Bund und Länder haben bei ihrem Corona-Gipfel verschärfte Maßnahmen beschlossen, diese betreffen auch den Feuerwerksverkauf zum Jahreswechsel. Foto: Adelmann
Bund und Länder haben bei ihrem Corona-Gipfel verschärfte Maßnahmen beschlossen, diese betreffen auch den Feuerwerksverkauf zum Jahreswechsel. Foto: Adelmann
Corona im Kreis Cuxhaven

Kein Silvester-Feuerwerk, 2G im Einzelhandel: Schärfere Corona-Maßnahmen beschlossen

02.12.2021

BERLIN/KREIS CUXHAVEN. Bund und Länder haben bei ihrem Corona-Gipfel verschärfte Corona-Regelungen beschlossen. Davon ist auch der Jahreswechsel betroffen. 

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten, zudem soll es an publikumsträchtigen Plätzen ein Feuerwerksverbot geben. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) sagte am Donnerstag, Bund und Länder hätten eine entsprechende Regelung wie im vergangenen Jahr beschlossen. Betroffene Unternehmen sollen eine Kompensation im Rahmen geplanter Wirtschaftshilfen erhalten.

Clubs, Disko und Schule

Wegen des Ansteckungsrisikos sollen Clubs und Diskotheken ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tage schließen. In den Schulen soll generell eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen gelten, auch dort, wo das bisher nicht der Fall ist.

Alle aktuellen Infos rund um die Entwicklung und Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Region rund um Cuxhaven lesen Sie hier. 

Verschärfungen für Ungeimpfte

Auf Ungeimpfte kommen in ganz Deutschland strenge Kontaktbeschränkungen zu. Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit oder Zuhause, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, seien auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken, heißt es in einem Bund-Länder-Beschluss vom Donnerstag. Darüber hinaus hat die Bund-Länder-Runde festgelegt, dass im Einzelhandel - mit Ausnahme von Drogerie- und Supermärkten - 2G gilt. Wer also weder geimpft noch genesen ist, wird dann keinen Zutritt erhalten. 

Private Treffen

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres seien ausgenommen. Die Regelung gilt nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

Kommt die Impfpflicht?

Neben der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Kliniken und Pflegeheime soll im Bundestag über die allgemeine Impfpflicht entschieden werden. Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz sprach sich für eine solche allgemeine Impfpflicht aus. 

Warten auf neue Corona-Verordnung

Die Regeln treten in Niedersachsen und damit auch im Kreis Cuxhaven erst dann in Kraft, wenn das Bundesland eine entsprechende neue Verordnung erlassen oder die bisherige angepasst hat. Bis dahin gilt die aktuelle Corona-Verordnung. (dpa/red)

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