
Landkreis Cuxhaven erklärt: Deshalb kommt der Genesennachweis so spät
KREIS CUXHAVEN. Menschen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben und deren Testergebnis positiv ist, erhalten von der Kreisverwaltung einen Genesenennachweis - allerdings nicht sofort. Die Verwaltung erklärt, warum keine Eile geboten ist.
Wer Geimpft oder Genesen ist, kann sich in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens freier bewegen, als ungeimpfte Menschen. Nachvollziehbar, dass deshalb viele Genesene ihren Nachweis so schnell wie möglich vom Gesundheitsamt nach überstandener Infektion haben wollen. Entsprechend viele E-Mails erreichen die Verwaltung, wie sie im Lagebericht erläutert.
Genesennachweis ab dem 28. Tag gültig
"Das Gesundheitsamt empfängt derzeit sehr viele E-Mails mit der Bitte, möglichst umgehend einen Genesenennachweis auszustellen. Diese Eile ist gar nicht geboten, denn ein Genesenennachweis ist ohnehin erst ab dem 28. Tag nach dem positiven PCR -Testergebnis gültig", erklärt die Verwaltung schriftlich.
Automatisch nach zehn Tagen
Zudem habe eine Änderung der Absonderungsverordnung dazu geführt, dass innerhalb der Verwaltung einige Verfahren vereinfacht werden konnten, darunter fiele auch die Ausfertigung der Genesennachweise. "Diese werden nun automatisch zehn Tage nach Vorliegen des positiven Testergebnisses im Gesundheitsamt auf den Weg gebracht und den Betroffenen per Post zugestellt. Alle wesentlichen Informationen, um den Genesenenstatus nachzuweisen, sind in diesem Anschreiben enthalten", heißt es im Lagebericht.
Post vom Landkreis abwarten
Die Verwaltung bittet die Betroffenen deshalb, nach Beendigung der Quarantäne zunächst einmal abzuwarten, bis der Genesennachweis zugestellt wird. "Erst wenn Sie auch nach zwei Wochen noch keine Nachricht vom Gesundheitsamt erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das E-Mail Postfach absonderung.corona@landkreis-cuxhaven.de", heißt es weiter.