Geflügelpest im Kreis Cuxhaven: Halter müssen Tiere im Stall lassen
KREIS CUXHAVEN. Bei zwei Wildenten ist Anfang November im Landkreis Cuxhaven die "Geflügelpest" nachgewiesen worden. Der Landkreis hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen: Ab Freitag müssen alle Tiere im Stall bleiben.
Beim Wildvogelmonitoring waren Anfang November die beiden an der so genannten Geflügelpest erkrankten Tiere aufgefallen, teilt der Landkreis Cuxhaven in einer Pressemitteilung am Mittwoch mit.
Hochansteckende Viruserkrankung
Bei der Geflügelpest handele es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel. Sollte ein Betrieb von dieser Krankheit in seinem Geflügelbestand betroffen sein, seien die Folgen (Tötung aller Tiere) immens. Ein Ausbruch könne auch, durch die anzuordnenden Maßnahmen, erhebliche wirtschaftliche Folgen für weitere Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie bedeuten. "Es ist von einer hohen Viruslast in der Umwelt auszugehen. Die derzeit kühlen Temperaturen sind für das Überleben des Virus vorteilhaft", begründet der Landkreis die am Mittwoch bekannt gegeben Allgemeinverfügung.
Geflügel muss im Kreis Cuxhaven im Stall bleiben
Diese sieht eine Aufstallungspflicht und ein Ausstellungsverbot von Geflügel im Landkreis Cuxhaven vor. Ab Freitag müssen Halter der Pflicht nachkommen. Diese Maßnahmen finden laut der Kreisverwaltung parallel ebenfalls in den Landkreisen Stade, Osterholz, Verden, Oldenburg, Leer, Ammerland, Aurich und im Zweckverband JadeWeser (Wesermarsch, Wittmund, Wilhelmshaven, Friesland), statt. Die Landkreise Cloppenburg, Emsland, Diepholz, Grafschaft Bentheim und Vechta hätten zum Teil bereits eine Aufstallungspflicht beziehungsweise würden diese ebenfalls zeitnah veranlassen.
Schutz der Tiere
Alle Geflügelhalter seien angehalten, sich strikt an die Aufstallungsanordnung zu halten und die Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Tiere einzuhalten.