Bei Corona-Protesten am 25. April hatten Teilnehmer die von der Polizei verfügten Auflagen missachtet. Außerdem wurden dabei Vollstreckungsbeamte verletzt. Foto: Archiv
Bei Corona-Protesten am 25. April hatten Teilnehmer die von der Polizei verfügten Auflagen missachtet. Außerdem wurden dabei Vollstreckungsbeamte verletzt. Foto: Archiv
Corona-Querdenker

Cuxhavener "Spaziergänger" sitzt in U-Haft - Mahnwache vor JVA Bremervörde

von Redaktion | 30.12.2021

CUXHAVEN. Der Cuxhavener Organisator der sogenannten "Sonntagsspaziergänge" wurde in Cuxhaven festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremervörde. Seine Verhaftung rief sofort Sympathisanten auf die Straße.

Dass der "Sonntagsspaziergänger" verhaftet wurde und sich in in U-Haft befindet, bestätigten Sprecher der Polizeiinspektion Rotenburg sowie Cuxhaven auf mediale Nachfrage. Diese Verhaftung mobilisierte bereits am Mittwochnachmittag weitere Anhänger der Bewegung "Cuxhaven geht spazieren" sowohl in Cuxhaven als auch vor der JVA in Bremervörde.

Haftbefehl nach geplatzter Gerichtsverhandlung

Der vom Amtsgericht Cuxhaven erlassene Haftbefehl sei aus juristischen Gründen vollstreckt worden, hieß es seitens der Polizeiinspektion Cuxhaven. Nach einer geplatzten Gerichtsverhandlung wegen Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte hatte der Amtsrichter Haftbefehl wegen Nichterscheinens erlassen. Der Angeklagte hatte sich zuvor geweigert, einen gültigen tagesaktuellen Corona-Test zu präsentieren, der für das Betreten des Amtsgerichtes Cuxhaven (3G-Regeln) notwendig ist.

Hintergrund der anberaumten Verhandlung waren tumultartige Zwischenfälle am 25. April auf der Deichstraße. Ein großes Polizeiaufgebot traf seinerzeit auf die zu diesem Zeitpunkt noch ziemlich neue Querdenker-Szene, die gegen Masken, Impfen und Corona-Regeln mobil gemacht hatte. Der Angeklagte soll sich gegen Polizeibeamte zur Wehr gesetzt haben. Was sich jedoch genau zugetragen hat, wird Gegenstand der noch ausstehenden Gerichtsverhandlung sein und geklärt.

Spontanversammlung vor dem Wohn- und Geschäftshaus

Als jedoch die Verhaftung des "Spaziergängers" bekannt wurde, versammelten sich rund 15 Gleichgesinnte noch am Mittwochnachmittag nach einem Aufruf über soziale Netzwerke vor seinem Wohn- und Geschäftshaus in Cuxhaven. Sie erklärten sich mit ihm solidarisch. Bei dieser Zusammenkunft handelte es sich nach polizeilicher Einschätzung um eine so genannte Spontanversammlung nach dem NVersG.

Bei einer Spontanversammlung entfalle die Anzeigepflicht einer Versammlung bei der zuständigen Behörde, war vom Cuxhavener Polizeisprecher zu erfahren. Auch bei einer Spontanversammlung treffe die Polizei erforderliche Maßnahmen wie Kontaktaufnahme zum Versammlungsleiter, Erteilung von notwendigen Auflagen zum Infektionsschutz oder Modalitäten der Durchführung. In diesem Fall seien weitergehende Maßnahmen aber nicht erforderlich gewesen. Die Versammlungsteilnehmer hätten sich dazu entschlossen, ihre Versammlung dort nicht abzuhalten. Sie entfernten sich selbstständig von der Örtlichkeit.

Polizeibeamten wiesen auf Maskenpflicht hin

Das Treffen war tatsächlich nach Augenzeugenberichten relativ zügig beendet, sollte aber anschließend an anderer Stelle aufflackern. Noch am Mittwoch trafen sich rund 30 Personen vor der JVA in Bremervörde zu einer sogenannten "Mahnwache" aus Solidarität mit dem Verhafteten. Gegen 22.30 Uhr habe sich am Mittwochabend die Gruppe mehr oder weniger aufgelöst, teilte die Polizei mit.

Die Bremervörder Beamten haben die Teilnehmenden unter anderem darauf hingewiesen, dass FFP-2-Masken zu tragen und Abstandsregeln einzuhalten seien. Kräfte der Bereitschaftspolizei waren alarmiert, brauchten aber vor der Justizvollzugsanstalt nicht zum Einsatz zu kommen. Bremervörder Polizeibeamte hätten die Situation nach mehreren "Kooperationsgesprächen" mit Teilnehmern unter Kontrolle gehabt, hieß es seitens der Polizeiinspektion Rotenburg. (wip/ts/tf)

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