
Kreis Cuxhaven: Nur noch mit FFP2-Maske in Bussen und Bahnen
KREIS CUXHAVEN. Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung verschärft sich auch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Fahrgäste dürfen demnach nur noch mit FFP2-Maske befördert werden.
Das teilt die KVG mit. Grundlage sei der Passus der neuen Corona-Verordnung, in dem festgelegt sei, dass Fahrgäste in Landkreisen und kreisfreien Städten, welche sich in der Warnstufe zwei oder drei befinden, in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen, eine Maske des Typs FFP2 oder KN95 tragen.
Kreis Cuxhaven in Warnstufe 2
Der Landkreis Cuxhaven ist in Warnstufe zwei, die Hospitalisierungsrate in Niedersachsen liegt weiter über dem Schwellenwert sechs, am Sonntag lag sie bei 6,2. Die Corona-Inzidenz im Landkreis Cuxhaven liegt laut RKI-Dashboard am Montag bei 107,6 - allerdings sind offenbar wegen technischer Probleme in den letzten beiden Tagen aus Niedersachsen keine Daten an das RKI übermittelt worden.
FFP2-Pflicht für alle ab 14 Jahren
Für die Fahrt mit Bus und Bahn bedeutet die neue Coronaverordnung laut der KVG: Medizinische Einmalmasken, auch OP-Masken genannt, dürfen nur in Landkreisen und kreisfreien Städten getragen werden, die sich in der Warnstufe 1 befinden. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske gilt für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, demgemäß ab 15 Jahre. Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit einem Attest bleiben von der der Maskenpflicht befreit.
3G gilt weiter in Bussen und Bahnen
Die KVG weist in ihrer Pressemitteilung darauf hin, dass derzeit alle Landkreise des KVGVerkehrsgebietes, mit Ausnahme des Landkreises Heidekreis, von dieser Regelung betroffen sind. Die verschärfte Maskenpflicht ersetzt nicht die derzeit geltende 3G-Regelung im ÖPNV.