
Corona-Lage im Kreis Cuxhaven entspannt sich minimal - trotz Hunderter Neuinfektionen
KREIS CUXHAVEN. Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) im Kreis Cuxhaven ist nach wie vor sehr hoch. Dennoch könnte sich eine leichte Entspannung abzeichnen.
Trotz Hunderter Neuinfektionen hat sich die Corona-Lage im Kreis Cuxhaven gegenüber dem Vortag leicht gebessert. Dies spiegelt sich in den Intensivstationen wider, wo zuletzt drei Infizierte behandelt werden mussten - am Vortag waren es noch vier. Zudem müssen von den bis zum Wochenende vier künstlich beatmeten Patienten inzwischen nur noch zwei beatmet werden.
Hunderte Neuinfektionen im Kreis Cuxhaven
Auf Seite der Neuinfektionszahlen gibt es hingegen keine nennenswerte Besserung: Am Dienstag hat der Landkreis Cuxhaven 384 Neuinfektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) gemeldet, diese verteilen sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Stadt Cuxhaven (157); Samtgemeinde Land Hadeln (77); Gemeinde Wurster Nordseeküste (41); Samtgemeinde Hemmoor (37); Stadt Geestland (22); Samtgemeinde Börde Lamstedt (16); Gemeinde Hagen im Bremischen (15); Gemeinde Loxstedt und Gemeinde Beverstedt (je 13); Gemeinde Schiffdorf (4). Aus der Statistik herausgerechnet werden elf Fälle, die nicht dem Landkreis Cuxhaven zuzurechnen sind. Die 7-Tage-Inzidenz sank trotz der vielen Neuinfektionen leicht auf 1052,2 (Vortag: 1061,2).
Neue Allgemeinverfügung
Darüber hinaus macht der Landkreis Cuxhaven darauf aufmerksam, dass die Kreisverwaltung im Hinblick auf die ab Mittwoch (16. März) gültige Impfpflicht in der Pflege und im Gesundheitswesen eine Allgemeinverfügung erlassen habe. Damit werde den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen auferlegt, Beschäftigte, die keinen Nachweis über ihre Impfung erbracht haben, über das Meldeportal des Landes innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.
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Impfpflicht in der Pflege greift
Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen müssen ihrem Arbeitgeber spätestens bis zum heutigen Dienstag einen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt haben, denn nach einer Übergangsfrist gilt ab dem 16. März die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht nach §20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Der besonderen Schutzbedürftigkeit vulnerabler Personengruppen soll damit Rechnung getragen werden.
Meldepflicht ab Mittwoch
Ab Mittwoch haben die Leitungen dieser Einrichtungen und Unternehmen dann zwei Wochen Zeit, diejenigen Beschäftigten zu melden, die keinen Impf- oder Genesenenachweis bzw. eine Bescheinigung, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, vorgelegt haben. Gleiches gilt, wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit vorgelegter Nachweise bestehen.
Online-Portal des Landes nutzen
Seitens des Landkreises wird verfügt, dass für diese Meldungen zwingend das Onlineportal MEBI des Landes Niedersachsens verwendet werden muss. Meldepflichtige Einrichtungen und Unternehmen können das Meldeportal im Internet über diesen Link aufrufen. Das Portal wird ab dem 16. März 2022 für die Unternehmen und Einrichtungen nutzbar sein.