
Kreis Cuxhaven: Diese Arztpraxen bieten zusätzliche Corona-Impfungen an
KREIS CUXHAVEN. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat vier Arztpraxen aufgelistet, die im Landkreis Cuxhaven zusätzliche Impfungen gegen das Corona-Virus anbieten. Eine davon ist auch in der Stadt Cuxhaven.
Um mehr Menschen in Niedersachsen mit einer COVID Schutzimpfung zu erreichen und die Impflücke zu schließen sowie angesichts eines wachsenden Bedarfs an Auffrischungsimpfungen weiten 180 niedersächsische Arztpraxen ihre Impfangebote ab sofort aus. Sie bieten pro Woche acht zusätzliche Impfsprechstunden an.
Eine Praxis pro 50 000 Einwohner
Je Landkreis oder kreisfreie Stadt ist jeweils eine Praxis pro 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) ausgewählt worden. An diese Praxen können sich Patientinnen und Patienten wenden, die keinen eigenen Hausarzt haben oder deren angestammte Praxis keine COVID-Schutzimpfungen anbietet. Eine Terminvereinbarung für die speziellen Impfsprechstunden ist verbindlich.
Im Landkreis Cuxhaven bieten die folgenden vier Praxen zusätzliche Impfungen an:
- Stadt Cuxhaven: Praxis Dr. med. Ingrid Hahn, Brahmsstraße 28, Impftermine Montag und Mittwoch, Telefon 0472134556
- Neuenkirchen: Praxis Ulrich Mühlhausen, Klaus Pellnitz, Halvard Henning, Dirk Siemoneit, Dorfstraße 55b, Impftermine Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Telefon 04751-5644
- Loxstedt: Praxis Katrin Welke, Lindenallee 27, Impftermine Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, Telefon 047031511
- Geestland: Praxis Dr. med. Thorsten Kiencke, Dr. med. Petra Siemon-Holländer, Bergstraße 6, Impftermine Donnerstag und Samstag, Telefon 04745 6073
Nachfrage nach Drittimpfungen steigt
Die KVN registriere, dass die Nachfrage vor allem nach Drittimpfungen steigt. Allein in der vergangenen Woche seien fast eine halbe Million Impfungen in niedersächsischen Arztpraxen durchgeführt worden - davon über 442.000 Auffrischungsimpfungen, berichtet die Vereinigung.
Impfpraxen werden vom Land gefördert
Die ausgewählten Praxen erhalten eine Strukturförderung des Landes in Höhe von 130 Euro pro Stunde. Innerhalb einer Kalenderwoche werden hierbei pro Praxis acht Stunden gefördert. Pro Kalenderwoche wird somit je ausgewählter Praxis eine Förderung in Höhe von 1.040 Euro gewährt.
Für die Förderung des Landes als Impfpraxis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Praxis muss bereit sein, auch praxisfremde Bürgerinnen und Bürger zu impfen.
- Die Praxis muss pro Kalenderwoche mindestens acht Stunden ein zusätzliches COVID-19-Impfangebot bereitstellen.
- Die Praxis muss damit einverstanden sein, dass das zusätzliche Impfangebot mit den jeweiligen Impftagen und den Kontaktdaten der Praxis für eine Terminvereinbarung veröffentlicht wird.
- Die Praxis muss Räumlichkeiten für die Durchführung von COVID-19-Impfungen zur Verfügung stellen, die eine Impfung von mindestens zehn Personen pro Stunde ermöglicht.
- Die Praxis muss bereits in der Vergangenheit in signifikantem Umfang als COVID-19- Impfpraxis tätig gewesen sein.