Ab dem 16. März gilt in Niedersachsen eine Corona-Impfpflicht für Beschäftige in der Pflege und im Gesundheitswesen. Foto: Carstensen/dpa
Ab dem 16. März gilt in Niedersachsen eine Corona-Impfpflicht für Beschäftige in der Pflege und im Gesundheitswesen. Foto: Carstensen/dpa
Corona im Kreis Cuxhaven

Impflicht für Pflegekräfte naht: "Rund 95 Prozent sind vollständig geimpft"

08.03.2022

HANNOVER/KREIS CUXHAVEN. In acht Tagen tritt die Impfpflicht für Pflegekräfte in Niedersachsen in Kraft. Gesundheitsministerin Daniela Behrens blickt dem Termin gelassen entgegen. 

Die Corona-Impfpflicht für Beschäftige in der Pflege und im Gesundheitswesen gilt in Niedersachsen ab dem 16. März. Danach dürfen in den genannten Berichten beschäftigte Personen nur noch tätig sein, wenn sie vollständig gegen Covid-19 geimpft oder genesen sind - oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. 

Impfpflicht für Pflegekräfte naht

Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) begrüßt den Schritt: "Wir haben es immer noch mit sehr hohen Infektionszahlen zu tun und das Corona-Virus wird uns auf längere Sicht erhalten bleiben." Daher sei es gut, dass besonders gefährdete Menschen, die in Heimen leben oder im Krankenhaus behandelt werden, durch die Impfpflicht "zukünftig noch besser geschützt sind. Wir müssen die Zahl der Corona-Ausbrüche etwa in Pflegeheimen weiter verringern."

Landesweites Meldeportal wird freigeschaltet

Ab Freitag (11. März) kann das landesweite digitale Meldeportal "Mebi" (Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht) von den Gesundheitsämtern freigeschaltet werden. Hierauf haben dann sowohl die Leitungen der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen als auch die Gesundheitsämter Zugriff. 

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"Etwa 5 Prozent ungeimpft im Januar"

Personalengpässe in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen erwartet die Ministerin nicht. Die Impfquote in diesem Bereich sei in Niedersachsen überdurchschnittlich hoch. "Ich freue mich, dass die weitaus überwiegende Zahl an Beschäftigen sehr verantwortlich mit dem Thema umgeht. Es wird also nur einen kleinen Teil geben, der ab Mitte März den Ämtern gemeldet werden muss", so Behrens. Erhebungen im Januar hatten gezeigt, dass landesweit noch etwa 5 Prozent der Beschäftigten sowohl in der Pflege als auch in Kliniken ungeimpft waren. In Niedersachsen arbeiten rund 240.000 Menschen im Gesundheitswesen, davon rund 90.000 in der Pflege. "Wir werden Ende April Bilanz ziehen, wie viele Beschäftigte gemeldet wurden", sagt die Ministerin.

Verdachtsfälle und Ungeimpfte müssen gemeldet werden

Die Einrichtungen und Unternehmen sind ab 16. März verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen Mitarbeitende zu melden, bei denen der Impfstatus ungenügend oder unsicher ist oder Zweifel an der Echtheit des Nachweises bestehen. Auch Arztpraxen und andere Selbständige sind meldepflichtig. Derzeit gilt als vollständig immunisiert, wer doppelt geimpft oder aber geimpft und genesen ist.

Geldstrafen drohen

Die Gesundheitsämter fordern gemeldete Personen zunächst auf, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Gleichzeitig wird den Einrichtungen empfohlen, die oder den Beschäftigten vorübergehend patientenfern einzusetzen. Wird kein Nachweis vorgelegt, kann eine Anhörung mit einer Zwangsgeldandrohung folgen. Das Zwangsgeld beläuft sich auf 1500 Euro bei einer Vollzeittätigkeit. Des Weiteren kann - wiederum nach Anhörung und Androhung - ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Wird weiterhin kein Nachweis erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die gemeldete Person verfügen.

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