
Neue Regeln im Kreis Cuxhaven: Zehn Tage Quarantäne für alle Ungeimpften
KREIS CUXHAVEN. Der Landkreis Cuxhaven passt die Quarantäne-Regeln den Beschlüssen des Bundes an. Seit Donnerstag müssen demnach auch Kontaktpersonen von Infizierten für zehn Tage in Quarantäne.
Das teilt die Kreisverwaltung in ihrem Corona-Lagebericht am Donnerstag mit. Demnach wendet das Gesundheitsamt des Landkreises Cuxhaven die am vergangenen Freitag zwischen Bund und Land abgestimmten Quarantäneregeln ab Donnerstag an.
Kontaktpersonen zehn Tage in Quarantäne
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt habe hierzu seine Zustimmung gegeben, heißt es im Tagesbericht. Ab sofort müssten sich alle infizierten Personen nur noch zehn statt 14 Tage isolieren. Kontaktpersonen müssen ebenfalls zehn Tage in Quarantäne.
Verkürzung auf sieben Tage möglich
"Betroffene können die Quarantäne oder Isolation auf sieben Tage verkürzen, wenn sie einen negativen zertifizierten Schnell- oder PCR-Test vorweisen können", erläutert Landrat Kai-Uwe Bielefeld, schränkt aber ein, dass für bestimmte Berufsgruppen ein Schnelltest nicht ausreichend sei. "Sofern Sie im medizinischen Bereich tätig sind, benötigen Sie einen negativen PCR-Test und müssen zwei Tage symptomfrei sein", so der Landrat. Kinder und Jugendliche, könnten die Quarantäne beziehungsweise Isolation unter den genannten Bedingungen bereits nach fünf Tagen beenden.
Regelung gilt ab Donnerstag
Die Regelung gelte für ab Donnerstag auftretende Fälle. Eine rückwirkende Anpassung der Isolation oder Quarantäne sei nicht möglich. Bielefeld wirbt um Verständnis für dieses Vorgehen: "Die Einzelfälle alle erneut zu prüfen und die Entscheidungen anzupassen, ist in der derzeitigen Situation nicht leistbar. Auch wenn ich Verständnis dafür habe, dass dies im Einzelfall frustrierend sein kann, bitte ich darum, unbedingt von entsprechenden Anfragen abzusehen, um die Kommunikationswege nicht noch weiter zu belasten."
Mündliche Verfügung vom Land
Für Geboosterte und zweifach Geimpfte, deren letzte Impfung nicht älter als drei Monate ist, gelten die Quarantäne-Regeln nicht. Das gleiche gilt für Genesene.
Anders als nach den anderen Beschlüssen gibt es für die aktuellen Regelungen keine schriftliche Verordnung als Rechtsgrundlage. Das Land Niedersachsen hat lediglich eine mündliche Verfügung an die Kommunen heraus gegeben, die Regelungen so machen zu dürfen.
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