Doch kein Besuchsverbot im Cuxland: Land kippt Corona-Maßnahmen
HANNOVER/KREIS CUXHAVEN. Die niedersächsische Landesregierung hat nur einen Tag nach Bekanntgabe der verschärften Corona-Maßnahmen die neuen Regelungen wieder gekippt.
Die Nachricht hatte sich wie ein Lauffeuer verbreitet und auch im Kreis Cuxhaven für einen Sturm der Entrüstung gesorgt: Die niedersächsische Landesregierung hatte am Freitag eine "Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie" veröffentlicht, in der unter anderem eine Art Besuchsverbot für Privatpersonen in Wohnungen und Gärten geregelt wurde.
Kein striktes Besuchsverbot im Cuxland
Nur einen Tag später rudert die Landesregierung nun zurück und hat die genannten Maßnahmen deutlich entschärft: "In einem Punkt schießt die Verordnung jedoch über das Ziel hinaus und muss korrigiert werden", teilt die Landesregierung am Samstagnachmittag mit. Das strikt formulierte Verbot privater Besuche - auch innerhalb der Familie - soll nicht bestehen bleiben.
Verordnung ist "zu weitgehend"
"Auch wenn in der Tat die physischen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstands gehören, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden sollten, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu verhindern, ist die gestern veröffentlichte Regelung zu weitgehend", heißt es in einer Pressemitteilung. "Sie wird zeitnah dergestalt geändert werden, dass Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten zulässig sind." Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung bleiben demnach aber weiterhin verboten. Bis die geänderte Verordnung in Kraft tritt, sollen Verstöße gegen die zu ändernde Regelung "selbstverständlich nicht geahndet" werden.
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Appell der Landesregierung
Trotz der geplanten Entschärfung der Verordnung warnt die Landesregierung davor, die Corona-Pandemie auf die leichte Schulter zu nehmen: "Nichtsdestotrotz bitten wir die Menschen in Niedersachsen sehr herzlich, ihre direkten physischen Kontakte so weit wie irgend möglich zu reduzieren."
Niedersachsen rudert zurück
Am Freitag war noch von einer Art Besuchsverbot die Rede: So hätten sich ab Samstag nur noch Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, auf dem entsprechenden Grundstück aufhalten dürfen. Damit wären Besuche von Freunden oder Großeltern bis mindestens 19. April komplett untersagt gewesen. "Kontakte sind auf Angehörige des eigenen Hausstandes beschränkt", hieß es wörtlich in der Verordnung.
Ausnahmen wären möglich gewesen
Ausgenommen von dieser Regelung wären lediglich der Besuch bei pflege- und hilfsbedürftigen Menschen sowie zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechtes gewesen. Auch Personen, die ihren Lebenspartner besuchen wollen und nicht in dessen Wohnanschrift gemeldet sind, hätte die verschärfte Regelung nicht betroffen.
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