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2Gplus bedeutet, dass auch vollständig Geimpfte vor dem Restaurantbesuch zum Schnelltest müssen. Doch Gastronomie-Betriebe können jetzt die 2Gplus-Pflicht in Innenräumen in 2G umwandeln. Foto: dpa/Sebastian Gollnow
2Gplus bedeutet, dass auch vollständig Geimpfte vor dem Restaurantbesuch zum Schnelltest müssen. Doch Gastronomie-Betriebe können jetzt die 2Gplus-Pflicht in Innenräumen in 2G umwandeln. Foto: dpa/Sebastian Gollnow
Neue Regeln in Kraft

Cuxhaven: Neue Corona-Verordnung lässt Ausnahmen von 2Gplus zu 

von Maren Reese-Winne | 12.12.2021 Zuletzt aktualisiert: 24.07.2022 18:02 Uhr

KREIS CUXHAVEN. 2G im Einzelhandel ist gesetzt - aber was bedeutet die neue Corona-Verordnung noch, die am heutigen Sonntag in Niedersachsen in Kraft getreten ist?  

Ein Überblick (Auswahl) über die Regelungen in der Warnstufe 2, die gegenwärtig für den Landkreis Cuxhaven gilt.

- Ausnahmen von der 2G/2Gplus-Pflicht: In bestimmten Situationen/Einrichtungen reicht derzeit der vollständige Impfnachweis nicht aus, sondern es muss zusätzlich ein tagesaktueller Schnell- oder ein PCR-Test nachgewiesen werden (2Gplus). Davon befreit sind jetzt nicht mehr nur Personen mit einer Booster-Impfung, sondern auch Personen, die nach einer vollständigen Impfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben (Impfdurchbruch) und hierüber einen Genesenennachweis vorlegen.

- Befreit von 2G/2Gplus sind außerdem Personen, die ein ärztliches Attest darüber vorlegen, dass sie sich aufgrund einer medizinischen Indikation nicht impfen lassen dürfen. Ebenfalls befreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren - außer in Discotheken.

- Gastronomie: drinnen: 2Gplus, draußen: 2G. Neu: Die 2Gplus-Regel kann in 2G umgewandelt werden, wenn die Auslastung auf maximal 70 Prozent beschränkt wird.

- Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich: Bei Ungeimpften sind neben dem eigenen nur noch zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt zulässig.

- Veranstaltungen mit 15 bis 500 Personen: drinnen: 2Gplus, draußen: 2G. Neu: Die 2Gplus-Regel kann in 2G umgewandelt werden, wenn die Auslastung auf maximal 70 Prozent beschränkt wird.

- Veranstaltungen über 2500 Personen (drinnen) bzw. 5000 Personen (draußen) sind verboten.

- körpernahe Dienstleistungen: Hier hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Freitag die beabsichtigte 2Gplus-Regel gekippt. Hier gilt ab sofort 3G (geimpft, genesen oder getestet). Dabei gilt drinnen durchgängig FFP2-Masken-Pflicht (außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss).

- Einzelhandel: 2G (außer Geschäfte der Grundversorgung/Artikel des täglichen Bedarfs). Medizinische Maske verpflichtend. Mehr zum Einzelhandel hier.

- Beherbergung: drinnen: 2Gplus. Draußen: 2G. Tests bei Anreise, danach zweimal pro Woche. Masken: drinnen FFP2-Masken-Pflicht. Neu: Die 2Gplus-Regel kann in 2G umgewandelt werden, wenn die Auslastung auf maximal 70 Prozent beschränkt wird. Ebenfalls neu: Für Übernachtungen im Rahmen beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung gilt 3G.

- Sportanlagen: drinnen: 2Gplus. Draußen: 2G. Neu: Wenn die Sportausübung unerlässlich für das Tierwohl ist (insbesondere zur Pferdepflege), reicht auch 3G mit aktuellem Schnelltest. Neu ebenfalls: Wenn 10 Quadratmeter für jeden Sporttreibenden zur Verfügung stehen, genügt auch drinnen 2G statt 2Gplus. Masken: FFP2, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen.

- ÖPNV: 3G (Bundesrecht) bleibt. Neu ist die FFP2-Maskenpflicht, auch an Haltestellen oder Fähranlegern. Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer sind von dieser Pflicht ausgenommen.

- Heime, unterstützende Wohnformen, Intensivpflege-, Wohngemeinschaften, Einrichtungen der Tagespflege und Angebote zur Unterstützung im Alltag: Für Besucherinnen und Besucher sowie Dienstleistende gilt durchgängig FFP2-Masken-Plicht.

- Discotheken, Clubs, Shisha-Bars o.ä.: Die in Warnstufe 2 zu tragende FFP2-Maske darf nun auch im Sitzen nicht abgenommen werden (außer beim Essen, Trinken, Rauchen).

- Weihnachts- und Neujahrsauszeit: Für die Zeit vom 24. Dezember bis zum 2. Januar 2022 (einschließlich) legt Niedersachsen landesweit Warnstufe 3 fest. Das bedeutet unter anderem, dass in der Zeit private Zusammenkünfte drinnen auf 25 und draußen auf 50 Personen beschränkt sind. Hintergrund ist, dass noch möglichst viele Menschen in Niedersachsen mit einer Auffrischimpfung versorgt werden sollen, bevor die Omikron-Variante sich in Niedersachsen verbreitet.

- Feuerwerke und Ansammlungen sind an Silvester und Neujahr verboten. Mehr zur Weihnachts- und Neujahrsruhe hier.

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Maren Reese-Winne

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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