Cuxhavener Diskothek öffnet wieder - mit der 2G-Regel
CUXHAVEN. Der Lüdingworther Club-Betreiber von "Janssens Tanzpalast" geht neue Wege, sodass einer unbeschwerten Party nichts mehr im Wege stehen soll.
"Janssens Tanzpalast" kündigt über das soziale Medium "Facebook" seine Wiederöffnung an, nachdem er Ende Juli noch eigenmächtig entschied, seine Pforten vorerst nicht mehr zu öffnen. Ab Sonnabend, 2. Oktober, kann die Party steigen. Gefeiert werden soll ohne Abstand und Maske in den vier Areas. Allerdings darf nur hinein, wer vollständig gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen ist. 2G heißt diese Regelung. Anders als die 3G-Regel, bei der zudem auch ein aktueller Test präsentiert werden konnte.
"Wir haben uns dazu entschlossen, nur noch Genesene und Geimpfte reinzulassen, damit wir Sicherheit für unsere Gäste und Mitarbeiter haben. Deswegen haben wir uns für diesen Weg entschieden und bitten alle Gäste, sich baldmöglichst impfen zu lassen", teilt Janssens Tanzpalast über Social Media mit.
Kein Einlass nur mit Corona-Test
Es gelten demnach folgende Corona-Regeln: Einchecken verbindlich nur mit der Luca App, Impfausweis und Personalausweis (digitaler Impfausweis, 14 Tage nach zweiter Impfung), Genesungsnachweis und Personalausweis. Im Eingangsbereich herrscht Maskenpflicht, kein Einlass mit Corona-Test.
Prinzipiell gilt nach Verordnung in niedersächsischen Clubs, Discos und Shisha-Bars die 3G-Regel. Und es gibt Einschränkungen, denn es gibt eine grundsätzliche Maskenpflicht. Die Maske darf nur am Sitzplatz abgenommen werden.
Ziehen alle Clubs jetzt nach?
Die Maskenpflicht entfällt jedoch, wenn der Betreiber den Zugang auf Gäste beschränkt, die einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Solche Läden versprechen mehr Party-Feeling. Wenn sich nur Geimpfte und Genesene in dem Club befinden, darf die Maske auch zum Tanzen abgenommen werden. Es gilt als wahrscheinlich, dass Clubs und Diskotheken auf lange Sicht auf die 2G-Regeln setzen.
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