Darum geht es beim verfallenen Gasthaus "Zur Schleuse" in Otterndorf nicht voran
OTTERNDORF. Die Gaststätte "Zur Schleuse" verfällt immer mehr. Die Besitzer haben eigentlich Pläne für das Gebäude, doch die Stadt legt ihr Veto ein.
"Es ist kompliziert" - so könnte man wohl den "Beziehungsstatus" zwischen den Eigentümern des denkmalgeschützten ehemaligen Gasthauses "Zur Schleuse" und der Stadt Otterndorf beschreiben. Die Investoren wollen die historische Schankwirtschaft sanieren und darin Wohnungen realisieren, doch die Stadt Otterndorf will ihr Einvernehmen für das Bauprojekt (noch) nicht erteilen. Es gebe noch einige baurechtliche Fragen zu klären, sagt Stadtdirektor Harald Zahrte. Die Gebäude-Eigentümer und ihr Architekt werfen der Stadt fehlende Offenheit und mangelnde Kommunikationsbereitschaft vor.
Es ist eines der ältesten und meist fotografierten Häuser in Otterndorf: Die Gaststätte "Zur Schleuse" könnte ein Juwel in der historischen Gebäudeschar der Stadt Otterndorf sein. Stattdessen steht es seit zehn Jahren leer und bietet von Jahr zu Jahr einen immer traurigeren Anblick. Viele Otterndorfer, Urlauber und Tagesgäste wünschen sich ein neues Leben für das außergewöhnliche Baudenkmal. Auch die Eigentümer, Frauke und Mark Thimm aus Nordleda, wollen das. Allerdings zieht sich das Projekt seit Jahren in die Länge. Die Gründe dafür sind vielfältig - Finanzierungsprobleme, Behörden-Nachfragen, Corona-Krise. Vorwürfe, dass die Eigentümer selbst nicht "in die Puschen kommen" und die "Schleuse" verkommen lassen, weist Mark Thimm von sich. "Das ist ein schwieriges Projekt, das dauert halt", sagt er.
Auflagen waren zu hoch
Richtig ist: Ihren ursprünglichen Plan, in dem mehr als 300 Jahre alten Haus sowohl Gastronomie als auch Wohnungen zu realisieren, haben die Thimms mittlerweile aufgegeben. "Die Auflagen für die Gastronomie waren einfach zu hoch", sagt Frauke Thimm. Stattdessen sind in der aktuellen Planung zwei Wohnungen - keine Ferienwohnungen, sondern Apartments zum dauerhaften Wohnen - vorgesehen. Beim Landkreis Cuxhaven, der das Projekt als Genehmigungsbehörde schon eine ganze Weile begleitet, sei das Verfahren für die Baugenehmigung im Grunde abgearbeitet, versichern die Thimms. "Dass es jetzt hakt, liegt nicht am Landkreis oder an uns, sondern an der Stadt Otterndorf", sagt Mark Thimm. Kirsten von der Lieth, Pressesprecherin des Landkreises Cuxhaven, bestätigt, dass die Stadt Otterndorf ihr Einvernehmen für das Verfahren noch nicht erteilt habe.
Und warum verweigert die Stadt Otterndorf das Einvernehmen? "Es gibt noch baurechtliche Fragen zu klären", erläuterte Stadtdirektor Harald Zahrte in der jüngsten Stadtratssitzung und nannte unter anderem Probleme mit den vorgesehenen Parkplätzen. Weil an dem Grundstück ein viel befahrener Fahrradweg entlangführt, sieht Zahrte dort eine besondere "Gefahrensituation".
"Stadt spielt nicht mit offenen Karten"
Nach Informationen unserer Zeitung bezieht sich die Stadt Otterndorf in ihrem Veto auf Paragraf 35 des Baugesetzbuchs und wertet das Bauvorhaben als "nicht privilegiert". Weil die "Schleuse" im Außenbereich, in einem überwiegend touristisch genutzten Viertel liegt, sieht die Stadt dauerhaftes Wohnen in dem Bereich kritisch. Für den Architekten der Thimms, Andreas Ehbrecht, sind das nur vorgeschobene Gründe. "Ich glaube, die Stadt Otterndorf spielt nicht mit offenen Karten", meint er. Trotz mehrfacher Nachfragen habe er keine konkreten Informationen zum fehlenden Einvernehmen erhalten. Das Argument, dass es sich bei dem Bereich, in dem das Gasthaus "Zur Schleuse" liegt, um ein reines Ferienhausgebiet handelt, zieht bei Ehbrecht jedenfalls nicht: "Dort gibt es bereits jetzt dauerhaftes Wohnen."
Trotz aller Kontroversen hoffen Familie Thimm und Architekt Andreas Ehbrecht auf eine konstruktive Lösung. Vielleicht gelingt diese am heutigen Mittwoch bei einem anberaumten Treffen mit Vertretern der Stadt.
Könnte der Kreis das Projekt durchwinken?
Und was passiert, wenn die Stadt ihr Einvernehmen nicht gibt? Könnte der Landkreis das Projekt trotzdem durchwinken? Pressesprecherin Kirsten von der Lieth: "Theoretisch ist es in eingegrenztem rechtlichen Rahmen möglich, dass ein Landkreis das Einvernehmen ersetzt. Der Landkreis Cuxhaven geht aber regelmäßig nicht auf diese Weise vor."