
Gericht kippt 2G+-Regel für Friseure & Co. - 2G im Einzelhandel gilt erst ab Sonntag
KREIS CUXHAVEN/HANNOVER. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Freitag die 2G+-Regel für körpernahe Dienstleistungen gekippt. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die 2G-Regel im Einzelhandel.
Paukenschlag am Freitag: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bezeichnet den Ausschluss von Ungeimpften bei körpernahen Dienstleistungen, wie Friseuren, Kosmetikern oder Fußpflegern, als unangemessen - und hebt ihn mit sofortiger Wirkung auf. Nachdem das Gericht die bislang geltende 2G+-Regel bei körpernahen Dienstleistungen für unzulässig hat, will die niedersächsische Landesregierung nun kurzfristig prüfen, ob der Beschluss mögliche rechtliche Auswirkungen auf die vorgesehenen Änderungen in der Corona-Verordnung hat.
Geänderte Corona-Verordnung gilt erst ab Sonntag
Dadurch wird die geänderte Corona-Verordnung nicht wie ursprünglich geplant am Sonnabend (11. Dezember), sondern erst am Sonntag (12. Dezember) in Kraft treten. Dies teilte das niedersächsische Gesundheitsministerium am frühen Freitagnachmittag mit.
OVG Lüneburg kippt 2G+-Regel für körpernahe Dienstleistungen
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Die Entscheidung wiederum hat unmittelbare Auswirkungen auf den Einzelhandel in Niedersachsen, wo ab Sonnabend bis auf wenige Ausnahmen flächendeckend die 2G-Regel greifen sollte. Die Ankündigung hatte unter den Händlern im Landkreis Cuxhaven bereits für Unmut gesorgt.
2G im Einzelhandel gilt erst ab Sonntag
Da die geänderte Corona-Verordnung erst ab dem dritten Adventssonntag greift, gilt die 2G-Regel im Einzelhandel dementsprechend auch erst ab dann. Wer also am Sonnabend (11. Dezember) die Innenstädte und Einkaufszentren im Kreis Cuxhaven für einen Weihnachtsbummel aufsuchen will, benötigt hierfür keinen 2G-Nachweis.