
Kreis Cuxhaven: Die neuen Regel-Lockerungen im Überblick
KREIS CUXHAVEN. Menschen im Kreis Cuxhaven können sich auf einen einfacheren Alltag in der Corona-Pandemie einstellen. Hintergrund ist eine seit Sonntag geltende Verordnung, wodurch zahlreiche Maßnahmen wegfallen.
Wer etwa ins Restaurant oder Kino gehen möchte, benötigt keinen 3G-Nachweis mehr. Bei privaten Treffen gibt es laut Landesregierung ebenfalls keine Beschränkungen mehr.
Niedrigschwellige Maßnahmen
Durch das überarbeitete Bundesinfektionsschutzgesetz können Länder nur noch niedrigschwellige Corona-Maßnahmen anordnen, wie etwa eine Maskenpflicht im Nahverkehr oder in Krankenhäusern. Ebenfalls sind einige Testnachweise weiterhin vorgesehen, etwa für Schulen oder Pflegeheime. An dem Gesetz hatte es deutliche Kritik gegeben, auch aus Niedersachsen.
Über das Hausrecht können Betriebe weiterhin festlegen, ob eine Maske getragen werden muss oder nur Menschen Zutritt bekommen, die gegen das Coronavirus geimpft oder negativ getestet sind. Sie müssen diese Maßnahmen aber nicht mehr verhängen.
Keine Hotspot-Regelung im Land
Länder können über eine sogenannte Hotspot-Regelung verschärfte Maßnahmen auf den Weg bringen, davon will Niedersachsen allerdings bislang nicht Gebrauch machen, weil nach Einschätzung der Landesregierung derzeit keine Überbelastung des Gesundheitssystems droht. (dpa)