Für PCR-Test gelten jetzt neue Regeln. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa
Für PCR-Test gelten jetzt neue Regeln. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa
Änderung der Verordnung

Kreis Cuxhaven: Inzidenzwert fast unverändert - neue Regel für PCR-Tests

16.02.2022

KREIS CUXHAVEN. Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Cuxhaven bleibt aktuell stabil knapp über der 1000er-Marke stehen.

Am Mittwoch liegt der Wert für die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche bei 1027,5 (Vortag: 1036,1). Der Landkreis Cuxhaven vermeldete 480 neue Corona-Fälle unter den 198.826 Einwohnern. Die Neuinfektionen teilen sich wie folgt auf das Cuxland auf: Stadt Cuxhaven 130 Fälle, Stadt Geestland 81 Fälle, Samtgemeinde Land Hadeln 58 Fälle, Gemeinde Loxstedt 46 Fälle, Gemeinde Wurster Nordseeküste 43 Fälle, Gemeinde Hagen 38 Fälle, Gemeinde Schiffdorf 35 Fälle, Gemeinde Beverstedt 25 Fälle, Samtgemeinde Hemmoor 17 Fälle und Samtgemeinde Börde Lamstedt sieben Fälle.

Alle aktuellen Infos rund um die Entwicklung und Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Region rund um Cuxhaven lesen Sie hier.

Unterdessen teilt der Landkreis noch einmal mit, dass die am vergangenen Wochenende in Kraft getretene Bundestestverordnung nur eine Neuerung beinhaltet: Bei einer Meldung der Corona-Warn-App bestehe kein Anspruch mehr auf einen PCR-Test. "Auch hier muss zunächst ein positives Ergebnis im Selbst- oder Schnelltest vorliegen", klärt Landrat Kai-Uwe Bielefeld auf. Nun gilt laut Landkreis:

- Der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt in der bekannten Form bestehen. Anspruch auf einen PCR-Test hat jede Person nach Vorliegen eines positiven Antigen- Schnell- oder auch Selbsttests. Bei der Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt.

- Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung beziehungsweise Quarantäne, reicht weiterhin der Antigen-Schnelltest aus. Dieser ist bei einer zertifizierten Teststelle vorzunehmen.

- Auch Kinder haben weiterhin Zugang zu PCR-Tests.

- Symptomatische Personen mit einem positiven Selbst- oder Schnelltest sollen sich zur Durchführung des PCR-Tests bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt melden.

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