
Keine Testpflicht mehr: Niedersachsen lockert Regel für Booster-Geimpfte
KREIS CUXHAVEN/HANNOVER. Niedersachsen lockert die 2G+-Regel für Bürgerinnen und Bürger, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben. Für sie entfällt die Testpflicht.
Die niedersächsische Landesregierung lockert die 2G+-Regel für Bürgerinnen und Bürger, die vollständig geimpft sind und bereits ihre Auffrischimpfungsimpfung (Booster) erhalten haben. Für sie entfällt ab Sonnabend (4. Dezember) die Testpflicht. Dies habe die Landesregierung beschlossen, wie das niedersächsische Gesundheitsministerium am Freitagnachmittag mitteilte.
2G+-Regelung wird nach Booster-Impfung gelockert
Somit müssen sich all diejenigen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, vom Tag der Auffrischungsimpfung vor dem Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die aktuell die 2g+-Regeln gelten, nicht mehr testen lassen. Stattdessen genügt es für diesen Personenkreis, einen Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie zuzüglich der erfolgten Booster-Impfung nachzuweisen.
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Verstöße werden vorerst "geduldet"
Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung soll in der kommenden Woche vorgenommen werden. Nichtsdestotrotz sollen alle Personen, die ihre Booster-Impfung bereits erhalten haben, bereits ab dem 4. Dezember von 2G+ befreit werden, für sie gilt dann wieder die 2G-Regel. "Verstöße gegen die Testpflicht im Sinne der aktuell gültigen Verordnung werden bei Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, bis zum Inkrafttreten der Verordnungsänderung zunächst geduldet", heißt es vom Gesundheitsministerium.
Corona-Schnellteststationen sollen entlastet werden
Mit dieser Abkehr von der 2G+-Regel für Booster-Geimpfte reagiert Niedersachsen den Ministeriumsangaben zufolge auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem und einer Übertragung des Coronavirus nach dem Erhalt der Booster-Impfung ausgesprochen gering ist. Darüber hinaus soll die Regelung dazu beitragen, die zum Teil völlig überlaufenen Corona-Schnellteststationen zu entlasten.
2g+ gilt weiterhin für Personen ohne Booster-Impfung
An den Testpflichten für vollständig geimpfte Personen, die noch keine Booster-Impfung erhalten haben, ändert sich hingegen nichts. Dies gelte unabhängig davon, wann der vollständige Impfschutz erlangt wurde.
Sonderfall für Impfung mit Johnson&Johnson
Die Booster-Impfungen werden im digitalen Impfzertifikat der Covpass-App in der Regel als dritte Impfung hinterlegt, die Befreiung von der Testpflicht gilt unmittelbar ab dem Zeitpunkt der erfolgten Auffrischungsimpfung. Für Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, ist die zweite Impfung maßgeblich und gilt als Auffrischungsimpfung im Sinne der neuen Regelung. Dies gilt auch für genesene Personen, die bereits eine zweite Impfung erhalten haben.
Impfpass kann auch als Nachweis dienen
Personen, die nach der Genesung lediglich eine Impfdosis erhalten haben, gelten hingegen als vollständig geimpft und müssen sich auch weiterhin testen lassen, bevor sie Einrichtungen, Betriebe oder Veranstaltungen besuchen, für die die 2G+-Regelungen gelten. Für den Nachweis über die Auffrischungsimpfung könne neben dem digitalen Impfzertifikat wie bisher auch der gelbe Impfpass verwendet werden.
Für Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern gilt weiterhin Testpflicht
Darüber hinaus weist das Gesundheitsministerium darauf hin, dass Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen auch nach einer erfolgten Booster-Impfung weiterhin einen negativen Testnachweis erbringen müssen, da die entsprechende Vorgabe eine Bundesregelung nach dem Infektionsschutzgesetz darstellt. Die Befreiung von der Testpflicht gelte also überall dort, wo die niedersächsische Corona-Verordnung die 2G+-Regeln vorsieht, etwa im Bereich von Veranstaltungen, der Gastronomie oder der körpernahen Dienstleistungen.
Testpflicht gilt für Corona-Infizierte, die vollständig geimpft sind
Personen, die eine vollständige Impfserie erhalten und sich anschließend dennoch mit dem Coronavirus infiziert haben, sollen ihren Impfschutz nach Landesangaben gemäß der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sechs Monate nach der Infektion auffrischen lassen. Diese Personen sind daher nicht von der am Freitag beschlossenen Befreiung von der Testpflicht eingeschlossen und müssen sich einstweilen ebenfalls weiterhin testen lassen, sofern sie ihre Booster-Impfung noch nicht erhalten haben.