
3G-Regel in Bussen und Bahnen stößt in Cuxhaven auf wenig Gegenliebe
KREIS CUXHAVEN. In Cuxhaven stoßen die Pläne der Ampel-Koalition in Berlin, künftig die 3-G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln zur Pflicht zu machen, auf wenig Gegenliebe.
Geht es nach der Ampel-Koalition in Berlin, soll künftig nur noch mit Bus und Bahn fahren, wer einen 3-G-Nachweis erbringen kann (geimpft, genesen, getestet). Für die KVG, das Verkehrsunternehmen, das in Stadt und Landkreis Cuxhaven das Busnetzwerk bedient, gibt es vor allem eine Reihe an praktischen Fragen, auf die von der Politik bisher keine Antworten geliefert wurden, sagt Sprecher Oliver Blau.
Kein Personal für Kontrollen
"Wer soll das kontrollieren, unser Fahrpersonal kann das nicht leisten", nennt er ein Beispiel. Denn gerade wenn etwa morgens bis zu dreißig Schüler an einer Haltestelle einstiegen, könne der Fahrer nicht bei jedem einzelnen den Impfnachweis kontrollieren. "Und wie verhält er sich bei dem Kind, das eine Fahrkarte hat, den Test vielleicht auch gemacht, aber den Nachweis zu Hause vergessen hat?", fragt sich Blau.
Beförderungspflicht in Deutschland
Hinzu käme, dass die Betreiber der öffentlichen Verkehrsmittel in Deutschland eine Beförderungspflicht hätten. "Um Menschen ohne 3-G-Nachweis auszuschließen, müssten erst das Gesetz geändert und dann die Beförderungsbedingungen angepasst werden", sagt der KVG-Sprecher. Und auch personell stellten die Koalitions-Pläne die KVG vor Herausforderungen: "Um Kontrollen in den Bussen durchzuführen, fehlt uns das Personal. Das müsste wenn durch die Ordnungsbehörden gemacht werden", sagt Blau.
Bundespolizei sieht sich nicht zuständig
Die Bundespolizei, die etwa für die Sicherheit an Bahnhöfen und in Zügen zuständig ist, sieht sich in dieser Rolle nicht. "Die Überwachung der Einhaltung der Landeseindämmungsverordnungen der jeweiligen Bundesländer obliegt grundsätzlich den hierfür zuständigen Landesbehörden", teilt die Pressestelle des Bundespolizeipräsidiums schriftlich mit. Dazu zähle auch die Prüfung und Ahndung etwaiger Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel in die Zuständigkeit der Gesundheitsbehörden fiele.
3-G-Regel im Landkreis Cuxhaven
Der KVG-Sprecher sieht zudem einiges an Konfliktpotenzial auf die Busfahrer zukommen. "Das war schon bei der FFP2-Maskenpflicht so, eine 3-G-Regel würde das noch einmal verschärfen." In den Zügen in und um Cuxhaven komme es wegen der bisher geltenden Hygienevorschriften hingegen kaum zu Vorfällen, die der zuständigen Bremer Bundespolizei bekannt wären, sagt Sprecher Holger Jureczko. "Das kommt vielleicht ein oder zweimal im Monat vor."
Regelungen ab Mittwoch
Ab Mittwoch gilt im Landkreis Cuxhaven wieder die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Restaurants, Bars und Hotels dürfen nur noch mit entsprechendem Nachweis betreten werden, zudem muss der Nachweis bei körpernahen Dienstleistungen erbracht werden, im Handel gilt Maskenpflicht. Großveranstaltungen dürfen drinnen nur noch mit 2-G stattfinden, draußen mit 3G (siehe Grafik). Bei privaten Zusammenkünften gilt 3-G bei mehr als 25 Personen.