Der Landkreis Cuxhaven verzeichnet am Mittwoch einen Rekordwert bei der Corona-Inzidenz. Bundesweit landet Cuxhaven damit auf dem zweiten Platz. Foto: Hauke-Christian Dittrich
Der Landkreis Cuxhaven verzeichnet am Mittwoch einen Rekordwert bei der Corona-Inzidenz. Bundesweit landet Cuxhaven damit auf dem zweiten Platz. Foto: Hauke-Christian Dittrich
Erneuter Anstieg

Absoluter Rekord: Cuxhaven hat bundesweit die zweithöchste Corona-Inzidenz

27.04.2022

KREIS CUXHAVEN. Der Landkreis Cuxhaven verzeichnet am Mittwoch einen Rekordwert bei der Corona-Inzidenz. Bundesweit landet Cuxhaven damit auf dem zweiten Platz.

Das zeigen die Zahlen des Robert-Koch-Instituts. Laut dessen Dashboard hat der Landkreis Cuxhaven am Mittwoch bundesweit die zweithöchste Corona-Inzidenz zu verzeichnen. 

Landkreis Cuxhaven bundesweit auf Platz zwei

Mit 2116,4 landet der Landkreis Cuxhaven am Mittwoch auf dem zweiten Platz der Tabelle des Robert-Koch-Instituts. Mehr Corona-Fälle und somit eine höhere Inzidenz verzeichnet nur der Landkreis Wittmund mit 2917,2. An dritter Stelle wird mit einem deutlichen Sprung nach unten der Landkreis Nienburg (Weser) mit einer Inzidenz von 1995,1 gelistet. 

Zahlen inzwischen auf aktuellem Stand

"Die hohe Inzidenz ist der Flut an Meldungen aus den letzten Tagen geschuldet, die uns nach den Osterfeiertagen erreicht hat und deren Abarbeitung gedauert hat", sagt Landkreis-Sprecherin Stephanie Bachmann. Inzwischen seien die Zahlen aber wieder auf dem aktuellen Stand. 

Laut Robert-Koch-Institut verzeichnete der Landkreis Cuxhaven am Mittwoch 621 neue Coronafälle, ein Mensch ist an Corona gestorben.

Keine Testpflicht in Schulen und Kitas mehr

Der Landkreis Cuxhaven erwarte, dass die Fallzahlen in der kommenden Woche deutlich sinken werden - wenn die Testpflicht in Kitas und Schulen wegfällt. Durch den Wegfall der Testpflicht sieht sich der Landkreis Cuxhaven noch mit einer bürokratischen Corona-Besonderheit konfrontiert. 

Bürokratische Hürden bei Corona-Verordnung

 "Aktuell ist es noch so, dass Schüler in der Absonderungsverordnung nicht als Kontaktpersonen gelten, weil die Absonderungsverordnung von dem so genannten Anlassbezogenen Testverfahren ausgeht", führt Bachmann aus. Sprich: Bisher mussten Schüler nicht als Kontaktpersonen in Isolation, weil erstens regelmäßig getestet wurde und zweitens anlassbezogen, also im Falle einer Coronainfektion innerhalb einer Klasse ebenfalls gesondert getestet wurde. "Wir haben dem Land den Hinweis gegeben, dass die Absonderungsverordnung nochmal geändert werden muss, weil ansonsten Schüler auch ohne Tests im Falle einer Coronainfektion ihres Mitschülers nicht als Kontaktpersonen gelten", so Bachmann.

Tests weiter verfügbar

Tests wird es in den Schulen und Kitas nächste Woche trotzdem geben, sagt Bachmann. Das Land stelle diese weiterhin für alle, die ihre Kinder freiwillig testen möchten, zur Verfügung.

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