kreis Cuxhaven die Warnstufe 2 in Kraft, sodass für Teile des öffentlichen Lebens 2G+ Anwendung findet. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die landesweite Hospitalisierungsinzidenz den fünften Werktag in Folge den Grenzwert von 6,0 überschritten hat, während die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Cuxhaven ebenfalls seit geraumer Zeit über dem Schwellenwert von 100 liegt.
Ab Mittwoch gilt 2G+ im Kreis Cuxhaven
Demzufolge erlässt der Landkreis Cuxhaven eine neue Allgemeinverfügung, die ab Mittwoch Gültigkeit besitzt. Konkret gelten durch 2G+ dann folgende Regeln:
Was bei 2G+ konkret gilt
- Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken: Die Maskenpflicht im Innenbereich wird jetzt in der Regel nur noch durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit gleichwertigem Schutzniveau erfüllt. Bis auf wenige Ausnahmen sind also die sogenannten OP-Masken nicht mehr zulässig. Bei Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden, in Clubs, Diskotheken und auf Weihnachtsmärkten müssen diese Masken auch dann getragen werden, wenn ein Sitzplatz eingenommen wurde.
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- 2G+ in Innenräumen: In vielen Bereichen haben nur noch Personen Zutritt, die einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können und zusätzlich einen aktuellen Nachweis über ein negatives Testergebnis dabei haben. Diese Regelung gilt bei allen Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, in Kinos, Theatern oder bei Ausstellungen, in der Innengastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, in Zoos und Freizeitparks (im Innenbereich), beim Sport in geschlossenen Räumen und auf Weihnachtsmärkten. In allen Bereichen, die von der 2G+-Regel betroffen sind, müssen FFP2-Masken getragen werden.
- Regelung im Beherbergungsbereich: Bei jeglicher Beherbergung im Innenbereich müssen zusätzlich zum Nachweis über eine Impfung oder eine durchgemachte Infektion zwei negative Testergebnisse pro Woche vorgelegt werden (2G+). Auch Campingplätze dürfen nun nur noch Gäste aufnehmen, die geimpft oder genesen sind. Ein Testnachweis ist für den Außenbereich aber nicht notwendig.
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