
Kreis Cuxhaven: Verhältnismäßig wenig neue Corona-Fälle gemeldet - durch Arbeitsumstellung
KREIS CUXHAVEN. Seit fünf Tagen ist die Sieben-Tage-Inzidenz für die Corona-Infektionen im Kreis Cuxhaven nicht mehr angestiegen.
Inzwischen ist der Wert für die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche auf 2184,3 (Wert am Freitag: 2353,8) gesunken. Am Montag meldete der Landkreis Cuxhaven nur 473 Neuinfektionen. In den vergangenen Tagen wurde reihenweise eine vierstellige Zahl an neuen Corona-Fällen verkündet.
Allerdings werden die Corona-Fälle nur noch werktags vom Landesgesundheitsamt an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet, nicht aber am Wochenende, wie Oliver Grimm, Pressesprecher des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mitteilte. Da die Fälle immer erst einen Tag nach Übermittlung an das RKI der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden, tauchen die am Montag übermittelten Neuinfektionen noch nicht in der Statistik auf.
Keine Auswirkungen auf Inzidenz
"Die bislang in der Pandemie praktizierte Übermittlung von Meldefällen an Wochenenden und Feiertagen ist nicht mehr erforderlich und entfällt ab sofort", begründet Pressesprecher Grimm die Änderung in der Arbeitsweise. Auf den Wert der Sieben-Tage-Inzidenzen habe die Änderung keine Auswirkungen, da die Berechnung der Inzidenz nach dem Meldedatum erfolge - also dem Tag, an dem das Gesundheitsamt den Fall elektronisch erfasst.
"Auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz zur Beobachtung des Infektionsgeschehens weiterhin bedeutsam bleibt, ist diese nicht mehr der vorrangige Leitwert für die Lagebeurteilung", erklärt Grimm. Auf den Intensivstationen des Cuxlands befindet sich nach Angaben des Landkreises nur noch eine Corona-infizierte Person. Dieser Patient muss auch beatmet werden. Die 473 verkündeten Neuinfektionen sind zurückzuführen auf Cuxhaven (161), Land Hadeln (76), Geestland (57), Loxstedt (51), Hemmoor (43), Beverstedt (38), Wurster Nordseeküste (24), Schiffdorf (elf), Börde Lamstedt (zehn) und Hagen (zwei).
Entlastung der Gesundheitsbehörden
Die Meldepflicht für Corona-Infektionen sei von der wegfallenden Übermittlung an das RKI an Wochenenden unberührt und gelte weiterhin, betont Grimm. Auch auf das Infektionsmanagement vor Ort habe die Änderung keine Auswirkungen. Mit dem Übergang auf eine arbeitstäglichen Übermittlung sei auch eine Entlastung der Gesundheitsbehörden verbunden.