
Jetzt gelten im Kreis Cuxhaven neue Quarantäne-Regeln
KREIS CUXHAVEN. Die Cuxhavener Kreisverwaltung informiert über geänderte Richtlinien zu Isolation bei einer eigenen Infektion oder einem Corona-Fall im Umfeld.
Mit einer Anpassung der Niedersächsischen Absonderungsverordnung werden die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz seit dem vergangenen Sonnabend auch in Niedersachsen - und damit auch im Kreis Cuxhaven - umgesetzt. Neben veränderten Quarantäne-Regelungen bringt die Anpassung auch Veränderungen im Fall- und Kontaktmanagement mit sich, die für Betroffene spürbar werden, wie der Landkreis mitteilt.
Eigenverantwortung für Bürger
"Angesichts der hohen Fallzahlen setzt die Landesverordnung nun noch mehr auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen", betont Landrat Kai-Uwe Bielefeld. Die Prozesse im Fall- und Kontaktmanagement des Gesundheitsamtes würden entsprechend angepasst werden: "Die Kommunikation sowohl mit Infizierten als auch mit Kontaktpersonen wird zukünftig ausschließlich schriftlich erfolgen. Einen telefonischen Kontakt wird es in der Regel nicht mehr geben", macht der Landrat deutlich. Bielefeld weiter: "Sämtliche Verpflichtungen Infizierter und der entsprechenden Kontaktpersonen ergeben sich bereits aus der Absonderungsverordnung."
Eine explizite Handlungsaufforderung durch das Gesundheitsamt sei also nicht mehr nötig, teilt Kai-Uwe Bielefeld mit. "Angesichts der sehr hohen Fallzahlen werden wir darauf zukünftig vollständig verzichten. Die verfügbaren Kräfte werden sich vor allem auf den Bereich der vulnerablen Gruppen einerseits und zum anderen auf den Bereich Schulen und Kindertagesstätten konzentrieren."
Zusammengefasst gilt laut Landkreis:
- Verdachtsfälle aufgrund von positiven Schnell- oder Selbsttests werden per Mail an absonderung.corona@landkreis-cuxhaven.de an das Gesundheitsamt gemeldet. Betroffene sind - ohne Anordnung durch das Gesundheitsamt - verpflichtet, sich unmittelbar abzusondern und unverzüglich einen PCR-Test zur Abklärung vornehmen zu lassen.
- Personen, die sich nachweislich (durch PCR-Test bestätigt) infiziert haben, müssen sich zehn Tage in häusliche Isolation begeben. Der Impfstatus der erkrankten Person hat keine Auswirkungen auf die Pflicht zur Isolation.
- Das Gesundheitsamt muss über den positiven PCR-Test informiert werden. Dazu das Kontaktformular nutzen oder eine Mail an gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de schicken mit folgenden Informationen: Name, eigene Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), Arbeitgeber, gegebenenfalls Betreuungseinrichtung/Schule sowie Kontaktdaten der Kontaktpersonen der vergangenen zwei Tage. Ebenso müssen Kontaktpersonen, Arbeitgeber und gegebenenfalls Schule oder Betreuungseinrichtung in Kenntnis gesetzt werden.
- Eine Verkürzung der häuslichen Isolation auf sieben Tage ist möglich. Dazu muss die Bescheinigung über ein negatives Schnelltestergebnis vorliegen.
- Die Isolation darf grundsätzlich nur beendet werden, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.
- Enge Kontaktpersonen einer nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Person müssen sich im Regelfall zehn Tage in Quarantäne begeben und haben nach sieben Tagen die Möglichkeit zur Verkürzung der Absonderung mittels eines Schnelltests.
- Selbsttests sind zur Verkürzung der Absonderungspflicht nicht zulässig. Der Besuch einer Teststelle zur Verkürzung der Absonderungszeit ist während der Absonderung grundsätzlich und ausdrücklich erlaubt.
- Kontaktpersonen ohne Symptome, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sowie Personen, deren zweite Impfung oder Genesung weniger als drei Monate zurückliegt, müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
- Schüler und Kita-Kinder können als Kontaktpersonen die Quarantäne nach fünf Tagen mit Bescheinigung über einen negativen Schnelltest beenden.
Das Gesundheitsamt wird laut eigener Aussage "in der Regel keinen direkten Kontakt zu den Betroffenen aufnehmen".
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